
Editorial September/Oktober 2009
Dokumentierter Missbrauch im Netz - Die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz gegen Kinderpornographie
Am 18. Juni verabschiedete der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz, das der Kinderpornographie im Netz über das Sperren von entsprechenden Seiten Einhalt gebieten sollte. Am 10.7. passierte das Gesetz den Bundesrat. Am 1.8. sollte es in Kraft treten - tat es aber nicht. Bundespräsident Köhler hat es noch nicht unterzeichnet und die Regierung machte auch keinen zeitlichen Druck mehr, um das Gesetz wirksam werden zu lassen.
Vermutlich ist es Ihnen ähnlich gegangen wie mir. Die ersten Bemühungen, gegen Kinderpornographie im Netz mit einem neuen Gesetz vorzugehen, fanden meine vollste Zustimmung. Dann gab es eine Petition dagegen, eine heiße Diskussion - ich war verunsichert. Nun harrt das Gesetz der neuen Bundesregierung, die es dann überprüfen soll. Mehrere Experten haben nämlich festgestellt, dass das Gesetz von der EU gebilligt werden müsse, des Weiteren, dass die Entscheidungen zur Gefahrenabwehr im Netz nicht Bundes-, sondern Ländersache seien. Diese formalen Punkte werden wir hier nicht weiter behandeln. Denn es gibt auch eine sehr kontroverse Diskussion um die Effektivität und die „unbeabsichtigten Nebenwirkungen" des Gesetzes, das nach der Bundestagswahl wieder zur Entscheidung ansteht. Wir alle, pädagogische Fachkräfte und Eltern, sollten uns dazu eine fundierte Meinung bilden, um in dem Meinungsbildungsprozess mitreden zu können. Dazu will dieses - zugegeben: etwas lange - Editorial beitragen.
Die inhaltlichen Argumente für oder gegen das Gesetz sind so schwierig zu durchschauen, weil Kinderpornographie im Netz unterschiedliche Werte- und Normierungsbereiche berührt:
- Bei der Herstellung von Kinderpornographie handelt es sich um sexuellen Missbrauch. Hier muss also nach den entsprechenden Paragraphen agiert werden, die Kinderrechte und Kinderschutz implementieren. Es ist die Sphäre der PädagogInnen in Kita, Schule und Sozialer Arbeit. Und auch die der JuristInnen, die die Strafverfolgung betreiben.
- Nicht nur in der Kinderpornographie werden die Menschenrechte mit Füßen getreten. Daneben gibt es viele andere Verletzungen dieser Rechte im Netz, z.B. Aufrufe zu und Darstellungen von Diskriminierung und Gewalt. Es geht also nicht nur um Kinderpornographie, sondern generell um die Durchsetzung rechtlicher Standards im Netz.
- Die Kontrolle des Netzes stößt sich an den Forderungen nach Datenschutz und Meinungsfreiheit. Dies heißt nicht, dass die billigende Darstellung von Kinderpornographie geduldet werden muss. Es muss jedoch verhindert werden, dass der Staat der Internetzensor wird, wie wir dies aus Ländern wie Iran, China und neuerdings auch wieder Russland kennen.
- Die Durchsetzung deutscher rechtlicher Standards scheitert an der Internationalität des Netzes. Seine technischen Möglichkeiten erlauben das Einstellen von Inhalten von jedem Ort der Welt aus. Und nicht überall gelten die gleichen moralischen und rechtlichen Standards wie in Deutschland.
Um Sie zu informieren und die Debatte zu versachlichen, werden im Folgenden der Begriff, der Umfang des Problems sowie die rechtlichen Möglichkeiten diskutiert.
Der Begriff
Kinderpornographie wendet sich an Menschen, die ihre primäre sexuelle Befriedigung mit Fantasien über und Handlungen mit Kindern finden. Diese Form der sexuellen Orientierung wird gemeinhin als Pädophilie bezeichnet. Wie Korinna Kuhnen (2007:136 ff.) wollen wir jedoch dafür den Begriff Pädosexualität verwenden, da Pädophilie eigentlich „Liebe zu Kindern" heißt - und es gibt viele Menschen, die sich für Kinder begeistern können, auch solche, die durch Kinder sexuell erregt werden, ohne dass sie für ihre sexuelle Befriedigung das Ansehen oder Benutzen von Kindern benötigen.
