
Ein Abbau der qualifizierten Jugendhilfe droht
Am 12./13. März 2010 hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. im Ergebnis seiner Zukunftskonferenz in Berlin gegen Änderungsvorschläge der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände protestiert, die diese am 24.02.2010 bezüglich des SGB VIII veröffentlicht und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen zugeleitet hat.
Der Protest richtet sich u.a.gegen:
- die Einschränkung der Ansprüche von Kindern und Jugendlichen mit ihren Familien, indem eine Mitwirkungspflicht der Eltern zwingend wird wie im ALG II. Dagegen der DBSH: Dies widerspricht gerade der Realität von Familien in Not."Tatsächlich kann die Arbeit der Fachkräfte im Jugendamt (und kooperierender Einrichtungen) nur über eine prozessuale Befähigung der Familien zur Mitwirkung gelingen. Eine gute Elternschaft lässt sich nicht erzwingen. Wirksame und damit langfristig kostengünstige finanzielle Hilfe erfordert eine zeitlich, personell, wie qualitativ gut ausgestattete Arbeit der Jugendhilfe. Mit dem bestehenden KJHG als Grundlage der Hilfeplanung ist dies strukturell in sehr guter Weise gesichert. Vielmehr fehlt es zurzeit mehr denn je an einer ausreichenden finanziellen Ausstattung."
- die stärkere Orientierung der Jugendämter an wirtschaftlichen Kriterien: "Bereits bislang orientieren sich die Erstattungsätze gegenüber freien Trägern im Prinzip an den dort entstehenden Selbstkosten. Nicht umsonst wurden in der kommunalen Jugendhilfe viele Aufgaben zusätzlich an die Wohlfahrtspflege übertragen. Wenn jetzt das Subsidiaritätsprinzip aufgehoben werden soll, werden die Angebote der Jugendhilfe noch mehr als bisher dem „Quasi-Markt“ übergeben. Dort, wo dies geschehen ist, werden bereits jetzt fatale Folgen deutlich: Oft werden scheinselbständige Honorarkräfte beschäftigt, reguläre Arbeitsverhältnisse werden abseits tariflicher Bindungen geschlossen, während zudem Qualifikations- und Weiterbildungserfordernisse nicht beachtet werden. Wir hingegen vertreten die Ansicht, dass Träger und Politik, die in der Konsequenz mit Fachkräften so umgehen, nicht erwarten können, dass daraus eine engagierte, tragfähige und nicht zuletzt auch noch wirksamere Kinder- und Jugendhilfe entsteht."
Der DBSH sieht durchaus die finanzielle Not der Kommunen, die durch die Bundes- und Länderpolitik bedingt ist, betont aber: "Wir halten es jedoch für unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Folgen dieser fiskalischen Verlagerungspolitik speziell auf Kinder und Jugendliche mit ihren Familien abgewälzt werden."
Diese geplanten Änderungen betreffen einen großen Teil der Kinder in Kindertageseinrichtungen. Wir empfehlen daher die Lektüre der kompletten Stellungnahme unter http://www.dbsh.de/html/stellungnahmendbsh.html