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FAQ Anerkennung von im Inland erworbenen einschlägigen Qualifikationen
Für im Inland erworbene relevante Qualifikationen bestehen diverse Anerkennungsmöglichkeiten. Die Entscheidung darüber obliegt den jeweils zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer.
Ihre Meinung ist gefragt!
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Kommentare (55)
Liebe Grüße von der Ostseeküste!
Ich wende mich an Ihr Team, da mir keiner einen kompetenten Ansprechpartner nennen kann, da ich folgende Frage habe:
Ich habe den Abschluss der Berufsreise erfolgreich (9.Kl) in MV erreicht. Da ich gern Heilerzieher später werden möchte, muss ich in MV zuerst Kinderpfleger und dann den Sozialassistent lernen. Nun habe ich die Chance in Berlin mit meinem Schulabschluss gleich den Sozialassistenten zu absolvieren. Damit spare ich 2 Jahre. Aber wird mir der Abschluss in MV anerkannt ? Vielleicht helfen Sie mir schon weiter, wenn Sie mir sagen können, an wen ich mich sonst wenden darf.
Vielen Dank!
Redaktion ErzieherIn.de:
Guten Tag,
Sie können sich entweder direkt an das zuständige Ministerium im MV wenden oder an des Beratungstelefon des Bundesministerium:
Beratungsstelle „Wege in den Beruf"
Telefonische Sprechzeiten:
Montag: 08.30 - 12.30 & 13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag: 08.30 - 12.30 & 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 12.30 & 13.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.30 & 13.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr
Telefonnummer: 030/501010939
E-Mail: wegeindenberuf@fruehe-chancen.de
Hallo!
Ich möchte eine Ausbildung als Kinderpflegerin/Erzieherin anfangen, im Saarland. Nun ist es so, dass die Kinderpflegerin-Ausbildund auf 3 Jahre gelegt ist. Ich habe eine Allgemeine Hochschulreife. Meine Frage ist: kann die Ausbildungsdauer durch allgemeine Hochschulreife verkürzt werden? Oder spielt es keine Rolle? Danke für die Antwort!
LG
Lisa Jares:
Guten Tag,
wenn Sie noch ein sechswöchiges Praktikum machen, können Sie direkt die dreijährige Erzieher:innen Ausbildung absolvieren.
Ich bin staatlich geprüfte Kinderpflegerin aus Hattigen. Ich möchte in ein anderes Bundesland ziehen. Darf ich auch in anderes Bundesland arbeiten? (Hamburg).
Vielen Dank
Lisa Jares:
Guten Tag,
ja Sie können als Kinderpflegerin auch in Hamburg arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Wollte mal nachfragen ob es Möglichkeiten gibt den Erzieher anerkennen zu lassen. Ich habe 12 Jahre Berufserfahrung als staatlich Anerkannte Kinderpflegerin und heilerziehungspflegehelferin. 2017 machte begann ich eine Abendausbildung zum Erzieher. Stecke jetzt im Anerkennungsjahr in Verlängerung weil ich die Facharbeit versammelt hab. Der B Kurs hab ich bestanden sowie den theoretischen Teil. Muss auch dazusagen das ich in Bayern lebe und arbeite. Jetzt stellt sich mir die Frage ob es eine Möglichkeit gebe durch Berufserfahrung die Anerkennung zu erlangen. In Bayern gibt es die Bezeichnung geprüfte Erzieherin ja nicht. Grüße Silvia
Lisa Jares:
Guten Tag,
Sie sollten sich dafür an das zuständige Ministerium in Bayern wenden (Adresse finden Sie auf unserer Homepage).
Oder an die Beratungsstelle „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher - Wege in den Beruf"
Beratungshotline: 030 / 50 10 10 939
Viel Erfolg
Guten Tag,
mein Name ist Angi und ich habe eine Frage bezüglich meines beruflichen Werdegangs:
ich habe in Österreich eine 1/2 Jährliche Umschulung zur Kindergarten Assistentin absolviert,
Abschlussnote 1
des weiteren war ich 2 1/2 Jahre Inklusion Assistentin
von 08.´18 - 11.´19 habe ich eine Umschulung gemacht,
mit dem Ergebnis Note 2 und einem Zertifikat, Qualifizierung zur Pädagogischen Fachkraft.