Pädosexualität wird heute bei uns als Krankheit gewertet, die Realisierung dieser Neigung als Kriminalität. Das war z.B. in der Antike anders und ist auch heute in anderen Ländern nicht immer der Fall, z.B. wenn achtjährige Mädchen verheiratet werden. Weil es sich bei uns definitionsgemäß um eine Krankheit handelt, gibt es auch Therapieversuche, z.B. an der Charité Berlin (Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin 2009). Hier können Pädosexuelle an einem Programm teilnehmen, das zwar ihre Neigung nicht beseitigt, ihnen aber Methoden an die Hand gibt, wie sie damit leben können, ohne straffällig zu werden. Pädosexualität sowie der Besitz und Vertrieb von Kinderpornographie sind in allen Schichten vertreten. Es handelt sich nicht um „Unterschichts"-Kriminalität und auch nicht um eine Single-Spezialität. Allerdings handelt es sich um eine vorwiegend bei Männern auftretende Form der sexuellen Orientierung, Frauen sind beim dokumentierten, polizeilich verfolgten sexuellen Missbrauch zu etwa 10 % vertreten (Kuhnen 2007: 224).
Die Definition von Kinderpornographie ist auch bei uns unklar. Kaum eine/r von uns hat jemals ein Bild davon gesehen, denn der Besitz und die Herstellung von Kinderpornographie sind illegal. Und auch ich habe es nicht gewagt, zur Information für dieses Editorial eine entsprechende Seite im Netz aufzurufen. Es kann also sein, dass Menschen mit dem Begriff die Darstellung nackter Kinder assoziieren, andere sexuell aufreizende Posen von Jugendlichen, wiederum andere die Darstellung einer sexuellen Handlung mit einem Kind mit oder ohne offensichtliche Gewaltanwendung. Es wäre sinnvoll, in der öffentlichen Diskussion einen einheitlichen Begriff zu verwenden, der die Opfer in den Mittelpunkt stellt. Denn Kinderpornographie im Netz beinhaltet sexuellen Missbrauch von Kindern, der in Medien festgehalten wird. Aus diesem Grund lehnt Christoph Bahls, ein Missbrauchsopfer und Vorsitzender des Vereins MOGIS (=Missbrauchsopfer gegen Internetsperrungen), den Begriff Kinderpornographie ab und spricht von „dokumentiertem Missbrauch". Die Besonderheit des sexuellen Missbrauchs im Rahmen von Kinderpornographie besteht darin, dass die Darstellungen missbrauchter Kinder über lange Zeiträume für eine unbegrenzte Anzahl von Konsumenten zur Verfügung stehen. Damit ist für Kinder, die für dokumentierten Missbrauch benutzt worden sind, die Gefahr einer weiteren Traumatisierung verbunden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Kinder aufgrund ihrer Beziehung zu den Tätern und/oder auf Druck veranlasst wurden, den Missbrauch lächelnd über sich ergehen zu lassen oder gar selbst aktiv zu werden (vgl. a.a.O.: 231 ff.).
Beim dokumentierten sexuellen Missbrauch sind demnach zu unterscheiden die Menschen, die Kinder zu sexuellen Handlungen verführen, bedrängen oder vergewaltigen von jenen, die diese Handlungen dokumentieren, diese Dokumente dann veröffentlichen, wenn auch vielleicht nur in einem kleinen Kreis, und ggf. auch damit Geld verdienen. Teilweise überschneiden sich die Rollen.
Der Umfang des Problems
Zum sexuellen Missbrauch von Kindern liegen viele Untersuchungen vor, allerdings ist nicht klar, in wie vielen Fällen es sich um dokumentierten sexuellen Missbrauch handelt und ob nicht der dokumentierte sexuelle Missbrauch zu wenig ins Visier der ForscherInnen genommen wurde. Heute wird geschätzt, dass 11.9 bis 23 % der Frauen, und 2,1 bis 5,8 % der Männer sexuellen Missbrauch erlebt haben (Richter-Appelt 2008: 457).
