Kind mit Blatt

FAQ Von der KinderpflegerIn/SozialassistentIn zur staatlich anerkannten ErzieherIn

Die meisten Fragen hinsichtlich Aus- und Weiterbildung haben wir von KinderpflegerInnen/SozialassistentInnen erhalten, die zum einen nach längerer Berufstätigkeit und/oder infolge der gesetzlich bestimmten Anhebung der Qualifikationsanforderungen seitens der Anstellungsträger unbedingt den Abschluss als Erzieherin erreichen wollen. 

Fragen und Antworten

Frage:
Hallo, ich bin staatlich anerkannte Kinderpflegerin und arbeite seit 7 Jahren im Kindergarten. Gibt es im Saarland oder in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer Weiterbildung nebenberuflich zur Erzieherin?

Antwort:
Schauen Sie bitte auf unsere Links. Dort finden Sie alle Fachschulen nach Postleitzahlen geordnet. Sie müssten sich dann selbst über deren Website erkundigen, ob eine berufsbegleitende Ausbildung angeboten wird.


Frage:
Kann ich nach 13 Jahren noch eine Ausbildung zur Erzieherin machen? Bin staatlich anerkannte Kinderpflegerin mit Realschulabschluss. Habe damals ein Jahr im Kiga gearbeitet und mich zu unreif oder aber auch überfordert für den Beruf gefühlt. Heute bin ich 32 und habe drei eigene Kinder.

Antwort:
Warum sollten Sie keine Ausbildung mehr anfangen dürfen, zumal Sie den Mittleren Schulabschluss haben?
Bitte schauen Sie selbst nochmal in der Tabelle in diesem Artikel, wie die Konditionen in Brandenburg sind. Die Chancen müssten eigentlich gut stehen, da wir einem Mangel an ErzieherInnen entgegensehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen.


Frage:
hallo ich habe eine frage. Ich arbeite seit 8 jahre im kindergarten als kinderpflegerin. ich habe eine familie, ein kind. Bin ich trozdem verpflichtet die ausbildung als erzieherin zu machen?

Antwort:
Die familiäre Situation hat mit der Notwendigkeit einer Ausbildung nicht viel zu tun. Daher treffen vermutlich die in diesem Artikel genannten Bedingungen in Ihrem Bundesland für Sie zu. Sie können jedoch beim Ministerium anfragen, ob sich etwas seit Erscheinen dieses Artikels verändert hat. Der Artikel wurde schließlich zur Jahreswende 09/10 geschrieben.


Frage:
Ich habe 2008 meine Ausbildung als Kinderpflegerin in MV abgeschlossen. Leider war mein Notendurchschnitt nur 3,2, so dass ich den Realschulabschluss nicht anerkannt bekommen habe. Da ich mich unbedingt fachlich weiterqualifizieren wollte, mir die Möglichkeit verwehrt wurde in einer Vollausbildung den staatlich anerkannten Erzieher absolvieren zu können, nutzte ich die Möglichkeit in einem Vorbereitungslehrgang zur Nichtschülerprüfung mit Erfolg teilzunehmen. Bei der Anmeldung zur Prüfung gab es prompt Probleme, mir fehlt die mittlere Reife, so werde ich nicht zugelassen zur Prüfung. Meine Ausbildung zur Kinderpflegerin ging 3 Jahre, der Vorbereitungskurs 2 Jahre, habe ich die Aussicht auf eine Ausnahmereglung durch das Kultusministerium? Warum wird auch in Hinsicht auf den Fachkräftemangel so gehandelt?

Antwort:
Ich kann Ihnen nur zustimmen: es ist ausgesprochen ärgerlich, dass Sie bisher an diesen Vorschriften gescheitert sind. Ich würde es an Ihrer Stelle trotzdem beim Ministerium versuchen, eine Ausnahmegenehmigung für eine Weiterbildung zu erreichen. Nie aufgeben, ist die Devise!


Frage:
Bei uns geht es um die Frage des Unterhaltes und Bafög. Die Tochter meines Mannes hat in F. die 2 jährige Ausbildung zur Sozialassistentin abgeschlossen und macht dort jetzt den Erzieher weiter. Wir haben von der Schule selber keine genauen Auskünfte bekommen, aber sind das dort jetzt zwei Ausbildungen oder baut die eine auf die Andere auf? Oben (im Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft, H.v.B.) steht, in Brandenburg ist es möglich, mehr aber nicht, können Sie uns da helfen? Es wäre sehr wichtig, weil das Bafög abgelehnt wurde. Ich glaube, der Antrag wurde auch nicht richtig ausgefüllt.

Antwort:
In Brandenburg ist eine Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur ErzieherInnenfachschule. Folglich handelt es sich um zwei Ausbildungen, die aufeinander aufbauen. Ob Sie für die Erzieherfachschule Bafög beantragen können, erfragen Sie am besten auf dem Bafög-Amt.


Frage:
Ich bin gelernte Kinderpflegerin, möchte aber gerne Erzieherin werden. Meine Ausbildung zur Kinderpflegerin habe ich in L. (Baden-Württemberg) gemacht. Mein Notendurchschnitt ist 2,2, aber ich habe trotzdem keinen Realschulabschluss bekommen, da ich kein Englisch in der Schule hatte (ich komme ursprünglich aus Kasachstan, deshalb wurde mir vom Englisch in der Schule abgeraten, da ich schon sozusagen eine Fremdsprache (russisch) habe)

Gibt es Möglichkeiten für mich, eine Erzieherin zu werden? Wenn ja, welche?

