FAQ Anerkennung von im Ausland erworbenen einschlägigen Qualifikationen
Viele qualifizierte Fachkräfte aller Fachrichtungen können in Deutschland nur weit unterhalb ihrer Qualifikation arbeiten, weil ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht anerkannt werden.
Fragen und Antworten
Frage:
Ich habe meinen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin in der Ukraine gemacht, und dort auch 11 Jahre in diesem Beruf gearbeitet. 1993 bin ich nach Deutschland gekommen und habe hier nur die Anerkennung als Kinderpflegerin bekommen. Habe in Deutschland dann auch 6 Jahre in einer Kita gearbeitet. Nun habe ich die Möglichkeit in einer privaten Kindertagesstätte in Köln zu arbeiten, brauche aber die Anerkennung als Erzieherin.
Was kann ich tun?
Antwort:
Der Träger der Kindertageseinrichtung hat nur die Möglichkeit, Sie wie eine Erzieherin zu bezahlen, wenn Ihre Ausbildungen entsprechend anerkannt sind. Da die Bundesbildungsministerin, Frau Schavan, derzeit ein neues Gesetz vorbereitet, nach dem Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, anerkannt werden sollen, würde ich an Ihrer Stelle beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf anfragen, ob Ihre beiden Ausbildungen als der Erzieherinnenausbildung gleichwertig anerkannt werden. Andernfalls müssten Sie sich mit dem Träger, bei dem Sie arbeiten wollen, auf eine berufsbegleitende Weiterbildung einigen.
Frage:
Ich bin vor mehr als sechs Jahren von Deutschland nach England gezogen, um die englische Sprache zu lernen. Die ersten beiden Jahre habe ich als au pair gearbeitet. Während dieser Zeit habe ich festgestellt, dass ich gerne länger in England bleiben und auch beruflich weiterhin mit Kindern arbeiten möchte.
Ich habe daraufhin vor viereinhalb Jahren einen Job als Teaching Assistant in einer Grundschule gefunden und Erfahrung mit Kindern zwischen 4 und 11 Jahren sammeln können, obwohl ich in den letzten drei Jahren überwiegend mit "Key Stage One" (4 bis 7 jährige Kindern) arbeite. Ich hatte immer vor, während ich arbeite, gleichzeitig eine Weiterbildung zu machen, die mich berechtigt, auch in Deutschland mit Kindern zu arbeiten. Deshalb habe ich sozusagen 'on the job' über die letzten vier Jahre Grundschullehrerin studiert, meine Unterrichtspraktika gemacht und gerade mein Studium mit einem BA (Hons) in Arts in Education in Context (mit Qualified Teacher Status) abgeschlossen. Nunmehr bin ich in England berechtigt als Grundschullehrer zu arbeiten (Reception - 4 jährige Kinder, - bis hin zu Year 6 - 11 jährige Kinder).
Mittlerweile bin ich schon seit mehr als sechs Jahren in England und fühle, dass es mich wieder nach Deutschland zieht. Deshalb habe ich meine Zertifikate zum Bildungsministerium in Kiel geschickt, da ich gerne in Deutschland in der Nähe meiner Familie bleiben würde. Ich habe das Bildungsministerium in Kiel gebeten, mir mitzuteilen, ob ich mit meinem Studium berechtigt bin, auch in Deutschland als Grundschullehrer oder staatlich anerkannter Erzieher arbeiten zu dürfen.
Heute habe ich Bescheid bekommen und bin sehr enttäuscht. Bezüglich der Anfrage hinsichtlich des Grundschullehrers wurde mir mitgeteilt, dass anerkannt wird, dass ich in England eine dreijährige Ausbildung zur Grundschullehrerin absolviert habe, in der Erziehungswissenschaften und auf die Grundschule bezogene pädagogisch didaktische Studien abgeleistet wurden aber dass zur schleswig-holsteinischen Ausbildung für das Lehramt wesentliche Unterschiede bestehen, da mir eine der Masterphase vergleichbare Ausbildungszeit fehlt und im britischen Bachelorstudium keine Schwerpunktbildung von zwei Unterrichtsfächern erfolgte. Aus diesem Grunde kann nur eine Studienanrechnung des erziehungswissenschaftlichen Begleitstudiums erfolgen.
