zwei U3 Kinder

Ein-Eltern-Haushalte, unter besonderer Berücksichtigung der Berliner Situation

Hilde von Balluseck

19.06.2009 Kommentare (0)

Inhalt
  1. 1. Der Diskurs über „Alleinerziehende“ und „Kinderarmut“
  2. 2. Häufigkeit und psychosoziale Situation von Müttern in Ein-Eltern-Haushalten
    1. 2.1 Häufigkeit
    2. 2.2 Psychosoziale Situation (vgl. BMJFSJ 2008:8)
  3. 3. Armutsrisiko und SGB-II-Bezug
  4. 4. Erwerbstätigkeit von allein erziehenden Müttern
  5. 5. Landes- und kommunalpolitische Herausforderungen
    1. Frühkindliche Bildung
    2. Psychosoziale Situation
    3. Erwerbstätigkeit
  6. Fazit
  7. Literatur

1. Der Diskurs über „Alleinerziehende“ und „Kinderarmut“

Die Themen Alleinerziehende und Kinderarmut werden immer wieder in den Medien aufgegriffen und es scheint, dass die damit verbundenen Probleme nicht so ohne weiteres in den Griff zu bekommen sind. Aber Alleinerziehende und Kinderarmut sind nicht zwei Themen, sondern ein Einziges, denn die Gefahr der Kinderarmut wächst bei Alleinerziehenden um ein Vielfaches und ähnlich natürlich die Armut der Alleinerziehenden selbst.
Häufig wird von Alleinerziehenden auch als Ein-Eltern-Familien gesprochen. Aber auch dieser Begriff ist irreführend, denn damit vernachlässigen wir die Erziehungsleistung, die viele Väter erbringen. Alleinerziehende sind nicht immer allein. Und die Ein-Eltern-Familie wird häufig vom zweiten Elternteil mitgetragen - wenn er Unterhalt zahlt und eine intensive Beziehung zu seinem Kind hat. Es geht ja schon so weit, dass Mütter als allein erziehend bezeichnet werden, weil sie nicht mit dem Vater des Kindes zusammenwohnen. Sinnvoller ist es, von Ein-Eltern-Haushalten zu sprechen (vgl. a. Peuckert 2008:186). Man kann dann von einer binuklearen Familie sprechen.

2. Häufigkeit und psychosoziale Situation von Müttern in Ein-Eltern-Haushalten

2.1 Häufigkeit

Bundesweit gab es 2007 1,57 Millionen Familien, in denen ein Elternteil mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren lebte. Das waren 18,3 % aller Familien. Berlin hat hier eine ganz besondere Stellung. Von den 329.000 Familien in Berlin mit Kindern unter 18 Jahren waren 2006 106.300 Ein-Eltern-Haushalte. Das sind 32,3 %, also fast ein Drittel (gegenüber einem knappen Fünftel bundesweit). Die Familien mit allein erziehenden Müttern machen in Berlin 29,5 % aller Familien aus (Statistisches Landesamt 2007).

2.2 Psychosoziale Situation (vgl. BMJFSJ 2008:8)

Die Lebensform des Ein-Eltern-Haushalts ist sehr viel häufiger geworden. Sie beruht auf einer zunehmenden „Nichtakzeptanz von konfliktbehafteten, eventuell sogar nur gleichgültigen Partnerbeziehungen. Man entscheidet sich nicht für eine neue Lebensform, sondern gegen die alte.“ Dies kann auch zu einer allmählichen Identifizierung mit der Lebensform führen (Peuckert 2008:207). Die Mehrheit der Alleinerziehenden, 83 %, wünschen einen neuen Partner. Jedoch sind nur ein Fünftel mit ihrem Leben unzufrieden. Die soziale Einbindung von Alleinerziehenden ist kaum schwächer als die von Paarfamilien. Die meisten Alleinerziehenden können auf Familienangehörige bauen, die Beziehung zu den Kindern wird als sehr eng oder als eng empfunden. Elternteile wie Kinder haben dann Probleme, wenn die Beziehung zwischen den Eltern problematisch ist und zum Stressfaktor wird, und wenn das Geld nicht reicht. Wo die ökonomische Basis fehlt (Fechner 2008) wird alles zum Problem.

