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Häufig gestellte Fragen

Hilde von Balluseck

28.03.2009 Kommentare (46)

Inhalt
  1. Ausbildungsmöglichkeiten
  2. Anerkennungsjahr im Ausland
  3. Arbeitserlaubnis für pädagogische Fachkräfte
  4. Weiterbildung zur Erzieherin
  5. Anerkennung der deutschen ErzieherInnenausbildung im Ausland
  6. Ausbildung nach Auslandsaufenthalt
  7. Berufsbegleitende Ausbildung
  8. Zulassungsbedingungen für ErzieherInnen
  9. Praktika in Frankreich
  10. ErzieherIn als eigenständiger Beruf
  11. Anerkennung als ErzieherIn
  12. Arbeit als Honorarkraft

Aus den häufig gestellten Fragen geht die desolate Situation unserer förderalen Struktur im Bildungswesen deutlich hervor, ebenso wie eine gewisse Hilflosigkeit der Redaktion, die für die einzelnen Regionen nicht alles wissen kann. Insofern sind Fragen und Antworten interessante Dokumente zur Ausbildungssituation von ErzieherInnen.

Ausbildungsmöglichkeiten

Frage
Ich bin aktuell erfolgreich in der Unternehmensberatung beschäftigt. Es hat mich jedoch schon immer sehr angesprochen, mehr mit Kindern zu arbeiten und ich würde gerne wissen, welche Ausbildung benötigt wird, um hier in Deutschland aktiv werden zu können, und wo eine nebenberufliche Ausbildung angeboten wird.

Antwort
Die Ausbildungsbedingungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, ebenso wie die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung. Sie können Erzieherin werden, indem Sie

  • eine zweijährige Ausbildung zur Sozialassistentin absolvieren (nicht in allen Bundesländern),
  • eine dreijährige Fachschul- bzw. Fachakademieausbildung (in allen Bundesländern) machen,
  • an einer Hochschule studieren.

Die Studiengänge nennen sich Pädagogik der Kindheit, Erziehung und Bildung, Bildung und Erziehung usw.

Es gibt auch berufsbegleitende Ausbildungen, die aber alle als Voraussetzung eine pädagogische Tätigkeit in der Praxis (Kindergarten etc.) haben. Dies scheint bei Ihnen aber nicht zuzutreffen.

Von daher bleibt nichts anderes, als eine regelrechte Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren. Meistens lässt sich dieses auch mit einer Erwerbstätigkeit verbinden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Institutionen (Fachschulen, Hochschulen) in Ihrem Umfeld.

Anerkennungsjahr im Ausland

Frage
Ich bin angehende erziehrin im dritten ausbildungsjahr an der fsp ..Mein aj steht nun kurz bevor, ich habe auch schon eine stelle in .... ich würde jedoch wahnsinnig gerne die hälfte des ajs im ausland verbringen, habe mich diesbezüglich letztes jahr auch erkundigt und viel zeit und energie investiert um mich zu bewerben. Jedoch waren meine bemühungen nicht von erfolg gekrönt, so dass ich die stelle in ... annahm, weil ich keinen weg sah, meinen wunsch noch wahr werden zu lassen. Jetzt holt mich die alte sehnsucht, im ausland meinen horizont zu erweitern, wieder ein. Denken sie, es gäbe noch eine möglichkeit, wie dies geschehen könnte und wissen sie, an wen ich mich zwecks unterstützung wenden kann? Als privatperson einen kontakt ins ausland herstellen zu wollen ist meiner erfahrung nach so gut wie unmöglich. An meiner schule wird zwar angeboten, dass man ins ausland kann, weitere hilfe oder praktikumsstellen im ausland werden jedoch nicht zur verfügung gestellt.

Antwort
Die Verbindungen zwischen Ausbildungseinrichtungen im Ausland und hier sind selten. So ist das nun mal, wenn man nicht die ausgetretenen Pfade geht - man hat tierisch viel Arbeit.
Ich würde Ihnen empfehlen, über das Netz an Träger von Kitas in England oder Spanien heranzutreten und schlicht Ihre Bewerbung dorthin zu schicken.