Meine Frage,
wo kann ich mich hinwenden um zu Erfahren was anerkannt wird, damit ich in einem Kindergarten arbeiten kann.
Mit freundlichen Grüssen
Angi
Lisa Jares:
Guten Tag,
dafür müssten Sie sich an das entsprechende Ministerium in Ihrem Bundesland wenden. Außerdem können Sie sich an die Beratungsstelle „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher - Wege in den Beruf", wenden.
https://fachkraefteoffensive.fruehe-chancen.de/wege-in-den-beruf/
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Jares
Ich bin anerkannte Sozialassistentin aus Niedersachsen! Zurzeit wohne ich in BaWü..ich habe hier versucht meine Anerkennung aus Stuttgart einzufordern. Da mir das Anerkennungsjahr fehlt, darf hier unten nicht arbeiten. Wie sieht es denn in Schleswig-Holstein aus..muss ich mein Zeugnis ersteinmal in Kiel anerkennen lassen? Oder darf ich direkt loslegen? Ich würde gerne zu meiner Schwester nach Lübeck ziehen. Hoffe auf schnelle Antwort. LG
Lisa Jares:
Guten Tag,
eigentlich müssen Sie sich Ihr Zeugnis nicht anerkennen lassen, das Schleswig-Holstein keine individuelle landesrechtliche Regelung bezgl. der Ausbildung hat (https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=weSvubQoTZ5JxC3V_Blv5joAtDYtSJQY93e_a7sah5kFj0kP-RSD!-463519956?path=null/suchergebnisse/kurzbeschreibung/rechtlicheregelungen&dkz=9031&such=Sozialhelfer%2Fin%2F-assistent%2Fin).
Am besten wenden Sie sich direkt an einen potenziellen Arbeitgeber an Ihrem neuen Wohnort.
Viel Erfolg
Guten Tag,
voraussichtlich wird es Ihnen als Vorpraktikum anerkannt, sofern notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin 37 Jahre alt.
Ich lebe seit vier Jahren in Deutschland.
Derzeit arbeite ich in Vollzeit freiwiligendinst Einjähriger Arbeitsvertrag in einem Kindergarten
Ich möchte also wissen, ob meine Arbeit als Freiwilliger als Sozialasisten anerkannt wird oder nicht.????? Danke
Guten Tag,
die HZE umfassen unterschiedliche Angebote von ambulanten, teil- und stationären Erziehungshilfen. Als HEP müssten Sie z.B. die Möglichkeit haben in Rahmen der Heimerziehung bzw. betreute Wohnform tätig zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich bin ausgebildete Kinderpflegerin und staatlich anerkannte HEP, habe 10 Jahre in der SPFH gearbeitet und eine Ausbildung zum systemischen Berater. Jetzt schließe ich demnächst eine Anerkennung zur Pädagogischen Fachkraft in Kitas ab. Ich würde sehr gerne wieder im Bereich HZE tätig werden. Jedoch stoße ich auf Widerstand weil die staatliche Anerkennung zum Erzieher fehlt!
Welche Möglichkeit gibt es da ohne die Ausbildung in Voll oder Teilzeit?
Guten Tag,
das ist uns so nicht bekannt. Aber um eine aussagekräftige Antwort zu erhalten, wenden Sie sich am besten direkt an das Ministerium.
Mit freundlichen Grüßen
L. Jares
Hallo
Ich bin seid 26 Jahren als Ki.pfleg.in Ba.-Wü.tätig. meine Frage wäre kann ich durch das Kultusministerium eine Erzieher Gleichstellung bekommen ohne weitere Ausbildung? Also nur auf Grund meiner 26 Berufserfahrung?
