Kind mit Blatt

FAQ Anerkennung von im Ausland erworbenen einschlägigen Qualifikationen

Viele qualifizierte Fachkräfte aller Fachrichtungen können in Deutschland nur weit unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten, weil ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht anerkannt werden. 

Fragen und Antworten

Frage:
Ich habe meinen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin in der Ukraine gemacht, und dort auch 11 Jahre in diesem Beruf gearbeitet. 1993 bin ich nach Deutschland gekommen und habe hier nur die Anerkennung als Kinderpflegerin bekommen. Habe in Deutschland dann auch 6 Jahre in einer Kita gearbeitet. Nun habe ich die Möglichkeit in einer privaten Kindertagesstätte in Köln zu arbeiten, brauche aber die Anerkennung als Erzieherin.
Was kann ich tun?

Antwort:
Der Träger der Kindertageseinrichtung hat nur die Möglichkeit, Sie wie eine Erzieherin zu bezahlen, wenn Ihre Ausbildungen entsprechend anerkannt sind. Da die Bundesbildungsministerin, Frau Schavan, derzeit ein neues Gesetz vorbereitet, nach dem Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, anerkannt werden sollen, würde ich an Ihrer Stelle beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf anfragen, ob Ihre beiden Ausbildungen als der Erzieherinnenausbildung gleichwertig anerkannt werden. Andernfalls müssten Sie sich mit dem Träger, bei dem Sie arbeiten wollen, auf eine berufsbegleitende Weiterbildung einigen.


Frage:
Ich bin vor mehr als sechs Jahren von Deutschland nach England gezogen, um die englische Sprache zu lernen. Die ersten beiden Jahre habe ich als au pair gearbeitet. Während dieser Zeit habe ich festgestellt, dass ich gerne länger in England bleiben und auch beruflich weiterhin mit Kindern arbeiten möchte.

Ich habe daraufhin vor viereinhalb Jahren einen Job als Teaching Assistant in einer Grundschule gefunden und Erfahrung mit Kindern zwischen 4 und 11 Jahren sammeln können, obwohl ich in den letzten drei Jahren überwiegend mit "Key Stage One" (4 bis 7 jährige Kindern) arbeite. Ich hatte immer vor, während ich arbeite, gleichzeitig eine Weiterbildung zu machen, die mich berechtigt, auch in Deutschland mit Kindern zu arbeiten. Deshalb habe ich sozusagen 'on the job' über die letzten vier Jahre Grundschullehrerin studiert, meine Unterrichtspraktika gemacht und gerade mein Studium mit einem BA (Hons) in Arts in Education in Context (mit Qualified Teacher Status) abgeschlossen. Nunmehr bin ich in England berechtigt als Grundschullehrer zu arbeiten (Reception - 4 jährige Kinder, - bis hin zu Year 6 - 11 jährige Kinder).

Mittlerweile bin ich schon seit mehr als sechs Jahren in England und fühle, dass es mich wieder nach Deutschland zieht. Deshalb habe ich meine Zertifikate zum Bildungsministerium in Kiel geschickt, da ich gerne in Deutschland in der Nähe meiner Familie bleiben würde. Ich habe das Bildungsministerium in Kiel gebeten, mir mitzuteilen, ob ich mit meinem Studium berechtigt bin, auch in Deutschland als Grundschullehrer oder staatlich anerkannter Erzieher arbeiten zu dürfen.

Heute habe ich Bescheid bekommen und bin sehr enttäuscht. Bezüglich der Anfrage hinsichtlich des Grundschullehrers wurde mir mitgeteilt, dass anerkannt wird, dass ich in England eine dreijährige Ausbildung zur Grundschullehrerin absolviert habe, in der Erziehungswissenschaften und auf die Grundschule bezogene pädagogisch didaktische Studien abgeleistet wurden aber dass zur schleswig-holsteinischen Ausbildung für das Lehramt wesentliche Unterschiede bestehen, da mir eine der Masterphase vergleichbare Ausbildungszeit fehlt und im britischen Bachelorstudium keine Schwerpunktbildung von zwei Unterrichtsfächern erfolgte. Aus diesem Grunde kann nur eine Studienanrechnung des erziehungswissenschaftlichen Begleitstudiums erfolgen.

