FAQ Honorarkraft
Ein (nach Bundesländern unterschiedlich) mehr oder weniger großer Anteil an Fachkräften in Kitas arbeiten Teilzeit und/oder auf Honorabasis.
Fragen und Antworten
Frage:
Ich darf als Einzelintegrationskraft im Kindergarten arbeiten und habe dafür einen Werkvertrag. Meine Krankenkassenbeiträge zahle ich seit Anfang meines Sonderurlaubs zur Kindererziehung selber- aber was ist mit Rentenversicherung und Arbeitslosengeld? Ich soll auch eine Art Voraussteuer zahlen, damit mich am Ende des Jahres nicht der Schlag trifft. Aber wie soll ich wissen, was ich vorauszahlen soll, wenn möglicherweise mein zu integrierendes Kind den halben Monat krank war und ich somit nicht gearbeitet habe? Ich soll nämlich meine Stunden immer melden und werde danach dann am Ende des Monats bezahlt.
Antwort:
Ihre Anfrage berührt ein großes Problem in der deutschen Sozialpolitik: Als Werkvertragsnehmerin sind Sie für Ihre Soziale Sicherung alleine verantwortlich. Gut, dass Sie die Krankenversicherung schon "gedeichselt" haben. Die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung, wie auch die Krankenversicherung, werden in normalen Angestelltenarbeitsverhältnissen ja zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Da dies bei Ihnen entfällt, müssen Sie überlegen, ob Sie jetzt von Ihrem - sicher nicht üppigen - Einkommen auch noch Rentenversicherung einzahlen. Aber dann müssen Sie sehr viel investieren. Ob Sie überhaupt als Selbstständige bei der Arbeitslosenversicherung einzahlen KÖNNEN, bezweifle ich.
Zur Steuer: Da gelten bestimmte Sätze, Sie sollten sich bei einem Steuerberater, vielleicht aber auch bei einer Organisation wie Stiftung Warentest erkundigen, mit welchen Steuern Sie zu rechnen haben.
Grundsätzlich möchte ich Ihnen aber dringend empfehlen, ein Angestelltenverhältnis anzustreben, in dem Sie sich um alle diese Fragen nicht mehr kümmern müssen, weil das der Arbeitgeber macht.
Wenn Sie kein Abitur haben bzw. der Abschluss der ErzieherInnenausbildung in Ihrem Bundesland nicht als solches anerkannt wird, müssten Sie wohl die Hochschulzugangsberechtigung erst erwerben. Wie dies in Ihrem Bundesland gehandhabt wird, erfahren Sie an Hochschulen oder beim Ministerium, das für Wissenschaft und Forschung zuständig ist.
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