Guten Tag Frau Meier,
mit der Ausbildung zur Sozialassistentin können Sie sich auf Stellen für Kinderpflegerinnen bewerben. In den gängigen Stellenportalen finden Sie auch Stellen in Ba-Wü in Kitas die sich auch ausdrücklich an Sozialassistenten richten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo!
Ich bin gelernter Sozialassistent
(RLP) und lebe in RLP.
Nun würde ich gerne in BAWÜ in meinem Beruf
im Kitabereich arbeiten.
Da es in BAWÜ jedoch die Kinderpflegerausbildung gibt und der eig. gleichwertige Beruf Sozialassistent nicht im Paragraph 7 KiTaG unter Fachkräfte vermerkt ist befürchte ich nun schlechtere Chancen bei der Stellensuche.
Nun meine Frage: Wie gehe ich am besten weiter vor?
Gibt es die Möglichkeit meinen Beruf in BAWÜ als Kinderpfleger/in anerkennen zu lassen?
Bzw. eine Erlaubnis zur Ausübung meines Berufs zu erhalten?
Oder 1 Equivalent zum Kinderpfleger zu erhalten?
An wen muss ich mich wenden?
Danke im Vorraus!
LG
Hallo,
Ich bin staatlich anerkannte Kinderpflegerin und würde gerne als Sozialassistentin anerkannt werde. Nun habe ich beim Ministerium Niedersachsen angerufen, wo mir keiner weiterhelfen konnte. Von da aus wurde ich an das Kultusministerium verwiesen, die leider ebenfalls nicht helfen könnten und mich an die Landesschulbehörde vermittelt haben. Dort wurde mir gesagt, dass eine Anerkennung rein rechtlich nicht möglich ist.
Kann mir jemand sagen,ob er/sie Erfolg mit einer Anerkennung hatten und wie das erfolgt ist?
Viele Grüße
Guten Tag Frau Schätzlein,
vielleicht schauen Sie mal bei unserer Kollegen von Chance Quereinstieg vorbei: http://chance-quereinstieg.de Die können Ihnen hierzu eine verlässliche Antwort geben, oder Sie wenden sich direkt an das zuständige Ministerium in Ihrem Bundesland.
Mit freundlichen Grüßen
L. Jares
Guten Tag, Frau Garbe.
Ich arbeite seit 10 Jahren als Fachkraft für Einzelintegration im Kindergarten in Bayern/Unterfranken. Dabei darf ich als solche auch mit der ganzen Gruppe arbeiten, solange das von mir begleitete Kind (in der Regel ein verhaltensgestörtes Kind) dabei ist. Nur:ohne dieses Kind darf ich nicht mit der Gruppe arbeiten. Mein Kindergarten würde mir nun sehr sehr gerne eine Stelle als auf den Stellenschlüssel angerechnete Kinderpflegerin anbieten. Ich bin aber keine pädagogische Fachkraft, da ich examinierte Kinderkrankenschwester bin, obwohl ich schon rund 30 Jahre mit Kindern im überwiegend pädagogischen Bereich arbeite. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich stehe nicht auf der Liste der genehmigten Berufe. Ist das eine verbindliche Liste oder nur SOLL- Bestimmung? Können Sie mir bitte weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
G. Schätzlein
Guten Tag Frau Garbe,
für die Anerkennung von Berufsabschlüssen ist das zuständige Ministerium in Ihrem Bundesland verantwortlich. In der Regel ist jedoch keine Anerkennung vom Sozialassistenten zur Kinderpflegerin notwendig. Am besten kontaktieren Sie hier mal Träger bei denen Sie sich bewerben möchten.
Mit freundlichen Grüßen
L. Jares
Guten Tag ich bin gelernte Sozialassistentin aus Niedersachsen.
Lebe nun hier in NRW und möchte als Kinderpfleger arbeiten wie geht das ?
Wie kann ich das anerkennen lassen ?