Dokumentierter sexueller Missbrauch findet auch in Deutschland, und ebenso wie der nicht dokumentierte Missbrauch im familiären Umfeld des Kindes bzw. dem Freundeskreis der Eltern statt (Kuhnen 2007:227). Auch hier verkaufen Eltern ihre Kinder zur Herstellung von Pornographie (a.a.O.: 225 ff.). Darüber hinaus missbrauchen Männer aus Deutschland Kinder in fernen Ländern. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich zwischen 2.400 und 10.000 deutsche Männer dort ihre Neigungen ausleben (a.a.O.: 239). Nicht wenige „nutzen" die Gelegenheit auch zur Herstellung von Kinderpornographie, und sei es nur für private Zwecke.
Die Perspektive auf die Kinder gerät bei der Diskussion um die Internet-Pornographie leicht aus dem Blick. So kritisiert Kleinwächter die derzeitige Konzentration der Politik auf das Netz und seine Konsumenten, wo es doch darum gehe, dass „sie sich primär um Verbrecher und Verbrechen kümmert und nicht um die Reglementierung von Internetnutzern". Dieser Vorwurf haut in die gleiche Kerbe wie die Kritik von Christian Bahls, der als Missbrauchsopfer ebenfalls eine stärkere Konzentration auf die Prävention und Verfolgung des sexuellen Missbrauchs fordert.
Aber das Internet ist auch jetzt kein rechtsfreier Raum. Vergehen und Verbrechen, die dort zu finden sind, werden strafrechtlich verfolgt. Die leichte Verfügbarkeit von Kinderpornographie im Netz ist daher ein Mythos. Vielmehr muss man, wenn man derartige Seiten sucht, sich wirklich bemühen. Dies haben mehrere Untersuchungen ergeben (a.a.O.: 112 ff.). Von daher ist von einer gewissen Energie und technischen Findigkeit auszugehen, wenn jemand dennoch Websites im Netz findet.
Auf der Website des Bundesfamilienministeriums findet sich die Angabe, dass von 2006 bis 2007 ein über 100%iger Anstieg der Verdachtsfälle bezüglich Kinderpornographie im Netz zu verzeichnen war. Diese Aussage hält einer Überprüfung nicht stand. Erstens handelt es sich um Ermittlungsverfahren, d.h. um Verdachtsfälle, von denen viele nicht weiter verfolgt wurden. Zweitens weiß man inzwischen, dass ein großer Teil der Ermittlungsverfahren im Jahr 2007 von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt wurde, da es sich u.a. um Ergebnisse einer großen Ermittlungsaktion handelte (Bleich/Kossel 2009). So ist es auch nicht verwunderlich, dass die entsprechenden Zahlen von 2007 bis 2008 gesunken sind, obgleich das BKA verstärkte Bemühungen der Polizei und anderer Akteure betont (Bundeskriminalamt 2009). Es ist bedauerlich, dass das Ministerium die widerlegten Zahlen auf der Website nicht korrigiert.
Der von der Kriminalstatistik festgehaltene Umfang der Kriminalität im Bereich des Missbrauchs und auch des dokumentierten Missbrauchs erfasst jedoch nur einen Teil dieser Vergehen und Verbrechen. Die Dunkelziffer für den Konsum von Kinderpornographie liegt - ohne dass dies wissenschaftlich bewiesen wäre - theoretisch bei 1:10 (Kuhnen 2007:194). Das würde (ausgehend von der Zahl der polizeilich registrierten Fälle in 2008) bedeuten, dass in Deutschland etwa 67.000 Menschen Konsumenten oder Vertreiber von Kinderpornographie sind. Sofern die Vertreiber der Kinderpornographie nicht mit den Missbrauchern identisch sind, kämen also noch die Zahlen für die Missbraucher hinzu.
Der Umfang des Problems ist auch deswegen schwer festzustellen, weil Konsumenten von Kinderpornographie nur zu einem geringen Teil über leicht erreichbare Websites gehen. Vielmehr findet der Konsum des dokumentierten Missbrauchs zumeist in Chatrooms und über Tauschbörsen statt, wird also weder durch Sperrung noch durch Löschung von Sites erfasst. Insofern wirkt das Zugangserschwerungsgesetz wie ein Theaterdonner und man kann sich des Verdachts nicht erwehren, dass hier nicht primär die Interessen der betroffenen Kinder, sondern die einer Partei im Wahlkampf vertreten werden.