Hinsichtlich meiner Anfrage zur Angleichung als Erzieher wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass die von mir in England absolvierte Ausbildung ein völlig anderes Ziel und auch andere Inhalte als die Ausbildung zur hiesigen Erzieherin hat. Mir wurde mitgeteilt, dass die Ausbildung in den Fachschulen Deutschlands die Vorschulerziehung, die Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Schulalter und die Freizeitpädagogik beinhaltet und sich daher erheblich von den Erziehungswissenschaften und auf die Grundschule bezogene pädagogisch didaktischen Studien, die ich studiert habe, unterscheidet.

Beide Schreiben bieten keine Erklärung, was ich unternehmen muss, um mein englisches Studium als Grundschullehrerin (welches mich berechtigt, meine eigene Klasse zu haben und zu unterrichten) in Deutschland nutzen zu können. Ich bin sehr flexibel und würde sowohl als Grundschullehrerin als auch gerne als Erzieherin arbeiten. Aber ich muss sagen, dass ich eher zur Erzieherin tendieren würde, weil ich die letzten Jahre viel mit 4- bis 5jährigen Kindern gearbeitet habe und diese Altersgruppe sehr mag. Ich kann es einfach nicht glauben, dass ich, wenn ich wieder nach Deutschland zurückkehre, nicht einmal als Erzieherin arbeiten kann, obwohl ich so viele Jahre Berufserfahrung mit Kindern habe.

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir Ratschläge geben könnte, wie ich das Problem lösen könnte, da ich nach 4 langen Jahren Studium in England (wo wir auch die Entwicklung im Kindesalter, Verhaltensstrategien beim Arbeiten mit Kindern etc. studiert haben) nicht noch einmal ganz von vorn in Deutschland anfangen möchte, zumal mir die finanziellen Mittel fehlen und ich auch schon 35 Jahre alt bin. Ich kann einfach nicht glauben, dass ich mit dem "Fully Qualified Teacher Status", welcher in England bedeutend höher ist als der NVQ Level 3 oder 4 (vergleichbar mit dem Erzieher), in Deutschland nicht einmal als Erzieher arbeiten kann.

Wer kann mir Ratschläge zu geben, was ich nun machen kann? Ist aufgrund meines Grundschullehramtsstudiums in England eine verkürzte Ausbildung zum Erzieher möglich? Wenn ja, wie lange dauert das? Ist eine berufsbegleitende Ausbildung als Erzieherin möglich, so dass mir die Möglichkeit gegeben wird, meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, während ich meine Ausbildung angleiche? Ich bin für jede Hilfe wirklich sehr dankbar und warte händeringend auf Eure Kommentare.

Ich habe in London den Abschluss in "Diploma in Child Care and Education" gemacht. Weiss jemand, wie ein gleichwertiger Abschluss in Deutschland heisst, bzw. wo ich ihn gleichwertig anerkennen lassen kann?

Antwort:
Derzeit ist ein Gesetzentwurf von Frau Ministerin Schavan in Arbeit, der die Anerkennung ausländischer Qualifikationen erleichtern wird. Das Gesetz soll noch dieses Jahr (2010) verabschiedet werden, so dass Anfang nächsten Jahres damit gerechnet werden kann, dass dieser bürokratische Hürdenlauf, den Sie erleben, nicht mehr so aufwändig ist.

Es kann sein, dass im Vorgriff auf dieses Gesetz die Landesministerien jetzt etwas großzügiger reagieren. Ich würde daher empfehlen, (nochmal) beim Ministerium vorstellig zu werden.

Ansonsten wird das nächste Jahr hoffentlich eine grundlegende Verbesserung bringen.

Zur Frage der berufsbegleitenden Ausbildung: Ja, so etwas ist möglich. Sie ersehen die Bedingungen in den einzelnen Bundesländern im Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft auf diesem Portal. Außerdem können Sie in unserem Link-Verzeichnis die Fachschulen in Ihrem Postleitzahlumkreis anklicken und herausfinden, ob diese eine berufsbegleitende Ausbildung anbieten.


Frage:
Ich bin aus Kasachstan gekommen. Dort habe ich den Beruf als Grundschullehrerin erlernt und 3 Jahre in der Schule gearbeitet. Mein Diplom wurde hier nicht anerkannt. Aber ich habe die Umschulung zur Elternkursleiterin gemacht. Wie kann ich den Beruf der Erzieherin erlernen? Ich habe 2 Kinder, die mich brauchen und ich kann nicht irgendwo studieren. Ob mein schon gelernter Beruf und Praktikum nichts bedeuten?