Guten Tag Anja,
Sie haben einen grundlegend anderen Beruf erlernt, daher müssten Sie eine Ausbildung oder ein passendes Studium absolvieren um in dem Feld tätig zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion von ErzieherIn.de
Hallo,
ich habe Wirtschaftspädagogik studiert und habe nach dem ersten Staatsexamen den Abschluss Diplom-Handelslehrerin. Das zweite Staatsexamen habe ich nicht gemacht. Inwieweit wäre ich als Erzieherin oder Kinderpflegerin in einer Kindertagesstätte in München anerkannt?
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht im Voraus!
Viele Grüße, Anja
Hallo Jana,
für die Anerkennung von Berufsabschlüssen ist immer das verantwortliche Ministerium Ihres Bundeslandes zuständig.
Beste Grüße
Hallo. Ich habe auch mal ne frage: bin seit 2001 stattlich geprüfte Kinderpflegerin die Ausbildung absolvierte ich in Sachsen-Anhalt wird das trotzdem in Niedersachsen anerkannt. Habe aber viele Jahre in einem anderen Beruf gearbeitet. Bin jetzt selber mama und möchte gerne in dem Beruf arbeiten.
Mit freundlichen grüßen
Hallo, ich bin seid 2010 Staatlich anerkannte Kinderpflegerin und habe meine Ausbildung in München, Bayern absolviert. Seid einpaar Monaten wohne ich nun in Rheinland-Pfalz und habe Schwierigkeiten mich zu bewerben. Nun habe ich eine Absage mit der Begründung: Ihr Beruf ist hier nicht anerkannt" bekommen. Muss ich mich hier anerkennen lassen? Und wenn Ja, wo mache ich das?
Hallo Nina,
wenn Ihre Urkunde falsch ausgestellt wurde, sollten Sie sich umgehend an die Fachschule wenden, die Ihnen die Urkunde ausgestellt hat.
Mit freundlichen Grüßen
L. Jares
Hallo;)) Ich habe eine Frage, Im Sommer möchte ich als Heilerziehungspflege ein von Niedersachsen nach NRW ziehen. In Niedersachsen habe ich auch meine Ausbildung gemacht und leider gibt es nun immer ein Problem auf meiner Urkunde steht nicht anerkannte Heilerziehungspflegerin sondern nur Heilerziehungspflegerin, was meine Fachkraft Position nicht richtig dokumentiert. Weiß jemand wo ich dieses Problem lösen kann???
Hallo Ismihan,
die Ausbildung zur Familienhelferin/zum Familienherber bzw. zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten ist eine andere Ausbildung, welche Sie nicht automatisch zusätzlich anerkannt bekommen. Einige Träger stellen jedoch Erzieherinnen/Erzieher ohne Anerkennungsjahr als Ergänzungskräfte ein. Hier müssten Sie sich bei den jeweiligen Trägern informieren.
Mit besten Grüßen und viel Erfolg
Lisa Jares
Hallo
Ich habe eine frage habe die schulische ausbildung zur erzieherin gemacht aber
Ohne anerkennungsjahr. Meine Frage kann ich mir die ausbildung familienhelferin oder sozialassistentin anerkennen lassen. denn Erfahrungen habe ich auch gesammelt habe über ein Jahr behinderte Kinder mitbetreut.
Danke
Hallo Alexander,
um die Ausbildung zur Erzieherin absolvieren zu können, muss Ihre Freundin die in dem Bundesland vorgegebenen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Ministerium.
Mit besten Grüßen
Lisa Jares
Guten Tag,
Ich habe eine Frage und ich hoffe so sehr ihr könnt mir weiterhelfen
Meine Freundin hat einen Tagesmutter scheinen viele Praktikumsstellen Besuch und arbeitet seit zwei Jahren in einem Kindergarten als Kinderpflegerin
Außerdem hat sie ein Marketing Studium absolviert sechs Jahre lang.
