Elterngremien – aktueller Normenbestand der Landesrechte
Rechte und Pflichten von Elterngremien. Die meist als Elternbeirat oder Elternausschuss bezeichneten Gremien sind herkömmlich das zentrale Instrument der Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen. Daneben sind zunehmend weitere Räte auf Ebene der Einrichtungsträger, der politischen Gemeinden sowie der Kreis- und Landesebene entstanden, die der Elternmitwirkung dienen. Im ersten Teil fokussiert der Beitrag nach einleitenden Anmerkungen zu Begriffen, Zwecken sowie gesetzessystematischen Fragen auf die die Zusammensetzung und Bildung der Gremien auf den unterschiedlichen Ebenen. Der zweite Teil behandelt die Handlungsgrundlagen der einzelnen Kompetenzen der Gremien.
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Quelle: Wir übernehmen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der KiTa aktuell Recht 4/2018, S. 117-121