Hinsichtlich meiner Anfrage zur Angleichung als Erzieher wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass die von mir in England absolvierte Ausbildung ein völlig anderes Ziel und auch andere Inhalte als die Ausbildung zur hiesigen Erzieherin hat. Mir wurde mitgeteilt, dass die Ausbildung in den Fachschulen Deutschlands die Vorschulerziehung, die Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Schulalter und die Freizeitpädagogik beinhaltet und sich daher erheblich von den Erziehungswissenschaften und auf die Grundschule bezogene pädagogisch didaktischen Studien, die ich studiert habe, unterscheidet.
Beide Schreiben bieten keine Erklärung, was ich unternehmen muss, um mein englisches Studium als Grundschullehrerin (welches mich berechtigt, meine eigene Klasse zu haben und zu unterrichten) in Deutschland nutzen zu können. Ich bin sehr flexibel und würde sowohl als Grundschullehrerin als auch gerne als Erzieherin arbeiten. Aber ich muss sagen, dass ich eher zur Erzieherin tendieren würde, weil ich die letzten Jahre viel mit 4- bis 5jährigen Kindern gearbeitet habe und diese Altersgruppe sehr mag. Ich kann es einfach nicht glauben, dass ich, wenn ich wieder nach Deutschland zurückkehre, nicht einmal als Erzieherin arbeiten kann, obwohl ich so viele Jahre Berufserfahrung mit Kindern habe.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir Ratschläge geben könnte, wie ich das Problem lösen könnte, da ich nach 4 langen Jahren Studium in England (wo wir auch die Entwicklung im Kindesalter, Verhaltensstrategien beim Arbeiten mit Kindern etc. studiert haben) nicht noch einmal ganz von vorn in Deutschland anfangen möchte, zumal mir die finanziellen Mittel fehlen und ich auch schon 35 Jahre alt bin. Ich kann einfach nicht glauben, dass ich mit dem "Fully Qualified Teacher Status", welcher in England bedeutend höher ist als der NVQ Level 3 oder 4 (vergleichbar mit dem Erzieher), in Deutschland nicht einmal als Erzieher arbeiten kann.
Wer kann mir Ratschläge zu geben, was ich nun machen kann? Ist aufgrund meines Grundschullehramtsstudiums in England eine verkürzte Ausbildung zum Erzieher möglich? Wenn ja, wie lange dauert das? Ist eine berufsbegleitende Ausbildung als Erzieherin möglich, so dass mir die Möglichkeit gegeben wird, meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, während ich meine Ausbildung angleiche? Ich bin für jede Hilfe wirklich sehr dankbar und warte händeringend auf Eure Kommentare.
Ich habe in London den Abschluss in "Diploma in Child Care and Education" gemacht. Weiss jemand, wie ein gleichwertiger Abschluss in Deutschland heisst, bzw. wo ich ihn gleichwertig anerkennen lassen kann?
Antwort:
Derzeit ist ein Gesetzentwurf von Frau Ministerin Schavan in Arbeit, der die Anerkennung ausländischer Qualifikationen erleichtern wird. Das Gesetz soll noch dieses Jahr (2010) verabschiedet werden, so dass Anfang nächsten Jahres damit gerechnet werden kann, dass dieser bürokratische Hürdenlauf, den Sie erleben, nicht mehr so aufwändig ist.
Es kann sein, dass im Vorgriff auf dieses Gesetz die Landesministerien jetzt etwas großzügiger reagieren. Ich würde daher empfehlen, (nochmal) beim Ministerium vorstellig zu werden.
Ansonsten wird das nächste Jahr hoffentlich eine grundlegende Verbesserung bringen.