Sie hat die Kinder Pfleger Schule besucht jedoch die Prüfung nicht bestanden. Hat sie die Möglichkeit eine Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft zu machen mit diesen Voraussetzungen? Mittlere Reife. Anscheinend haben sie in den Kindergarten nicht gemerkt das sie die Prüfung nicht bestanden hat
Hallo Elisa,
als staatliche anerkannte Erzieherin können Sie in allen Bundesländern als solche arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Hallo Yvonne,
ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Für was sollten die Jahre als Erzieherin angerechnet werden? Eine Ausbildung brauchen Sie doch offenbar nicht mehr, oder?
Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Hallo
Ich habe meine Ausbildung zur Erzieherin in Niedersachsen absolviert. Nun Bündchen nach Sachsen gezogen. Kann ich mit meiner Ausbildung in Sachsen arbeiten oder muss ich eine zusätzliche Prüfung ablegen? Die Ausbildung wurde staatlich anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Elisa E.
Hallo, hätte eine Frage bzgl. Erzieherin/Tagesmutter: ich bin gelernte Erzieherin und arbeite seit 6 Jahren als Tagesmutter. Werden mir die Jahre als Erzieherin angerechnet, habe auch die Fortbildungen regelmäßig gemacht? Frage deshalb, ich könnte eine Stelle als Erzieherin antreten, wegen der Einstufung (Bezahlung) ...
Hallo Anja,
das freut mich natürlich sehr, dass Sie durch einen kleinen Hinweis von mir auf einen guten beruflichen Weg gekommen sind.
Was Ihre heutige Frage angeht, so müssten Sie sich selbst bei den zuständigen Ministerien der Bundesländer erkundigen. Ich hoffe, Ihre Qualifikationen werden anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Liebe Frau von Balluseck,
vor zwei Jahren hab ich Sie schon einmal angeschrieben, es ging um die Frage der möglichen Arbeit in Kitas. Damals haben Sie mir (Kunstpädagogin B. A., Sachsen) den tollen Tipp der Teilnahme an der damals neuen Weiterbildung zur Kindheitspädagogin gegeben. Die Weiterbildung habe ich beim Adevnt-Kindergarten-Institut gemacht und nun darf ich in sächsischen Kitas als Pädagogische Fachkraft und sogar als Leiterin arbeiten. Herzlichen Dank!!!
Da ich mich nun deutschlandweit umorientiere, liegt mir die Frage auf der Zunge, ob Sie schon Erfahrungen mit der Anerkennung dieses Weiterbildungszertifikats in anderen Bundesländern gemacht haben? Mich interessieren besonders Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein. Oder benötige ich dieses Zertifikat dort gar nicht und kann auch so arbeiten? An wen muss ich mich wenden, um genauere Infos zu bekommen - sind in allen Fällen die Landesjugendämter meine Ansprechpartner?
Vielen Dank für Ihre offenen Ohren,
Anja
Hallo,
tut mir leid, aber wir können hier nur Anfragen betreffs frühpädagogische Fachkräfte beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Hallo,
meine Frau ist gelernte Bürokauffrau. Sie arbeitet seit weit über 00 Jahren als Verkäuferin im Einzelhandel. Seit nun mehr 2 Jahren ist sie stellvertretende Marktleitung und ihr unterstehen ca.8 Leute vom Personal inkl. Auszubildenden. Gibt es eine Möglichkeit nach den Jahren der Erfahrung eine Anerkennung zur Einzelhandelskauffrau/Verkäuferin zu bekommen? Damit währen natürlich auch weitere Aufstiegsmöglichkeiten möglich.
Danke für Antworten
Michael Boullier
Hallo Sabrina,
die Bedingungen sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Bitte schauen Sie unter https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.php, wo sie aufgeführt sind.
Im Zweifelsfall bleibt stets ein Anruf beim Ministerium.
Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage zur o.g. Ausbildung
Ich bin seit 2008 Tagesmutter und möchte eine Ausbildung zur Erzieherin machen. Ist das möglich?
Freue mich auf eine Antwort.