Antwort:
Ich fände das auch ziemlich schlimm, wenn keine Ihrer Ausbildungen anerkannt würde. Es bleibt Ihnen dann nichts anderes übrig, als in Ihrem Bundesland beim zuständigen Ministerium anzufragen, ob und wie Ihre Zertifikate auch in Deutschland anerkannt werden. Außerdem müsste es möglich sein, dass Sie eine berufsbegleitende Ausbildung als Weiterbildung an einer Fachschule machen.

Als Mutter mit zwei Kindern haben Sie es nicht einfach bei Ihren Bemühungen um eine Anerkennung Ihrer Qualifikation und eine eventuelle Nachqualifizierung. Verlieren Sie trotzdem nicht den Mut und geben Sie nicht auf!


Frage:
Ich habe in den Niederlanden eine Ausbildung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit (Abschlusszeugnis der Mittelstufe des berufsbildenden Unterrichts), mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung absolviert und in München anerkennen lassen.

Jetzt habe ich bei den Bewerbungen festgestellt, dass ich in Bayern nicht als vollwertige Erzieherin /Pädagogische Fachkraft arbeiten kann oder darf.
Konkret heißt es: ich darf als Pädagogische Fachkraft für die Begleitung an Kinder im Alter von 3-6 Jahre, aber nur als Ergänzungskraft für die Begleitung von Kindern im Alter von 0-3 Jahre sowie Schulkinder arbeiten, Richtlinien des Jugendamt.

Ich verstehe die Logik hiervon nicht!
Kann jemand mir das vielleicht erläutern?

Und vielleicht kann jemand mir auch sagen, was ich dann an Weiterbildungs- oder Ergänzungsmöglichkeiten habe, um als vollwertige pädagogische Fachkraft (Altersgrenze zwischen o-6 Jahre bzw. auch Kinder im Schulalter) geschätzt zu werden.

Ich bin Mutter zweier erwachsener Kinder, besitze eine Menge Berufserfahrung, spreche Deutsch, Spanisch (Muttersprache), Englisch und Niederländisch und möchte gerne wieder als pädagogische Mitarbeiterin tätig sein. Apropos zu wenig Erziehungskräfte im Lande…!

Antwort:
Zu Ihrer Anfrage: Ja, es ist schwierig, die Logiken der deutschen Bürokratie zu verstehen und ich kann Ihren Unmut sehr gut begreifen. Aber Auskunft über Ihre Möglichkeiten erhalten Sie am ehesten im zuständigen Ministerium, wir haben diese hier aufgelistet . In unseren Links finden Sie unter Ausbildung alle Fachschulen, geordnet nach Postleitzahlen.


Frage:
Ich mache meine Ausbildung als Erzieherin und bin im dritten Lehrjahr. Ich möchte das Anerkennungsjahr in der Türkei absolvieren. Ich habe mich erkundigt und habe sehr viele deutsche Kindergärten gefunden, doch ich weiß leider nicht, ob das Anerkennungsjahr zugelassen wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich darüber Informieren könnten.

Antwort:
Sie müssten bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Ministerium anfragen, ob Sie das Anerkennungsjahr in der Türkei anerkannt bekommen. Ich vermute, dass die Aussichten gar nicht schlecht sind. Denn erstens brauchen wir dringend Erzieher und Erzieherinnen mit türkischen Sprachkenntnissen, und zweitens hat die Bundesbildungsministerin Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse versprochen. Wie der Stand derzeit ist, weiß ich jedoch leider nicht. Daher vergewissern Sie sich bitte. Die zuständigen Ministerien für alle Bundesländer finden Sie bei uns unter Ausbildung/Studium in dem Artikel: Für die Ausbildung zuständige Ministerien.


Frage:
Ich habe im heimatland uni. gelesen dann geheiratet und bin ich hier gekommen jetzt will ich als erzieherin weiter machen. Seit 1 monat mache ich als erzieherin praktikum.
die chefin sagte:du kannst hier ausbildung machen,. aber muss ich erstemal schule finden aber wie, wo weiss ich nicht. was muss ich machen bitte erklären sie mir.