Um die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, wäre sinnvoll:
- Eine Recherche zu vorhandenen Studien zum sexuellen Missbrauch unter der Fragestellung der Häufigkeit des dokumentierten sexuellen Missbrauchs,
- Neue Forschungsprojekte mit besonderer Berücksichtigung des dokumentierten sexuellen Missbrauchs,
- Die Entwicklung von Therapieprogrammen speziell für die von dokumentiertem sexuellem Missbrauch betroffenen Kinder, auch im Erwachsenenalter (für andere Formen sexuellen Missbrauchs liegen Erfahrungen und Programme vor),
- Die Erforschung der Bedeutung des Konsums für pädosexuelle Männer und Entwicklung von Gegenmaßnahmen in Beratung und Therapie für unterschiedliche Zielgruppen.
Bei einer entsprechenden Forschungsoffensive müsste man auch die Differenzierung der Konsumenten berücksichtigen. Es ist ein Unterschied, ob jemand einmal eine kinderpornographische Darstellung ansieht und eventuell speichert, oder ob dies zu seinen ständigen Gewohnheiten gehört. Die öffentliche Diskussion über das Thema hat möglicherweise auch viele Männer neugierig gemacht, die erfahren wollten, was sich nun eigentlich konkret hinter dem Begriff verbirgt. Und bei dem einen oder anderen ist die Lust, sich über Kinder oder Kinderpornographie Lust zu verschaffen, möglicherweise stärker geworden. So kann man nicht ausschließen, dass die öffentliche Thematisierung mit zu einer Verschärfung des Problems beigetragen hat (vgl. auch a.a.O.: 198).
Rechtliche und technische Herausforderungen
Was die Einführung rechtlicher Standards im Netz angeht, so ist die deutsche Politik hier offenbar nicht auf dem Laufenden. Die politische Diskussion um die Sperrung oder Löschung von Internetseiten ignoriert bislang die jahrelangen Bemühungen der UN, in diesem Feld zu internationalen Vereinbarungen zu kommen. Dabei findet in dem 2006 gegründeten UN Internet Governance Forum (IGF) ein äußerst spannender Prozess statt, in dem eine gleichberechtigte Mitwirkung von Regierung, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und technischer Community nach dem Prinzip des „Multistakeholderismus" angestrebt wird. Demgegenüber - so Wolfgang Kleinwächter, Professor für Internet-Politik und -Regulierung an der Universität Aarhus und persönlicher Berater des Vorsitzenden des UN Internet Governance Forums (IGF) - kommt die deutsche Politik von oben und „findet weitgehend hinter verschlossenen Türen statt", anstatt die Partizipation der verschiedenen AkteurInnen ernst zu nehmen. Das nächste Treffen des IGF ist für November 2009 in Sharm-el-Sheikh vorgesehen. Es wäre zu wünschen, dass auch die deutsche Regierung dort mit einer ministerialen Person vertreten ist. Denn nur, wenn sie den Anschluss an die internationalen Entwicklungen schafft, kann sie auch im eigenen Land Verbrechen wie dem dokumentierten Missbrauch effektiv entgegenhandeln.
Auch in der EU gibt es eine ganze Reihe von Richtlinien, die wiederum von den Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden müssen. Es hat daher einen Anflug von Kleinstaaterei, wenn das Zugangserschwerungsgesetz so diskutiert wird, als gäbe es nicht schon weit reichende gesetzliche Vorgaben auf internationaler Ebene.
Die Europäische Union hat schon im Jahr 2000 einen Beschluss gefasst, der die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Vorkehrungen zur Verfolgung von Kinderpornographie im Netz zu treffen. 2004 wurde ein „Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie" erlassen, der bis 2006 in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Warum diese Programme immer wieder aufgelegt werden und warum die Bundesregierung sie teilweise sehr spät umsetzt, müsste recherchiert werden.
