mehrere Kinder

EuGH setzt einheitliche Grenzwerte für Spielsachen in der EU durch

28.07.2014 Kommentare (0)

Im Jahr 2009 hat die Europäische Union eine neue Spielzeugrichtlinie erlassen, in der veränderte Grenzwerte für bestimmte chemische Stoffe in Spielsachen festgelegt wurden, u. a. für Schwermetalle. Deutschland hatte seinerzeit gegen diese Richtlinie im Rat gestimmt, weil die bis dahin im eigenen Land geltenden Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber einen höheren Schutz boten, als die neuen Grenzwerte der EU. Deutschland hatte gegen die Europäische Kommission geklagt, um die alten nationalen Grenzwerte beibehalten zu dürfen. Dies wurde Deutschland bis zum offiziellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestattet.

Im Mai 2014 hat der EuGH nun aber die Klage abgewiesen. Deutschland muss die europäischen Grenzwerte für fast alle Stoffe übernehmen. Für Blei allerdings gelten vorerst weiter die deutschen Vorgaben, weil das Gericht hier Fehler in der Begründung für die Grenzwerte der EU-Kommission gefunden hat. Für Antimon, Arsen und Quecksilber gelten zukünftig auch in Deutschland die schon jetzt EU-weit geltenden Werte.

Die neuen Grenzwerte bedeuten für flüssige und pulvrige Spielsachen (Seifenblasen, Kreide) eine Verschärfung – und damit eine höhere Sicherheit für Kinder. Für feste Materialien (Lacke, Holz, Plastik und Metall), die den Großteil der Spielsachen ausmachen, waren die bisherigen deutschen Grenzwerte jedoch strenger. Das bedeutet, dass sich in diesem Punkt die Bedingungen für die Verbraucher verschlechtert haben. Nach Aussagen der Stiftung Warentest hatten Spielzeugtestungen gezeigt, dass ein großer Teil der Produkte die Einhaltung der deutschen Grenzwerte problemlos schaffte. Aus Verbrauchersicht bleibt zu hoffen, dass die Hersteller freiwillig an dem bisherigen höheren Sicherheitsstandard festhalten!

Das Urteil des EuGH kann unter http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=T-198/12 nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung der BAG Mehr Sicherheit für Kinder vom 23.7.2014

Ihre Meinung ist gefragt!

Kommentar schreiben




Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.


Bitte schreiben Sie freundlich und sachlich. Ihr Kommentar wird erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet.





Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Impressum.