Antwort:
Wenn Sie in einem anderen Land einen Universitätsabschluss gemacht haben, sollten Sie sich um eine Anerkennung hier in Deutschland bemühen, das ist das Erste. Zweitens müssten Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern, um eine reguläre Anstellung zu erhalten.

Wenn Sie keine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben, müssten Sie versuchen, hier eine berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren. Welche Ausbildung für Sie geeignet ist, kann ich so nicht beurteilen. Da kommt es aber auch sehr auf das Bundesland an, in dem Sie arbeiten.

Ich hoffe, Ihre Chefin unterstützt Sie bei der Suche nach der richtigen Ausbildung.


Frage:
Habe meine Ausbildung als Erzieherin in England gemacht da ich aus Schottland komme. Wie kann ich es hier in Deutschland anerkennen lassen??

Antwort:
Ob Ihre Ausbildung anerkannt wird, liegt sehr am Bundesland, in dem Sie arbeiten wollen. Sie müssten sich beim zuständigen Ministerium dieses Bundeslandes erkundigen, ob Ihre Ausbildung als der Ausbildung der Erzieherin gleichwertig anerkannt wird.


Frage

Ich absolvierte im Oktober 2008 erfolgreich mein Examen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Kurz danach ging ich nach Finnland und arbeitete dort 1 1/2 Jahre als Au-pair bei einer finnischen Familie. Seit April 2010 arbeite ich unter Vertrag in Vollzeit als sog. Lastenhoitaja, als Kinderpflegerin, in einem ... Kindergarten in .... Nun würde ich gerne wieder zurück nach Deutschland gehen und nachdem ich die Arbeit mit Kindern so lieben gelernt habe würde ich unheimlich gerne diese Art von Arbeit in Deutschland fortführen. In Finnland war ich offilziell berechtigt als Kinderpflegerin zu arbeiten, nun meine Frage an Sie: bin ich durch meine Erfahrung qualifiziert genug um das selbe in Deutschland zu tun?

Antwort

im Prinzip gelten in Deutschland Qualifikationsnachweise - damit fängt bei uns leider alles an. Das heißt: Wenn Sie aus Finnland ein Zertifikat mitbringen, das Ihre Qualifikation als Kinderpflegerin beweist, können Sie dieses beim zuständigen Ministerium in Deutschland - also in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten wollen - einreichen und Ihre Anerkennung als Kinderpflegerin beantragen. Die Länderministerien entscheiden diese Frage allerdings unterschiedlich.

In manchen Bundesländern dürfen Kinderpflegerinnen nicht mehr in Kindertageseinrichtungen eingestellt werden, da habe ich aber den Überblick nicht.

Wenn Sie, was ich hoffe, etwas Schriftliches aus Finnland haben, das Ihre dortige Einstufung als Kinderpflegerin beweist - vielleicht haben Sie dann Glück und die Qualifikation wird anerkannt. Ansonsten bliebe noch eine berufsbegleitende Ausbildung. Wo Sie diese mit Ihrer Ausbildung machen können, weiß ich aber aus dem Kopf auch nicht. Da müssten Sie sich mit Fachschulen in Deutschland (zu finden unter unseren Links bei Ausbildung/Studium) in Verbindung setzen.

Ihre Meinung ist gefragt!

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Kommentare (38)

Gabriela 09 Oktober 2024, 21:59

Hello!
I completed my bachelor's degree in Kindergarten teaching in my home country. i came to Germany and got recognized in Hessen as: fachkraft in Tageseinrichtung für Kinder nach *25b Abs. 1 Hessisches Kinder und jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Now I want to move to Köln and would like to know if I'm allowed to work with this recognition or if I have to do the process all over again.
I'd appreciate your help, thanks in advance!

Redaktion ErzieherIn.de : Normally you do not need a new recognition.

Elif 10 August 2022, 11:39

Hallo ich bin in der Türkei Lehrerin studiert habe auch das Zertifikat dazu
Kann ich nach Deutschland kommen und als Kinderpflegerin arbeiten?Oder Erzieherin besitze nicht die Deutsche Sprache.
Mich würde interessieren welche sprach zertifikate Ich brauche B1 C1?
Oder wo ich Infos sammeln kann.
Danke schon mal für die Antwort.

Lisa Jares: Guten Tag,
Um in Deutschland als pädagogische Fachkraft arbeiten zu können, brauchen Sie das Sprachniveau B2.

