Die Kirche als Arbeitgeber tickt anders
Besser gesagt: ArbeitnehmerInnen in katholischen Einrichtungen dürfen nicht so ticken wie große Teile der Bevölkerung. In http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-02/kirche-christen-berufsfreiheit lesen wir vom Fall einer Kita-Leiterin in NRW, der in einem katholischen Kindergarten gekündigt wurde, weil sie sich von ihrem Ehepartner getrennt hat und mit einem neuen Lebensgefährten zusammengezogen ist. Die Leiterin klagt jetzt vor dem Arbeitsgericht. Alle betroffenen Eltern sind empört, weil sie mit der Arbeit der Kita-Leiterin zufrieden sind. Unter anderem hat diese eine preisgekrönte musikalische Früherziehung in der Kita aufgebaut.
Wie ist das möglich, dass für ArbeitnehmerInnen katholischer Einrichtungen andere Regeln gelten als für die Einrichtungen anderer Träger? Zeit.de dazu: ".. kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten, soziale Einrichtungen aber auch Krankenhäuser haben ein besonderes Arbeits- und Kündigungsrecht. Es beruht auf Privilegien, die aus der Weimarer Verfassung von 1919 in das Grundgesetz übernommen wurden. Sie sichern, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat, 'die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt' in ihren Beschäftigungsverhältnissen."
Kirche und Staat müssen sich aber die Frage gefallen lassen, wieso Einrichtungen, die durch die Steuergelder aller Bürgerinnen finanziert werden, Regeln durchsetzen dürfen, die der Pluralität unseres Staatswesens zuwiderlaufen.
Wir wünschen der gekündigten Leiterin einen fairen Prozess vor dem Arbeitsgericht! Davon abgesehen wäre es wohl allerhöchste Zeit, die Gesetzeslage zu ändern.