Tab.1

Haushalte Berlin (2006) [1] Bundesrepublik (2007) [2]
  Anzahl % Anzahl %
Familienhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren 329.000 100    
Ein-Eltern-Haushalte 106.300 32,3=100 1,57 Mio 18=100
Ein-Eltern-Haushalte mit weiblichem Haushaltungsvorstand   97   9

3. Armutsrisiko und SGB-II-Bezug

Generell haben Ein-Eltern-Haushalte weniger Geld zur Verfügung als Paarfamilien, z.B. haben Alleinerziehende mit zwei Kindern pro Familienmitglied 50 % weniger zur Verfügung als Paarfamilien (BMFSFJ 2008).
Die Kinderarmut ist daher in den Ein-Eltern-Haushalten besonders ausgeprägt: 40 % der Kinder in Ein-Eltern-Haushalten sind von relativer Armut bedroht, das heißt, sie haben ein Einkommen unterhalb von 60 % des gewichteten Medianeinkommens. Folglich ist die staatliche Unterstützung nach SGB II bei Alleinerziehenden weitaus höher als in Paarhaushalten. Während sie - abhängig von der Kinderzahl - in Paarhaushalten 5-13 % beträgt, liegt sie bei Alleinerziehenden bei 41 %, und in Berlin sogar bei 49,4 %. Bei ca. 143.800 Kindern in Ein-Eltern-Haushalte haben also in Berlin ca. 70.000 Kinder ein Armutsrisiko, und hinzu kommen noch die von Armut bedrohten Kinder in Paarhaushalten.

Tab. 2

Kinder unter 18 Berlin (%)
N=493.600 [3]
Bundesrepublik (%)
N=13 Mio. [4]
     
Armutsrisiko aller Kinder 19 17,3
Armutsrisiko in Paar-Haushalten Keine Angabe 10-14
Armutsrisiko [5] von Kindern in Ein-Eltern-Haushalten Keine Angabe 40
     
Kinder unter 18 in Ein-Eltern-Haushalten 143.800 = 100 1,57 Mio. = 100
Hilfequote Paar-Haushalte [6] Keine Angabe 5-13
Hilfequote Ein-Eltern-Haushalte 008 49,4 4

Die Auswirkungen des Niedriglohnbereichs kann man daraus ersehen, dass jeder vierte Ein-Eltern-Haushalt trotz Erwerbstätigkeit ALG II-Leistungen erhält. Zurückzuführen ist dies vor allem darauf, dass jede(r) dritte alleinerziehende Erwerbstätige in Mini- und 1-Euro-Jobs tätig ist (BMFSFJ 2008).

Ein weiterer Grund für die finanzielle Situation der Ein-Eltern-Haushalte ist der mangelhafte Unterhalt. Nur die Hälfte der Berechtigten erhält den Unterhalt in voller Höhe und regelmäßig. Es gibt zwar den Unterhaltsvorschuss, aber er wird nur maximal 6 Jahre und dies nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt.

Und schließlich wird das Kindergeld zur Hälfte dem Unterhaltspflichtigen zugesprochen.

Von daher ist es nachvollziehbar, dass AWO, GEW, der Kinderschutzbund, der Familienverband, der VAMV und diverse WissenschaftlerInnen eine Kindergrundsicherung fordern, die - unabhängig von Familienform und Elterneinkommen - allen Kindern vom Staat die gleiche Summe zur Verfügung stellt. Wenn alle jetzt auseinander gerissenen Fördermaßnahmen entfallen wie auch das Ehegattensplitting, dann würde diese Reform bei weitem nicht so viel kosten wie befürchtet. Außerdem würden Kosten an einer ganz anderen Stelle eingespart: bei langwierigen Unterhaltsverfahren. Und für die psychosoziale Entwicklung der Kinder und die Lebensqualität wäre ein großer Fortschritt erreicht.

Das Mindeste, was man von der Bundesebene verlangen muss, ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf die ganze Phase von Kindheit und Jugend, die Nichtanrechnung des Kindergeldes auf den Bezug von SGB II, und die Überweisung des gesamten Kindergeldes an den Ein-Eltern-Haushalt.

4. Erwerbstätigkeit von allein erziehenden Müttern

Da Westdeutschland über viele Jahrzehnte auf die Nichterwerbstätigkeit von Müttern gesetzt hat und in Ostdeutschland die Erwerbslosigkeit besonders hoch ist, sind die Armutsquoten von Kindern in Ein-Eltern-Haushalten und von Alleinerziehenden in Deutschland höher als zum Beispiel in Schweden und Frankreich.

Erwerbstätigkeit ist der beste Schutz gegen Armut - wenn denn die Arbeit gut bezahlt und genug bezahlte Arbeit vorhanden ist.