Melissa Maurer 24 Mai 2022, 14:23

Guten Tag,

ich möchte gerne wissen, ob es möglich ist als staatlich anerkannte Erzieherin in Großbritannien zu arbeiten? Wird dieser Abschluss anerkannt, oder muss ich eine Zusatzqualifikation machen?

Mit freundlichen Grüßen
Melissa Maurer

Lisa Jares: Guten Tag,
der Abschluss wird im Regelfall anerkannt, jedoch kann es sein, dass Sie als EK und nicht als FK angestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Lisa Jares 02 Juli 2020, 10:11

Guten Tag,

da Sie grundständig einen anderen Beruf erlernt haben, wird dies voraussichtlich nicht anerkannt als Berufserfahrung. Wobei die Träger hier meist auch einen kleinen Spielraum haben, also nachfragen sollten Sie bei der Einstellung unbedingt.

Mit freundlichen Grüßen

Jelena 01 Juli 2020, 15:37

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe mein Universität Diplom als Erdkunde Lehrerin in Serbien absolviert. Dort war ich auch 9 Jahre lang als Erdkunde Lehrerin und Klassenlehrerin tätig. Zurzeit befinde ich mich im Berufspraktikum als Erzieherin und werde mein staatliche Anerkennung als Erzieherin in Januar 2021 bekommen.

Meine Frage ist : Kann mir meine Berufserfahrung als Lehrerin in Ausland wie " einschlägigen Berufserfahrung" für Einstufung anerkannt werden?

Vielen lieben Dank für Ihr Antwort in voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Jelena Sekuljica

Lisa Jares 19 März 2020, 09:25

Guten Tag Melanie,

ggf. hätten Sie hier die Möglichkeit als "Kindheitspädagogin" anerkannt zu werden. Am besten informieren Sie sich bei den zuständigen Ministerien in Berlin und NRW oder aber bei der ZAV: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg

Melanie 19 März 2020, 05:34

Hallo, ich absolviere gerade ein Diploma of Early Childhood Education and care an einem College in Australien. Damit kann ich hier in Kindergärten mit Kids von 0-5 Jahren arbeiten. Würde dieses Diploma in Deutschland anerkannt werden? Z.b in NRW oder Berlin?

Ich überlege auch. einen Bachelor of ECE zu machen. Wird der Bachelor eher anerkannt? Und was wäre die deutsche Berufsbezeichnung dafür? Weil es wäre ja etwas anderes als 'nur' Erzieherin?



Liebe Grüße,

Melanie

Lisa Jares 11 März 2020, 08:33

Guten Tag,

die Anerkennungsbedingungen sind in den Bundesländern unterschiedlich. Wenn Ihnen Ihr BA als Biologielehrerin anerkannt wurde, müssten Sie noch klären welche Qualifikation Sie mit den pädagogischen Maßnahmen erreicht haben.

Sie können Sie z.B. bei Ihrer Kommune oder bei dem Ministerium in Ihrem Bundesland informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Layla Hussein 10 März 2020, 22:46

Guten Abend

Ich komme aus dem Irak und habe meine Studium dort absolviert, ich habe dort als Biologielehrerin gearbeitet. Ich lebe seit 12 Jahren in Deutschland habe ich 2 intensive Maßnahmen in pädagogische Bereiche gemacht.Meine Zeugnis ist hier anerkannt als Bachelor ebene aber nicht als Erzieherin, darf ich als Erzieherin arbeiten .

Vielen dank

Lisa Jares 03 Februar 2020, 13:22

Guten Tag Frau Bova,

ja eine Anerkennung ist in der Regel noch notwendig. Diese stellt man bei dem jeweiligen Ministerium in dem Bundesland, in welchem man tätig sein möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Laura Bova 03 Februar 2020, 12:12

Guten Tag ,



ich habe einen Abitur Abschluß als Erzieherin in Italien absolviert im Jahre 2000, laut Europäischer Kommission , art. 1 gesetz 62 von dem Jahre 2000 , kann ich damit in ganz Europa als Erzieherin arbeiten.

Muß ich dazu trotzdem eine extra Annerkenung haben ehe ich einen Antrag in einem Kinderkarten stellen kann ?



Mit freundlichen grüßen



Laura Bova

Lisa Jares 26 November 2019, 16:29

Guten Tag,

bezgl. Visum und Rentenversicherung müssten Sie sich an anderer Stelle informieren. Unser Schwerpunkt liegt auf der Frühpädagogik und Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich.