Zur Frage der berufsbegleitenden Ausbildung: Ja, so etwas ist möglich. Sie ersehen die Bedingungen in den einzelnen Bundesländern im Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft auf diesem Portal. Außerdem können Sie in unserem Link-Verzeichnis die Fachschulen in Ihrem Postleitzahlumkreis anklicken und herausfinden, ob diese eine berufsbegleitende Ausbildung anbieten.
Frage:
Ich bin aus Kasachstan gekommen. Dort habe ich den Beruf als Grundschullehrerin erlernt und 3 Jahre in der Schule gearbeitet. Mein Diplom wurde hier nicht anerkannt. Aber ich habe die Umschulung zur Elternkursleiterin gemacht. Wie kann ich den Beruf der Erzieherin erlernen? Ich habe 2 Kinder, die mich brauchen und ich kann nicht irgendwo studieren. Ob mein schon gelernter Beruf und Praktikum nichts bedeuten?
Antwort:
Ich fände das auch ziemlich schlimm, wenn keine Ihrer Ausbildungen anerkannt würde. Es bleibt Ihnen dann nichts anderes übrig, als in Ihrem Bundesland beim zuständigen Ministerium anzufragen, ob und wie Ihre Zertifikate auch in Deutschland anerkannt werden. Außerdem müsste es möglich sein, dass Sie eine berufsbegleitende Ausbildung als Weiterbildung an einer Fachschule machen.
Als Mutter mit zwei Kindern haben Sie es nicht einfach bei Ihren Bemühungen um eine Anerkennung Ihrer Qualifikation und eine eventuelle Nachqualifizierung. Verlieren Sie trotzdem nicht den Mut und geben Sie nicht auf!
Frage:
Ich habe in den Niederlanden eine Ausbildung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit (Abschlusszeugnis der Mittelstufe des berufsbildenden Unterrichts), mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung absolviert und in München anerkennen lassen.
Jetzt habe ich bei den Bewerbungen festgestellt, dass ich in Bayern nicht als vollwertige Erzieherin /Pädagogische Fachkraft arbeiten kann oder darf.
Konkret heißt es: ich darf als Pädagogische Fachkraft für die Begleitung an Kinder im Alter von 3-6 Jahre, aber nur als Ergänzungskraft für die Begleitung von Kindern im Alter von 0-3 Jahre sowie Schulkinder arbeiten, Richtlinien des Jugendamt.
Ich verstehe die Logik hiervon nicht!
Kann jemand mir das vielleicht erläutern?
Und vielleicht kann jemand mir auch sagen, was ich dann an Weiterbildungs- oder Ergänzungsmöglichkeiten habe, um als vollwertige pädagogische Fachkraft (Altersgrenze zwischen o-6 Jahre bzw. auch Kinder im Schulalter) geschätzt zu werden.
Ich bin Mutter zweier erwachsener Kinder, besitze eine Menge Berufserfahrung, spreche Deutsch, Spanisch (Muttersprache), Englisch und Niederländisch und möchte gerne wieder als pädagogische Mitarbeiterin tätig sein. Apropos zu wenig Erziehungskräfte im Lande…!
Antwort:
Zu Ihrer Anfrage: Ja, es ist schwierig, die Logiken der deutschen Bürokratie zu verstehen und ich kann Ihren Unmut sehr gut begreifen. Aber Auskunft über Ihre Möglichkeiten erhalten Sie am ehesten im zuständigen Ministerium, wir haben diese hier aufgelistet . In unseren Links finden Sie unter Ausbildung alle Fachschulen, geordnet nach Postleitzahlen.
Frage:
Ich mache meine Ausbildung als Erzieherin und bin im dritten Lehrjahr. Ich möchte das Anerkennungsjahr in der Türkei absolvieren. Ich habe mich erkundigt und habe sehr viele deutsche Kindergärten gefunden, doch ich weiß leider nicht, ob das Anerkennungsjahr zugelassen wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich darüber Informieren könnten.
