mehrere Kinder

Europäischer Gerichtshof: Deutschland muss Umgangsrecht wirksamer durchsetzen

12.02.2015 Kommentare (0)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 15. Januar 2015 festgestellt, dass die deutschen Behörden wirksamere Maßnahmen vorsehen müssen, um den Rechtsanspruch auf Umgang von getrennt lebenden Elternteilen durchzusetzen. Der EGMR kritisierte, dass Verfahren für klagende Elternteile viel zu lange dauern und die vorgesehen Strafgelder bei Verstößen gegen richterliche Anordnungen auf Umgang zu niedrig und somit nicht wirksam seien. Im deutschen Recht stehen insgesamt zu wenig Mittel zur Durchsetzung des Umgangsrechts zur Verfügung. Deutschland verletze damit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Geklagt hatte ein Vater, nachdem die Mutter des gemeinsamen Sohnes den Umgang mit dem Kind über Jahre verhindert hatte.

Quelle: Newsletter AGF Europa News, Aktuelles zur Familienpolitik aus Europa – Januar 2015

 

Ihre Meinung ist gefragt!

Kommentar schreiben




Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.


Bitte schreiben Sie freundlich und sachlich. Ihr Kommentar wird erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet.





Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Impressum.