Mit freundlichen Grüßen

Anahit 26 November 2019, 09:09

Hallo, Ich bin Anahit aus Armenien, habe 5 jahre in Uni studiert, und 11 jahre als Erzieherin in Kindergarten gearbeitet . Mein Beruf Ausbildung wird anerkannt. Kann ich Visum bekommen? Oder kann ich Schwierigkeiten kriegen wegen Rentenversicherung? Also wegen mein Alter(bin 54 jahre Alt)

Adris 17 Mai 2019, 00:34

Hallo, ich habe Pädagogik (Lehramt ) in Syrien studiert , kann ich in einem Kindergarten oder einer Kinderkrippe als Erzieherin arbeiten.

Lisa Jares 05 Mai 2019, 16:44

Guten Tag Frau Lang,

leider sind wir nicht über die Modalitäten in den einzelnen Ländern informiert, aber mit einem BA- Abschluss haben Sie generell sehr gute Möglichkeiten um damit in anderen Ländern im frühkindlichen Bereich zu arbeiten.

Für genaue Informationen müssten Sie sich an die Ministerien in den entsprechenden Ländern wenden.

Mit freundlichen Grüßen

L. Jares

Julia Lang 05 Mai 2019, 14:58

Hallo,



ich habe im Jahr 2012 meinen Abschluss als staatlich geprüfte Sozialassistentin in Leipzig gemacht.

Anschließend habe ich die dreijährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin im Jahr 2015 erfolgreich abgeschlossen.



Nun arbeite ich seit fast vier Jahren in einer Kindertageseinrichtung und leite selbständig eine Kindergartengruppe.

Nebenbei habe ich eine Weiterbildung zur Kinderyoga Lehrerin und eine Weiterbildung zur Inklusionsfachkraft absolviert.



Wahrscheinlich gibt es die Frage schon mehr als oft -



Werden die Abschlüsse in den USA oder in Kapstadt (Südafrika) anerkannt?

Kann ich mit meinen Abschlüssen dort im frühpädagogischen Bereich arbeiten?



Im April 2020 werde ich ein berufsbegleitendes Studium beginnen.

Kindheitspädagogik - Leitung und Management einer Kindertageseinrichtung.

Bachelor of Arts.



Wird dieser Studienabschluss in den USA oder in Kapstadt (Südafrika) anerkannt?

Kann ich dort mit dem Studiengang/Abschluss Kindheitspädagoge im frühkindlichen Bereich arbeiten?



Vielen lieben Dank

Herzliche Grüße

Julia Lang

Lisa Jares 20 März 2019, 10:59

Guten Tag,
leider haben wir hierzu auch keine genaueren Informationen. Voraussichtlich müssen Sie diesen Antrag bei dem zuständigen Ministerium in Ba-Wü einreichen. Hier finden Sie auf Seite 10 noch weitere Ansprechpartner in Ba-Wü die Ihnen ggf. weiterhelfen können: https://www.chance-quereinstieg.de/fileadmin/company/pdf/Quereinsteiger/Druckansichten/BL_PDFs_190115/Informationen_zum_Quereinstieg_in_BaWü.pdf
Mit besten Grüßen und viel Erfolg

Jolanda Märki 19 März 2019, 22:38

Guten Abend,

ich bin Schweizerin und habe da auch 9 Jahre Schule und eine drei jährige Ausbildung mit jeweils einem Notenschnitt von 2,1 absolviert. Mein Traum war es schon mit 20ig Erzieherin zu werden, da die Jobsituation damals aber sehr schlecht war, habe ich mich für einen anderen beruflichen Weg entschieden. Nun bin ich 41ig Mutter einer bald 4jährigen Tochter und wollte mich bei einer Schule in BW bewerben. Es wurde mir gesagt, dass ich erstmals meine Zeugnisse anerkennen lassen müsse. Da ich mich erkundigt hatte was die Anforderungen sind, habe ich mir keine Sorgen gemacht. Jetzt kam aber der Schock, mir wird nur ein Hauptschulabschluss anerkannt! Begründung: Geographie und Geschichte wurden nur 9 Jahre unterrichtet und Englisch sei auch die Auflage nicht erfüllt.

