mehrere Kinder

Europäische Kommisssion äußert Bedenken gegen das Betreuungsgeld

Gerhard Stranz

04.02.2012 Kommentare (0)

In deutlicher Weise hat der EU-Sozialkommissar Bedenken gegen die vorgesehene Einführung eines Betreuungsgeldes geäußert. Eine solche Maßnahme schwäche den Arbeitsmarkt und würde die Beteiligung von Frauen nicht fördern. Unter Bezug auf eine entsprechend eindeutige europäische Politik wird diese Maßnahme kritisch betrachtet, so dass die Bundesregierung jetzt in der Verpflichtung steht, sie zu begründen.

Die Europäische Kommission wäre bei einer solchen Regelung zu beteiligen, da ihr entsprechende Reformprogramme vorgelegt werden müssen.

Kommentar:

Es wäre zu hoffen, wenn über die bereits mit dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vom 6.7.2011 (Drucksache 16/7088) und der gemeinsamen Initiative der Landtagsfraktionen SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN hinaus, jetzt eine europäische Bremse in Bezug auf die vorgesehene Regelung gezogen würde.

Beachtlich ist aber, dass nicht nur ein Verzicht auf das Betreuungsgeld erfolgt, sondern zumindest gleichzeitig eine weitere Beteiligung des Bundes beim Ausbau und der Betriebskostenfinanzierung erfolgt und auch die Länder weitere Ausbauprogramme auflegen. Angesichts des bisher - auch in NRW zögerlich erfolgten - Ausbaus ist eher zu fürchten, dass es an dieser Stelle nur bei Lippenbekenntnissen bleibt.

Im übrigen müsste auch eine bereits bestehende rechtliche Grundlage abgeschafft, bzw. korrigiert werden, zumal das Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe bereits vorsieht, dass Eltern, die ab 2013 keinen Platz für ihr Kind unter 3 Jahren in Anspruch nehmen können oder wollen, ein monatliche Zahlung erhalten sollen.

§ 16, Absatz 4 SGB VIII lautet in der geltenden Fassung:

"Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden."

Quelle: Bildungsklick.de

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