Arbeitserlaubnis für pädagogische Fachkräfte

Frage
Meiner Bekannten ist vom Arbeitgeber gesagt worden, dass sie als Kinderpflegerin neben ihrer Arbeit an einer Abendschule oder an Wochenendseminaren eine Ausbildung als Erzieherin nachholen muss, um weiterhin in einem Heilpädagogischen Kindergarten tätig zu sein. Sie arbeitet dort bereits seit über 20 Jahren als Kinderpflegerin. Der Arbeitgeber bezieht sich auf das neue Kindergartengesetz, das ab 1.8.08 in Kraft tritt.
Da meine Bekannte kein Internet hat, habe ich für sie stundenlang gesucht, eine Abendschule in Düsseldorf oder Umgebung zu finden. Sie macht sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz. Können Sie mir sagen, ob es eine entsprechende Ausbildungsstätte für sie gibt und wie sie sich ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten soll, der ihr bis jetzt keine genauen Informationen geben konnte.

Antwort
Die gesetzliche Regelung des Kindergartens ist Sache der Länder und von daher in Deutschland unterschiedlich geregelt. Offenbar hat das Ministerium in Düsseldorf jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Bestimmungen in anderen Bundesländern schon realisiert sind.

Ich würde Ihrer Bekannten raten, folgende Informationen einzuholen:

  1. Ist es tatsächlich so, dass Kinderpflegerinnen im heilpädagogischen Kindergarten überhaupt nicht mehr beschäftigt werden, oder gilt dies nur für Neueinstellungen?
  2. Gibt es eventuell die Möglichkeit, dass Ihre Bekannte als Zweitkraft in dem Kindergarten verbleiben kann?
  3. Welche berufsbegleitenden Ausbildungsangebote für die Ausbildung zur Erzieherin gibt es in Ihrer Region?

Sie müssten alle diese Fragen beim zuständigen Ministerium beantwortet bekommen - ich würde an Stelle Ihrer Bekannten dort anrufen, oder Sie erledigen das für sie.
Sie könnten auch bei einer Fachschule anrufen und dort vielleicht die Informationen erhalten.

Weiterbildung zur Erzieherin

Frage
Ich suche eine Abendschule die mich (Kinderpflegerin) zur Erzieherin weiter bildet.
Ich bekomme die einmalige Chance , wenn ich mich selber darum bemühe, eine berufsbegleitende Weiterbildung zu machen, aber ich kann keine Abendschule hier im Umkreis finden. Ich wohne in H.., bin aber auch bereit, bis nach Aachen, Krefeld oder so zu fahren.

Antwort
Sie müssen in der Tat herausfinden, ob es überhaupt eine Fachschule in Ihrer Region gibt, die eine berufsbegleitende Ausbildung anbietet. Von einer Abendschule für werdende ErzieherInnen habe ich allerdings noch nie gehört - von daher habe ich meine Zweifel, ob Sie solch eine Abendschule finden.
Über das zuständige Ministerium in Ihrem Bundesland bekommen Sie heraus, welche Fachschulen es in Ihrem Umkreis gibt, die entsprechende Weiterbildungen anbieten.

Anerkennung der deutschen ErzieherInnenausbildung im Ausland

Frage
Ich brauche Hilfe. Da ich als Erzieherin keine Arbeit in Baden Würtemberg gefunden habe, möchte ich im Heimatland arbeiten. Dazu brauche ich in der Türkei die Anerkennung als Erzieherin. Aber ich bekomme sie nicht, weil die Ausbildung zur Erzieherin in Deutschland nicht an der Uni erfolgt. Denn in der Türkei wird es an der Uni studiert (dort werden fast alle Berufe wie zum Bsp. Krankenschwester an der Uni gelehrt). Nun wird die Erzieherinnenausbildung aus Deutschland in der Türkei als wertlos betrachtet. Nach Informationen von anderen Erzieherinnen ist aber das Niveau dasselbe. Kann das Bildungssystem, das für Erzieherinnen zuständig ist, die Lehre aus beiden Ländern vergleichen und somit zu einer gegenseitigen Anerkennung kommen? Denn viele gelernte Erzieherinnen aus Deutschland haben dieses Problem in ihrem Heimatland Türkei. Erzeiherinnen sind doch für Integration und Migration zuständig! Wer kann uns helfen, unsere Eltern waren hier Gastarbeiter.