Ein Viertel der erwerbstätigen Alleinerziehenden würde gerne mehr Stunden arbeiten, was mit Sicherheit auch auf die prekäre ökonomische Situation zurückzuführen ist. Hier beginnt man sich erneut zu fragen, warum Mütter in einer bestimmten Familienform, die ohnehin das Doppelte leisten, auch noch mehr Stunden am Tag erwerbstätig sein müssen als Mütter in Paarhaushalten. Denn der ökonomische Druck auf die Mutter wird natürlich an die Kinder weitergegeben - durch Überlastungssyndrome, fehlende Energie und auch Krankheiten. Dazu liegen uns keine Studien vor.

Tab. 3 a

Erwerbstätigkeit  Bundesgebiet [7] Berlin
Mütter 60 K.A.
Alleinerziehende Mütter 63 (2007) 56,9 (2006) [8]

Tab. 3 b

Umfang der Müttererwerbstätigkeit [9] Bundesgebiet
35 und mehr Stunden in Paarfamilien 39
35 und mehr Stunden bei Alleinerziehenden 54

5. Landes- und kommunalpolitische Herausforderungen

Es ist nun die Frage, welche Möglichkeiten die Länder und die Kommunen haben, um die Situation der Ein-Eltern-Haushalte zu verbessern.

Frühkindliche Bildung

Im Bildungsbereich muss die flexible Kinderbetreuung im vorschulischen und schulischen Bereich ausgebaut werden. Das heißt: Anpassung der Öffnungszeiten von Kitas und Horten an die Erfordernisse berufstätiger Eltern, auch der so genannten Alleinerziehenden. Gleichzeitig sollte dem Bedürfnis von Alleinerziehenden nach sozialen Netzwerken durch den Ausbau von Kitas und Grundschulen zu Familienzentren Rechnung getragen werden. Dies ist ein Angebot, das nicht nur für die Armen bereit gestellt werden sollte, sondern für alle, so dass keine Stigmatisierung stattfindet.

Gegen die Armut wäre eine komplette Gebührenbefreiung für die frühkindliche Bildung angesagt. Es ist ein Anachronismus, dass die Schule gebührenfrei ist, die Kita jedoch nicht, oder nur auf Antrag. Das Mantra, das allseits über die Notwendigkeit früher Bildungserfahrungen zu hören ist, ist unglaubwürdig, so lange diese Differenz besteht.
Des Weiteren wäre kostenfreies Essen in Kita und Grundschule zu fordern, wie es auch in anderen Ländern angeboten wird. Auch die Lehr- und Lernmittelfreiheit wäre eine Methode, um die Situation von Kindern in Familien mit geringen Einkommen zu verbessern. Eine strukturelle Verbesserung stellt die Ganztagsschule dar, die allen Kindern die ganztägige Bildung ermöglicht, wie in anderen Ländern schon lange selbstverständlich ist.

Psychosoziale Situation

Es gibt keine Angaben, wie viele Ein-Eltern-Haushalte im Grunde nur getrennte Haushalte zweier Partner sind und der familiäre Zusammenhalt weiter besteht. Um den Unterstützungsbedarf für Ein-Eltern-Haushalte zu bestimmen, wäre hier eine differenzierte Analyse notwendig. Es ist ein großer Unterschied, ob eine allein erziehende Mutter regelmäßig ihre Kinder dem ehemaligen Lebenspartner überlassen kann und dieser sich intensiv an der Erziehung und den diese betreffenden Entscheidungen beteiligt, oder ob der Vater der Kinder so gut wie dauerhaft abwesend ist.

Außerdem ist zu untersuchen, in wie vielen Fällen die SGB-II-Gesetzgebung (Hartz IV) zur offziellen Trennung der Eltern geführt hat, um die Einkünfte über Hartz IV (getrennte Wohnungen) zu erhöhen.

Wesentlich sind in jedem Fall soziale Netzwerke. Eine Form, diese Netzwerke zu fördern, wurde schon erwähnt: Familienzentren. Dazu gehören auch Elterncafes an Grundschulen. Eine weitere bezieht sich auf die Vermittlung von Betreuungskräften außerhalb von Kita-Öffnungszeiten oder bei Erkrankung des Kindes. Großelterndienste gibt es in vielen Städtten. Sie sollten jedoch nicht komplett ehrenamtlichs sein, sondern zumindest eine Aufwandsentschädigung zahlen können.

