
Europäischer Gerichtshof: Deutschland muss Umgangsrecht wirksamer durchsetzen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 15. Januar 2015 festgestellt, dass die deutschen Behörden wirksamere Maßnahmen vorsehen müssen, um den Rechtsanspruch auf Umgang von getrennt lebenden Elternteilen durchzusetzen. Der EGMR kritisierte, dass Verfahren für klagende Elternteile viel zu lange dauern und die vorgesehen Strafgelder bei Verstößen gegen richterliche Anordnungen auf Umgang zu niedrig und somit nicht wirksam seien. Im deutschen Recht stehen insgesamt zu wenig Mittel zur Durchsetzung des Umgangsrechts zur Verfügung. Deutschland verletze damit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Geklagt hatte ein Vater, nachdem die Mutter des gemeinsamen Sohnes den Umgang mit dem Kind über Jahre verhindert hatte.
Quelle: Newsletter AGF Europa News, Aktuelles zur Familienpolitik aus Europa – Januar 2015