Zur Ergänzung, ich war 6 Monate in USA und habe da einen Sprachaufenthalt gemacht. In der Schweiz wird in der Berufsschule Staats und Wirtschaftskunde unterrichtet.



Ich habe jetzt auf dieser Seite schon einiges über einen Antrag auf Sonderregelung gelesen. Können Sie mir sagen wo genau ich dieses Schreiben einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jolanda Märki

Judith Lahmann 26 Februar 2019, 16:37

Vielen Dank fuer die Auskunft. Liebe Gruesse aus Bolivien

Lisa Jares 20 Februar 2019, 09:30

Guten Tag Frau Lahmann,

wir sind auf Erzieherin.de auf dem frühpädagogischen Bereich spezialisiert. Grundsätzlich kann man auch ohne staatliche Anerkennung in sozialen Berufen tätig sein. Zuständig für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses ist das Ministerium in das Bundesland, in welches Sie ziehen möchten.

Mit besten Grüßen und viel Erfolg

Lisa Jares

Judith Lahmann 20 Februar 2019, 04:33

Guten Abend,

Toll, auf dieser Seite wurden schon viele meiner Fragen beantwortet. Ich habe in Bolivien rein Freiwilligendienst in der Entwickungsarbeit gemacht und danach Pädagogik an einer Staatlichen Universität in Sucre Bolivien studiert. (Licenciatura en pedagogía, 4 jahre) Ich würde gerne im sozialen Bereich mit Jugendlichen arbeiten, z.B. in Wohngruppen. Ich werde wohl keine Anerkennung als Sozialpädagogin bekommen, weil ich eher Erziehungswissenschaften studiert habe. Kann ich trotzdem im genannten Arbeitsbereich tätig werden, und wie?

Herzliche Grüße aus Bolivien,

Judith

Lisa Jares 11 Februar 2019, 09:17

Guten Tag,

die Möglichkeiten der Anerkennung sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Grundsätzlich haben Sie aber eine andere Ausbildung absolviert, so dass Sie nicht ohne weiteres als Fachkraft anerkannt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Jocelyn Dechene 10 Februar 2019, 12:21

Guten Tag,



ich studiere Gymnasiallehramt im letzten Semester, arbeite seit vier Jahren in einer erweiterten schulischen Betreuung und wollte fragen, ob die Möglichkeit besteht, mich als pädagogische Fachkraft anerkennen zu lassen. Ich werde nach meinem ersten Staatsexamen einen Master in sozialer Arbeit machen.



Viele Dank.

Lisa Jares 03 Dezember 2018, 10:49

Guten Tag,

Sie müssen sich mit dem zuständigen Ministerium in Niedersachens in Verbindung setzen (Adressen finden Sie auf unserer Homepage). Allgemein über den Quereinstieg in den Erzieherberuf können Sie sich hier informieren: https://www.chance-quereinstieg.de/quereinstieg-erzieher-in/niedersachsen/



Mit besten Grüßen

Lisa Jares

Munevera Turnadzic 03 Dezember 2018, 10:13

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich bin Lehrerin der bosnische Sprache und Literatur.

Ich habe Pädagogische Gymnasium und Phylosophische Fakultät .

Im Niedersachsen wollte ich Erzieherin sein.

Was ich muss machen?

Vielen Dank im Voraus

Lisa Jares 06 August 2018, 14:34

Guten Tag,

die Möglichkeiten zum Quereinstieg sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Hier finden Sie detaillierte Informationen: https://www.chance-quereinstieg.de



Viel Erfolg und mit besten Grüßen

Lisa Jares

Anna Fae 06 August 2018, 09:34

Guten Tag,



Ich habe einen Bachelor in Psychologie und einen Master in Entwicklungs- und Erziehungspsychologie in Italien abgeschlossen. Ich arbeite im Moment als Pädagogische Fachkraft bei der OGTS einer Grundschule. Wie könnte ich als Pädagogische Fachkraft in Kindergarden arbeiten?



Vielen Dank für Ihre Antwort

Lisa Jares 28 Juli 2018, 12:45

Guten Tag,

eine generelle Auflistung ist mir leider nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Yvi 27 Juli 2018, 16:17

Vielen Dank für die Info.



Gibt es irgendwo eine Übersicht, welches Zertifikat für welche Berufsgruppen benötigt wird?



Vielen Dank für Ihre Antworten.

