Erneut inklusives Bildungssystem gefordert
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die
aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven
Bildung kritisiert. „Die Papiere spiegeln die verbindliche
Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein
inklusives Bildungssystem nicht wider“, erklärte Valentin Aichele,
Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der
„Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur
Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“. Zwei Jahre nach
Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene
systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die
Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht
strukturell zu überwinden. An dem Ansatz der separierenden Förder- oder
Sonderschule weiter festzuhalten, sei mit der Konvention nicht
vereinbar, so der Menschenrechtsexperte. Mit ihren Papieren billige die
KMK einzelnen Bundesländern den Raum zu, existierende Sonderschulen
unhinterfragt weiterzuführen oder ihr bestehendes Sonderschulwesen sogar
weiter auszubauen.
„In allen Bundesländern sind im schulischen Bereich enorme strukturelle
Anstrengungen auf allen Handlungsebenen wie beispielsweise Recht,
Schulorganisation, Aus- und Fortbildung, Ressourcenverteilung
erforderlich, um das Recht auf inklusive Bildung mittel- und langfristig
erfolgreich umzusetzen“, erklärte Aichele.
Die Bundesländer seien zudem in der Pflicht, bereits kurzfristig,
spätestens ab dem Schuljahr 2011/2012, das individuelle Recht auf einen
diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen wohnortnahen
Bildungsangebot an einer Regelschule praktisch einzulösen.
Der Leiter der Monitoring-Stelle beklagte, dass die guten Erfahrungen
mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern
in Deutschland zu wenig bekannt seien und die positiven Beispiele aus
anderen Staaten zu wenig zur Kenntnis genommen würden. „Die Konvention
ist nicht weltfremd, sondern Inklusion baut auf langjährigen Erfahrungen
auf und ist – anders als meist vermutet – gut erprobt“, so Aichele.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet
im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat
gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von
Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu
schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie
kritisch zu begleiten.
Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur
Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (31. März 2011)
http://www.presseportal.de/go2/kmk_inklusives_Bildungssystem.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte am 31.3.2011