Antwort:
Sie müssten bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Ministerium anfragen, ob Sie das Anerkennungsjahr in der Türkei anerkannt bekommen. Ich vermute, dass die Aussichten gar nicht schlecht sind. Denn erstens brauchen wir dringend Erzieher und Erzieherinnen mit türkischen Sprachkenntnissen, und zweitens hat die Bundesbildungsministerin Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse versprochen. Wie der Stand derzeit ist, weiß ich jedoch leider nicht. Daher vergewissern Sie sich bitte. Die zuständigen Ministerien für alle Bundesländer finden Sie bei uns unter Ausbildung/Studium in dem Artikel: Für die Ausbildung zuständige Ministerien.
Frage:
Ich habe im heimatland uni. gelesen dann geheiratet und bin ich hier gekommen jetzt will ich als erzieherin weiter machen. Seit 1 monat mache ich als erzieherin praktikum.
die chefin sagte:du kannst hier ausbildung machen,. aber muss ich erstemal schule finden aber wie, wo weiss ich nicht. was muss ich machen bitte erklären sie mir.
Antwort:
Wenn Sie in einem anderen Land einen Universitätsabschluss gemacht haben, sollten Sie sich um eine Anerkennung hier in Deutschland bemühen, das ist das Erste. Zweitens müssten Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern, um eine reguläre Anstellung zu erhalten.
Wenn Sie keine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben, müssten Sie versuchen, hier eine berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren. Welche Ausbildung für Sie geeignet ist, kann ich so nicht beurteilen. Da kommt es aber auch sehr auf das Bundesland an, in dem Sie arbeiten.
Ich hoffe, Ihre Chefin unterstützt Sie bei der Suche nach der richtigen Ausbildung.
Frage:
Habe meine Ausbildung als Erzieherin in England gemacht da ich aus Schottland komme. Wie kann ich es hier in Deutschland anerkennen lassen??
Antwort:
Ob Ihre Ausbildung anerkannt wird, liegt sehr am Bundesland, in dem Sie arbeiten wollen. Sie müssten sich beim zuständigen Ministerium dieses Bundeslandes erkundigen, ob Ihre Ausbildung als der Ausbildung der Erzieherin gleichwertig anerkannt wird.
Frage
Ich absolvierte im Oktober 2008 erfolgreich mein Examen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Kurz danach ging ich nach Finnland und arbeitete dort 1 1/2 Jahre als Au-pair bei einer finnischen Familie. Seit April 2010 arbeite ich unter Vertrag in Vollzeit als sog. Lastenhoitaja, als Kinderpflegerin, in einem ... Kindergarten in .... Nun würde ich gerne wieder zurück nach Deutschland gehen und nachdem ich die Arbeit mit Kindern so lieben gelernt habe würde ich unheimlich gerne diese Art von Arbeit in Deutschland fortführen. In Finnland war ich offilziell berechtigt als Kinderpflegerin zu arbeiten, nun meine Frage an Sie: bin ich durch meine Erfahrung qualifiziert genug um das selbe in Deutschland zu tun?
Antwort
im Prinzip gelten in Deutschland Qualifikationsnachweise - damit fängt bei uns leider alles an. Das heißt: Wenn Sie aus Finnland ein Zertifikat mitbringen, das Ihre Qualifikation als Kinderpflegerin beweist, können Sie dieses beim zuständigen Ministerium in Deutschland - also in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten wollen - einreichen und Ihre Anerkennung als Kinderpflegerin beantragen. Die Länderministerien entscheiden diese Frage allerdings unterschiedlich.
In manchen Bundesländern dürfen Kinderpflegerinnen nicht mehr in Kindertageseinrichtungen eingestellt werden, da habe ich aber den Überblick nicht.
Wenn Sie, was ich hoffe, etwas Schriftliches aus Finnland haben, das Ihre dortige Einstufung als Kinderpflegerin beweist - vielleicht haben Sie dann Glück und die Qualifikation wird anerkannt. Ansonsten bliebe noch eine berufsbegleitende Ausbildung. Wo Sie diese mit Ihrer Ausbildung machen können, weiß ich aber aus dem Kopf auch nicht. Da müssten Sie sich mit Fachschulen in Deutschland (zu finden unter unseren Links bei Ausbildung/Studium) in Verbindung setzen.
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