Lisa Jares 27 Juli 2018, 08:56

Gute Tag,

in der Regle das muss das B2-Sprachniveau zertifiziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Yvi 26 Juli 2018, 21:59

Guten Abend,



welches Zertifikat über Deutschkenntnisse muss vorliegen, um in Deutschland als Erzieher arbeiten zu können?



Danke für Ihr Feedback.

Sparwa arad 01 Juli 2018, 12:06

Ich komme aus dem Irak und ich bin seit 5 Jahren in Deutschland und ich habe B1 prüfung abgeschlossen . Ich habe 2 Jahren als sozialassinstentin in oberstufenzentrum gelernt und habe ich meine abschulzeugnis als erfolgerleich bekommen. Eine Arbeitsstelle Im kindergarten habe ich auch gefunden und mein Vertrag untergeschrieben . Eine Ausbildung als Erzieherin in teilzeit habe ich auch gefunden aber das problem ist die wollen von mir B2 prüfung damit ich den vertrag unterschreibe kann aber ich finde das unfair ,weil ich zwei jahre als sozialassinstentin gelernt habe und gab auch Deutsch unterricht. Gibt es so ein regeln das man auch wenn sozialassinstentin zwei jahre gelernt hat trotzdem die B2 prüfung machen soll . Mein Arbeit Im kita als Teilzeit fangt am 01.08.2018 und die Ausbildung auch 01.08.2018 aber die B2 prüfung findet am 14_07_2018 und bis ich die Ergebniss erhalten dauert 4 Wochen oder noch mehr und die Ausbildung wollen dass ich am 01.08.2018 das Ergebniss abgeben . Also ich finde das sehr schwer besonders in Berlin.

Lisa Jares 11 Juni 2018, 12:10

Guten Tag,

Sie müssen sich an das zuständige Ministerium (Adressen finden Sie auf unserer Homepage) in Ihrem Bundesland wenden. Diese sind für die Anerkennung zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Sotirios Balaskas 10 Juni 2018, 11:45

Ich studierte in Griechenland Pädagogik (Grundschullehrer) und bin sei Mai 2017 in einer Kinderkrippe tätig. Mein Studium wurde durch meinen Arbeitgeber als Kinderpfleger anerkannt. Ich möchte als Kindererzieher arbeiten. An wenn soll ich mich wenden? Hab den Kurs angewandte Krippen Pädagogik besucht aber hat nichts gebracht. Es muss bestimmt einen Kurs geben um mein Studium anerkannt wird ohne die Ausbildung absolvieren zu müssen. Vielen Dank

Lisa Jares 08 Mai 2018, 20:32

Guten Tag,

grundsätzlich können Sie sich natürlich bewerben. Aber die Träger werden Sie voraussichtlich erst vertraglich einstellen, wenn Ihre Anerkennung vorliegt.

Mit besten Grüßen

Georgia 08 Mai 2018, 20:06

Guten Abend,

Ich habe in Griechenland meine Ausbildung als Kinderpflegerin gemacht. Ich möchte in Deutschland als Kinderpflegerin arbeiten und habe zurzeit einen Antrag auf Anerkennung gestellt. Kann ich mich vielleicht ohne Anerkennung bewerben bis über die Gleichwertigkeit einschieden wird?

Lisa Jares 25 April 2018, 13:40

Guten Tag Monika,

das können wir so leider nicht beurteilen, dafür müssten Sie sich an das zuständige Ministerium in NRW wenden (die Adresse finden Sie auf unserer Homepage).

Mit besten Grüßen

L. Jares

Monika 25 April 2018, 02:16

Guten Abend,

ich habe in Polen studiert und mein Studium ist in Baden Württemberg als Sozialpädagogin annerkant.Zurzeit arbeite ich als Erzieherin im einem Kindergarten,weil mein Deutsch zu schwach ist,dass ich mich als Sozialpädagogin bewerben kann.

Ich habe vor nach Köln umziehen,nur ich weiss nicht ob ich mit meinem Abschluss dort arbeiten kann? 3 J her ich habe mich in Pfalz beworben und ich habe antwort bekommen,dass mein Abschluss von Baden Württemberg nicht gültig in Pfalz ist.

Ich weiss nicht wie Situation im Köln aussieht.Werden die mein annerkannte Studium im Baden Württemberg tollerieren oder auch nicht?

Ich werde dankbar für die schnelle Antwort.

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