Viele grüße
Sabine Lange aus Bornheim (NRW)
Hallo Sabrina,
Sie sollten beim zuständigen Ministerium in NRW die Frage stellen, ob Ihnen das Studium gleichwertig zur ErzieherInnenausbildung anerkannt wird oder welche Möglichkeiten der Anrechnung es gibt. Es wäre ja absurd, wenn Sie die ganze Ausbildung noch machen müssten.
Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Hallo,
ich bin am Ende meines Masterstudiums in NRW. Ich habe den Bachelor abgeschlossen und brauche nur noch einen Semester für den Master of Education für den Grundschulbereich. Jetzt möchte ich aber das Refrendariat nicht mehr machen, weil ich bereits 5 Jahre studiere und bald selber auch eine eigene Familie gründen möchte und das Refrendariat dauert nochmal 0,5 Jahre und ist sehr anstrengend. Ich möchte aber trotzdem gerne mit Kindern arbeiten und vor allem die Erziehung im frühkindlichen Bereich macht mir großen Spaß. Kann ich damit als Erzieherin arbeiten oder muss ich trotzdem die komplette Ausbildung für machen? Kann man sich sonst Teile anrechnen lassen?
Liebe Grüße und Vielen Dank. =)
arbeite seit 02 Jahren als HEP in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung und möchte gern ein neuen weg gehen und in einer Kindergarten anfangen werde ich in Sachsen als Fachkraft anerkannt und wenn nicht wurde uns ja vor 02 Jahren falsche Tatsachen erzählt denn da hieß es das ein HEP auch im Bereich Arbeit mit Kindern eine qualifizierte Fachkraft ist.
Danke I.Kadner
Hallo Thomas,
die Antwort auf Ihre Frage kann Ihnen nur das zuständige Ministerium in Niedersachsen geben. Sie finden die Ministerien unter https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.php
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Hallo,
wir haben in unserem Waldkindergarten eine examimierte Säuglings- und Kinderkrankenschwester, welche einen Zusatzqualifizierung erlangt hat um als Erzieherin in der ehemaligen DDR arbeiten zu dürfen. Nach 8 Jahren Arbeit als Erzieherin hat Sie eine einjährige Weiterbildung zur Krippenleiterin abgeschlossen. Nun wohnt und arbeitet Sie in Niedersachsen und bangt um Ihre Anstellung, da Ihre Qualifikation angeblich nicht anerkannt wird.
Ich habe dazu nichts im Internet Recherchieren können, stimmt es das die Ost-Qualifikationen im Westen/Niedersachsen nicht anerkannt sind?
Danke und Gruß, Thomas
Hallo,
das zuständige Ministerium in Sachsen finden Sie unter dem Punkt Ausbildungsbedingungen unter https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.php.
Dort wird man Ihnen auch Auskunft geben, in welcher Funktion - ob als Heilerziehungspfleger oder Erzieher - Sie in einer Kita Anstellung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Hallo
ich bin gelernte Heilerziehungspflgerin und würde gerne in meinem Berufsleben weiterhin im Kinderbereich arbeiten, nur leider werden Heilerziehungspfleger nur selten in Kindertageseinrichtungen eingestellt. Nun stellt sich für mich die Frage ob ich meinen gelernten Beruf als Erziehr anerkennen kann, da viele Beriche identisch sind und wenn ja an welches Ministerium ich mich im Sachsen wenden müsste.
Hallo,
in den meisten Bundesländern können Sie mit diesen Voraussetzungen eine Ausbildung als Sozialassistentin oder Kinderpflegerin beginnen, um darauf die Ausbildung als Erzieherin aufzubauen. Bitte erkundigen Sie sich aber in Ihrem Bundesland - die Bedingungen weichen immer voneinander ab.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Nichteinschlegige Ausbildung mit einem Praktikum von 600 Stunden wird für die Ausbildung benötigt.
gefordertes Realschulzeugnis mit entsprechenden Noten liegt vor,0000 Stunden Praktikum 0990 -0990 u. Ausbildung als Bürokraft mit Abschluss (2 Jahre) wurden absolviert.