Antwort:
Sie haben ja eine Fremdsprache erlernt - warum muss es Englisch sein? Manchmal verstehe ich die deutsche Bürokratie auch nicht.

Ich würde Ihnen trotzdem raten, sich ans Ministerium zu wenden und eine Sondergenehmigung für den Zugang zur Erzieherfachschule zu erbitten, genau mit dem Hinweis, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Bildung in Kasachstan Englisch nicht lernen konnten, aber Russisch lernen mussten. Ich hoffe, Sie haben Erfolg. Wenn nicht, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Englischkurs zu besuchen. Oder Ihr Glück in einem anderen Bundesland zu versuchen, vielleicht in der ehemaligen DDR.


Frage:
Was sagt der Schulabschluss über einen Menschen aus? Ich habe keinen Realschulabschluss, aber eine abgeschlossene Ausbildung .zur Sozialassistentin. Daher habe ich aber trotzdem keine Chance meinen Traum als Erzieherin zu erreichen. Weshalb macht man es vom Schulabschluss abhängig, denn ich habe bestimmt in den 2 Jahren Ausbildung, inklusive Praktika mehr Erfahrungen als ein Realschüler, von der Motivation ganz zu schweigen. Daran sollte sich sofort etwas ändern.

Was kann ich jetzt tun?

*Auf die unten stehende Antwort kam die nächste Frage:

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider ist es aber lt. Tabelle 5 und.6 für mich in keinem Bundesland möglich, trotz abgeschlossener Ausbildung als Sozialassistentin aber ohne MSA eine Erzieherausbildung zu machen. Wie schon gesagt, kein Realschüler oder Abiturient hat die psychologische und pädagogische Erfahrung, wie ich sie als Sozialassistentin in meiner Ausbildung gesammelt und reflektiert habe. Ich könnte sofort eine Erzieherausbildung beginnen.
Daran sollte sich umgehend etwas ändern...

Nochmals vielen Dank,
ich werde mich trotzdem nicht unterkriegen lassen, denn seit meinem 10ten Lebensjahr ist es mein größter Wunsch, kleine Menschen auf dem Weg in Ihre Zukunft unterstützend zu begleiten.

Antwort:
In der Tat: Der Schulabschluss ist immer eine Eintrittskarte für eine nächsthöhere Qualifikation. Über die informellen Qualifikationen sagt er nicht so viel aus.

In dem Artikel, an den Sie Ihren Kommentar anfügten, finden Sie aber auch eine Antwort auf Ihre Frage (s. Tab. 5 und 6). Natürlich können Sie als Sozialassistentin Erzieherin werden - bitte schauen Sie sich dazu die Regelungen für das Bundesland an, in dem Sie leben.

Sie könnten ja nochmal beim zuständigen Ministerium wegen einer Sondergenehmigung anfragen. Jedenfalls möchte ich Sie ermutigen, nicht aufzugeben.


Frage:
Ich arbeite seit ca. 8 Jahren als Kinderpflegerin in NRW. (zwischendurch 3 Jahre Erziehungsurlaub). Ich bin alleinerziehend, vollberufstätig und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (den unser Träger nicht anerkennt). Jetzt ist es ja aktuell, dass sich Kinderpfleger zum Erzieher weiterbilden müssen. Dies würde in meinem Fall berufsbegleitend nicht funktionieren. Hat sich das Land auch etwas für solche Fälle wie meinem, "einfallen" lassen? Mache ich die Weiterbildung nicht, werde ich den Job bald verlieren. Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden kann, um meine Situation zu schildern. Das Arbeitsamt ist nicht zuständig, da ich Arbeit habe, der Arbeitgeber sieht sich nur in der Pflicht mir mitzuteilen, DASS ich es machen soll, aber WIE ist ihm anscheinend egal.

Berufsbegleitend wäre von Mo-Do von 8h bis 17h arbeiten, Freitags und Samstags Schule, Sonntags lernen/ Hausaufgaben/ Vorbereitung auf Prüfungen. (hinzu kommen bei mir regelmäßige Krankheitszeiten, in denen ich normaler Weise trotzdem zur Arbeit gehe). Und das 3 Jahre lang. Soll meine Tochter solange aufs "Abstellgleis" gestellt werden?

Oder soll ich dem Staat 3 Jahre auf der "Tasche" liegen, wobei ich doch eigentlich schon seit 10 Jahren meinen Berufsabschluss und seit 8 Jahren einen festen Vertrag in der Tasche habe?

Und nach der Weiterbildung werde ich dann mit meinen 33 Jahren als Berufsanfänger vergütet, das kann doch nicht Sinn der Sache sein!?
Ich hoffe ich konnte meine Verzweiflung etwas zu Tage bringen?!
Was ist mit den Alleinerziehenden, die trotzdem Vollzeit arbeiten gehen, um für sich und das Kind ALLEINE sorgen zu können???? Wie sollen die auch noch eine Weiterbildung meistern? Ich finde das etwas zu viel verlangt!!!

An wen kann man sich wenden? Wer kann einem konkrete Beratung/Hilfe bieten?

Antwort:
Sie haben völlig Recht: Für Ihre Situation gibt es erstmal keine Lösung. Und deshalb müssen wir uns kühne Vorschläge ausdenken. Dazu Folgendes:

Gehen Sie zur Frauenbeauftragten des Ministeriums in Ihrem Bundesland, das für diese Entscheidungen zuständig ist. Sie finden dieses Ministerium auf