Im Jahr 2008 verabschiedete die EU ein Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien (Programm „Sicheres Internet"). Ziel des Programms ist die Förderung der sichereren Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien, insbesondere durch Kinder, und die Bekämpfung illegaler Inhalte im Online-Umfeld. Um dieses Ziel zu erreichen konzentriert sich das Programm auf die praktische Hilfe insbesondere für Kinder, Eltern, Betreuer und Erzieher und regt die Bildung von Partnerschaften unter den Akteuren an. Neben dem Kampf gegen illegale Inhalte im Internet beabsichtigt das Programm auch Aufklärung für Eltern, PädagogInnen und die Kinder selbst. Das heißt: Kinder müssen fit gemacht werden für den Umgang mit dem Netz, und zwar nicht nur im Hinblick auf technische Kompetenzen, sondern im Hinblick auf den Umgang mit den verschiedenen Bilderfluten. Die Kritikfähigkeit muss besonders in diesem Bereich entwickelt werden. Das gilt allerdings auch für ErzieherInnen, die sehr oft gar keinen Zugang zum Internet haben oder es sogar ablehnen. Die Interneterziehung muss im Kindergarten beginnen (Kleinwächter 2009)! Dafür gibt es auch Fördermittel. Weiteres unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6f30e7ddc4905846ffb429291a9bd4e7;views;document&doc=10047.
Das von der Europäischen Kommission gegründete und unterstützte Netzwerk insafe hat es sich zur Aufgabegemacht, die BürgerInnen zu befähigen, mit dem Netz umzugehen und die Rechte und Bedürfnisse, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu schützen
(http://www.saferinternet.org/ww/en/pub/insafe/about.htm).
Für Deutschland werden zwei Ansprechpartner genannt: Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz. Beide Institutionen verlieren jedoch auf ihren Sites kein Wort über dokumentierten sexuellen Missbrauch. Beide haben ihre Stimme nicht erhoben im Chaos-Konzert zum Zugangserschwerungsgesetz. Dies zeigt, dass die vorhandenen Möglichkeiten der Zivilgesellschaft in Deutschland in keiner Weise genutzt werden.
Eine weitere EU-unterstützte Initiative für den Schutz von Kindern im Internet ist die Organisation INHOPE, die internationale Assoziation der Internet-Hotline-Anbieter (www.inhope.org).
Auf nationaler Ebene sind die Gesetze in Deutschland eindeutig: Sowohl sexueller Missbrauch (§ 184 StGB) wie auch seine Dokumentation, die Verbreitung und der Besitz von kinderpornographischem Material (§§ 176 bis 176 b) sind strafbar. Frei zugängliche kinderpornographische Darstellungen gibt es aufgrund der Gesetzeslage nicht. Auch hier gilt wieder die Forderung, dass es primär um den Schutz der Kinder gehen sollte, d.h. um die Frage, wer das Kind missbraucht hat. Diese polizeiliche Ermittlungsarbeit findet wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Aber nur sie wird den Interessen der missbrauchten Kinder gerecht (Kuhnen 2007: 275 ff.).
Die geplante Sperrung von Seiten mit einem Stoppschild wird von vielen Internet-Experten für unsinnig gehalten. Zum einen können Provider die Seiten auf andere Weise ins Netz stellen. Konsumenten mit hoher krimineller Energie werden auch weiterhin fündig werden (SZ vom 18.6.2009). Hinzu kommt, dass sich die meisten Konsumenten von dokumentiertem sexuellem Missbrauch in Chatrooms zurückgezogen haben, dass ein Großteil der pornographischen Materialien (Videos etc.) per Post versandt wird und dass viele Konsumenten untereinander Tauschbörsen eingerichtet haben, die der Außenwelt gar nicht zugänglich sind (Bleich/Kossel 2009).
Der Schlachtruf „Löschen statt Sperren" macht Sinn, weil damit die Seiten aus dem Netz verschwinden würden. Die Frage ist jedoch, ob nicht versierte Techniker die Seiten unter anderem Namen, von einem anderen Land aus wieder ins Netz stellen könnten. Dass es ohne polizeilichen Einsatz mit sehr einfachen Mitteln möglich ist, Provider zum Löschen von illegalen Seiten zu motivieren, beschreibt Christian Bahls (http://mogis.wordpress.com/category/ein-dossier).