Sind die Vorraussetzungen damit erfüllt?
Vielen Dank!
Hallo Esra,
ich würde an Ihrer Stelle jetzt erstmal die Ausbildung zur Kinderpflegerin absolvieren. Der Ausbildungsmarkt für ErzieherInnen ist in großer Bewegung und in einem Jahr sieht er in Bayern nochmal anders aus. Allerdings ist eine dreijährige Ausbildung für ErzieherInnen das Übliche. Wenn allerdings Bayern in einem Jahr - wie jetzt schon Baden-Württemberg - ein Ausbildungsgehalt einführt, dann wäre Ihnen ja auch geholfen.
Gute Wünsche und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Hallo, hab ne frage bezüglich meiner Lehre. Vor drei Wochen ging meine 2 jahrige Ausbildung zur Kinderpflegerin in Bayern los. Ich möchte am liebsten anschliessend mich weiterbilden entweder als Erzieherin oder sozialpädagogin doch das dauert hier mehrere jahre. Mein Problem ist nur das ich nicht mehr die jüngste bin und mir irgendwann auch mal eine eigene Familie Wünsche. Ich überlege mir ob ich nicht in baden- württemberg weitermachen soll anschließend. Was wäre das kürzeste um mein Ziel zu erreichen?
Hallo,
da der Beruf nicht mehr angeboten wird, müsste Ihnen das Ministerium entgegenkommen. Sie sollten daher beim zuständigen Ministerium in Niedersachsen anfragen, ob eine solche Anerkennung erfolgen kann und was Sie dafür tun müssten.
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Hallo
ich bin gelernte Kinderpflegerin mit Realschulabschluss in Niedersachsen.
Dieser Beruf wird hier nicht mehr ausgebildet und wird in Kindergärten, habe ich das Gefühl schlechter bewertet als Sozialassistentin.
Meine Frage ist, kann ich die Ausbildung Kinderpflegerin als Sozialassistentin anerkennen lassen? Wenn ja,wo?
Hallo Sabine,
wenn Sie das BAFÖG ausgeschöpft haben, gibt es noch die Möglichkeit, als Arbeitslose vom Jobcenter gefördet zu werden. Soweit ich das aus Ihrer Anfrage erkennen kann, sind Sie jedoch nicht erwerbslos gemeldet. Oder doch?
Wenn das nicht geht, würde ich Ihnen raten, bei einer Fachschule in Ihrem Umfeld (sehen Sie bitte unter unseren Links nach) sich nach einer berufsbegleitenden Ausbildung umzuschauen. Wenn Sie eine solche Fachschule finden, könnten Sie die Ausbildung mit Ihrer Tätigkeit in einer Kita verbinden.
Wenn Sie eine Fachschule gefunden haben, sollten Sie dort auch fragen, ob Ihnen die vier Semester Soziale Arbeit angerechnet werden.
Viel Glück und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Hallo
Ich bin 25 Jahre alt, komme aus G. in Sachsen und bin gelernte Kinderpflegerin. Nach dieser Ausbildung habe ich mein Abitur nachgeholt, Freiwilligendienste und viele Praktika absolviert um danach den Studiengang „Soziale Arbeit“ zu beginnen. Nach 4 Semestern habe ich diesen jedoch abgebrochen,nach Erhalt des Vordiploms.
Da ich gern im pädagogischen Bereich arbeiten will, möchte ich gern ein Ausbildung zur Erzieherin beginnen. Leider habe ich schon alle Fördermöglichkeiten (Bafög) in meinen vorherigen Ausbildungen/Qualifikationen ausgeschöpft.
Gibt es noch andere Möglichkeiten für eine Ausbildung finanzielle Unterstützung zu bekommen?Kann ich mir meine Studienzeit für die Ausbildung anrechnen lassen oder auch die Möglichkeit einer Externenprüfung nutzen? Grüße aus G. Sabine