Erwerbstätigkeit

- Qualifikation
Mütter und Väter, die keine Ausbildung haben, müssen in der Erziehungsphase durch Teilzeitausbildung die Möglichkeit einer Qualifikation erhalten, so dass die Familienphase sich nicht auf Dauer zu ihrem Nachteil auswirkt. Es gab 2005 in Berlin 8.970 allein erziehende junge Mütter unter 25. Ihr Bildungsniveau war zum damaligen Zeitpunkt im Durchschnitt niedriger als das der jungen Mütter in Partnerschaft. Eine Aktualisierung dieser Zahlen und eine genaue Angabe zu den Schulabschlüssen Alleinerziehender liegen nicht vor.

Zur beruflichen Qualifizierung junger alleinerziehender Mütter gibt es eine Reihe von Vorschlägen. Hier geht es um die Information der Betroffenen, um die Vernetzung verschiedenster Stellen und die Einflussnahme auf Kammern und Arbeitgeber. Die Studie zur Umsetzung von Teilzeitberufsbildung in Berlin von 2005 gibt hier sehr viele Anregungen. Inwieweit diese umgesetzt sind und erfolgreich waren, darüber lagen mir keine Angaben vor.

Eine Qualifikation kann auch im Rahmen von gering bezahlter Tätigkeit erfolgen, z.B. im Rahmen des Quartiermanagements. Unbezahlte Arbeit ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Unterstützungsleistungen von Staat und Unterhaltsverpflichteten ausreichen für einen durchschnittlichen Lebensstandard. Auch dann muss die unentgeltlich geleistete Arbeit einen Profit erbringen, der in einer brauchbaren Qualifizierung liegen kann.

- Schaffung von Arbeitsplätzen
Angesichts der hohen Erwerbslosigkeit in Berlin ist die Frage, wie neue Arbeitsplätze zu schaffen sind. Dabei sollte die Umstellung der Ökonomie auf eine ökologisch vertretbare Variante Priorität haben.

Fazit

Im Bereich von Ein-Eltern-Haushalten gibt es einen enormen Forschungsbedarf. Zur Verbesserung der Situation von Ein-Eltern-Haushalten liegen eine Reihe brauchbarer Vorschläge vor (vgl. VAMV 2008a).

Literatur

Bareis, Ellen/Mertens, Mechthild/Reis, Claus (2005): Berücksichtigung der Bedarfslage allein erziehender Frauen und anderer weiblicher Zielgruppen im Leistungsprozess der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Manuskript. Fachhochschule Frankfurt a.M.

BMFSFJ/Prognos (2008). Böhmer, Michael/Heimer, Andreas: Dossier Armutsrisiken von Kindern und Jugendlichen. Erstellt durch Prognos im Auftrag: Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

BMFSFJ (Hrsg.) (2008): Alleinerziehende in Deutschland - Potenziale, Lebenssituationen und Unterstützungsbedarf

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung (2008): Alleinerziehende im SGB II. Nürnberg

Fichtner, Jörg (2008): Kindliche Bindung und elterlicher Konflikt - Von sicheren und unsicheren, gelösten und ungelösten Bindungen. In: VAMV 2008b: S. 24-37

Friese, Marianne (2008): Das Vernetzungs-Modell „Bremer Förderkette Junge Mütter“. In: Life e.V., S. 70-77

Life e.V. (Hrsg.)(2008): Studie zur Umsetzung von Teilzeitausbildung in Berlin. Gefördert durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und den Europäischen Sozialfonds (ESF). Berlin

Märten, Doreen (2008): Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Auszubildenden in Berufsausbildung in Teilzeit. In: Life e.V., S. 40-48

Peuckert, Rüdiger (2008): Familienformen im Wandel, 7. Auflage. Wiesbaden

Ruering, Annelie/Kassner, Karsten (2007): Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive. Ein europäischer Vergleich. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Berlin

Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg (2007): 2 Tabellen zur Familienstruktur in Berlin, digital übersandt von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Frauen

VAMV e.V. (Hrsg.) (2008a): Stellungnahme des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. zum Fragenkatalog „Strategien zur Überwindung von Kinderarmut“. Öffentliche Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, 5. November 2008

VAMV e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (Hrsg.) (2008 b): Dokumentation Kindeswohl: Wohl wollen reicht nicht - Neue Perspektiven aus Forschung und Praxis. Berlin


Fußnoten

[1] Statistisches Landesamt

[2] BMFSFJ 2008: 5-7

[3] Statistisches Landesamt

[4] BMFSFJ 2008: 5-7

[5] BMFSFJ/Prognos 2008: 12, 14

[6] Bundesagentur für Arbeit2008:5

[7] BMJFSFJ 2008: 11

[8] Statisisches Landesamt 2007

[9] s. Anm. 1

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