Fazit
Wir sollten uns durch die Komplexität des Gegenstandes nicht ins Bockshorn jagen lassen. Vielmehr müssen wir uns informieren, damit wir bei diesem wichtigen Projekt „Verhinderung der Herstellung und des Vertriebs von dokumentiertem Missbrauch", wie ich es jetzt nennen will, durch Teilnahme an Diskussionen, Gespräche mit den Eltern und eigenes Engagement mitwirken können. Die technischen Details sind in diesem Artikel nur angetippt, die Fragwürdigkeit der Überschätzung von simplen Sperrungen ist dennoch deutlich geworden. Wir alle können uns einsetzen:
- Für eine Verlagerung der Konzentration von den Konsumenten von Kinderpornographie auf die Hersteller und Missbraucher.
- Für eine Schärfung des Blicks der Professionellen in der Pädagogik für sexuellen Missbrauch, auch für die dokumentierten Formen, und den Erwerb von Kompetenzen zum Umgang mit dem Problem.
- Für eine Einbeziehung von im Umgang mit Internet-Kinderpornographie erfahrenen Organisationen wie MOGIS bei Verdachtsmomenten.
ErzieherInnen haben die Verantwortung für viele Kinder und das eine oder andere in ihrer Obhut ist vielleicht Opfer sexuellen Missbrauchs, möglicherweise auch des dokumentierten sexuellen Missbrauchs. Deswegen ist es wichtig, dass alle im pädagogischen Bereich tätigen Fachkräfte sich eine Meinung bilden, was eine umfassende Information voraussetzt. Ich wünsche Ihnen und mir, dass wir die Energie haben, uns durch die nächsten Diskurse durchzuarbeiten - ohne das Gefühl „Die PolitikerInnen machen das schon". Sie machen es, aber nicht unbedingt richtig. Deswegen sind wir alle aufgerufen, mitzumischen.
Ihre
Hilde von Balluseck
Hilde von Balluseck
Hilde von Balluseck war bis zu ihrer Pensionierung 2007 als Hochschullehrerin an der Alice Salomon Hochschule in Berlin tätig und hat dort u.a. den ersten Studiengang für Frühpädagogik in Deutschland aufgebaut und geleitet. Derzeit ist sie neben ihrer Funktion als Chefredakteurin des Portals „ErzieherIn.de - Das Portal für die Frühpädagogik“ als Vorstandsmitglied beim Träger Fröbel e.V. tätig und nimmt einen Lehrauftrag an der Alice Salomon Hochschule wahr.
Quellen
- 3sat: Internetsperren gegen Kinderpornographie. Reicht eine Sperrung? Sendung am 26.4.09.
- Christian Bahls: Die unsägliche Argumentation einer Frau von der Leyen. http://mogis.wordpress.com/2009/08/19/die-unsaegliche-argumentation-einer-frau-von-der-leyen/. 19.8.09, Abruf 28.8.09
- Christian Bahls: Warum man mit Kooperation weiter kommt .... . 24.8.09. Abruf 28.8.09. http://mogis.wordpress.com/category/ein-dossier/
- Holger Bleich/Axel Kossel: Verschleierungstaktik. Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere. C't magazin. http://www.heise.de/ct/artikel/print/135867
- Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2008. http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/541740/publicationFile/26703/PKS2008.pdf;jsessionid=732E8EB6B586579590969948E2D4182D
- Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité Berlin. Präventionsprojekt Dunkelfeld. http://kein-taeter-werden-ppk.charite.de
- Wolfgang Kleinwächter 17.08.2009: Websperren: Internetpolitik von Gestern. http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=30904&mode=print
- Korinna Kuhnen: Kinderpornographie und Internet. Göttingen u.a.: Hogrefe 2007
- MOGIS (MissbrauchsOpfer gegen Internetsperrungen): http://mogis.wordpress.com/category/internetsperren/
- Herta Richter-Appelt: Sexueller Missbrauch im Kindesalter. In: Renate-Berenike Schmidt/Uwe Sielert (Hrsg.): Handbuch Sexualpädagogik und sexuelle Bildung. München, Weinheim: Juventa 2008
- Sperrstunde im Internet. In: Süddeutsche Zeitung vom 18.6.09. http://www.sueddeutsche.de/computer/930/472455/text/print.html
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