Antwort
Das Problem, das Sie beschreiben, ist in Deutschland bekannt. Auch in Frankreich und anderen Ländern der EU sind die bei uns ausgebildeten Erzieherinnen nicht anerkannt und werden nur als Assistentinnen angestellt.

Auch wegen der bisher fehlenden internationalen Anerkennung gibt es jetzt Studiengänge in Deutschland, wo zukünftige ErzieherInnen studieren können. Aber das hilft Ihnen nicht viel weiter, da Sie ja dann erst einen Studienplatz und nochmals viel Zeit investieren müssten.

Ich kann Ihnen von daher nur raten:
Lassen Sie sich vom Ministerium in Baden-Württemberg, also in Stuttgart, das für Schulfragen zuständig ist, beraten, wie Sie vorgehen können. Vielleicht kann man Ihnen dort eine Bescheinigung ausstellen, so dass Sie es leichter haben, eine Anstellung in der Türkei zu finden.

Ausbildung nach Auslandsaufenthalt

Frage (aus Berlin)
Ich bin 26 jahre alt, habe abitur und war als freiwilliger in mosambik in der entwicklungshilfe tätig. Ich suche eine berufsausbildung im sozialen sektor, evtl als erzieher. Können sie mir da weiterhelfen, wo man so eine ausbildung am besten macht und wo man die besten chancen hat?

Antwort
Als Mann, der Erzieher werden will und auch noch Abitur hat - und dann noch mit Ihren Erfahrungen als Entwicklungshelfer - sind Sie sowohl an der Fachschule wie an der Fachhochschule willkommen. Ich würde Ihnen zur Hochschule raten, weil Sie mit einem Studium ingesamt mehr Möglichkeiten haben.

Soweit ich weiß, startet die nächste Kohorte an der Alice Salomon Hochschule erst wieder im nächsten Sommersemester, im Wintersemester beginnt dort ein berufsintegrierender Studiengang für ausgebildete ErzieherInnen in der Praxis. Sie müssten in jedem Fall herausfinden, ob Ihnen die Zeit als Entwicklungshelfer als Praktikum anerkannt wird oder ob Sie noch ein halbes Jahr Praktikum machen müssen. Falls Letzteres, könnten Sie die Zeit bis zum Sommersemester gut nutzen.
Die Katholische Hochschule hat inzwischen auch einen Studiengang aufgelegt - vielleicht könnten Sie dort noch "reinrutschen", obgleich ich wegen der Anmeldefristen für das Wintersemester, die meist am 15. Juni enden, schwere Zweifel habe. Inzwischen ist auch die Evangelische Fachhochschule mit einem Studiengang für ErzieherInnen aktiv - in Berlin haben Sie also - neben den vielen Fachschulen - eine Vielzahl von Ausbildungs- bzw. Studienmöglichkeiten.

Berufsbegleitende Ausbildung

Frage
Ich bin seit etlichen Jahren Vorstand in einer privaten Krabbelstube für 1-3 jährige Kinder. Wir betreuen die Kinder schon seit mehr als 10 Jahren mit nahezu konstantem Personal, bekommen aber zunehmend Probleme (nur begrenzte Aufnahme von Einjährigen), da wir nicht ausreichend ausgebildete Erzieherinnen haben. Zwei von unseren Erzieherinnen haben sich daher bereit erklärt, eine berufsbegleitende Ausbildung zu machen. Wir sind in .... Können sie uns weiterhelfen, wo und mit welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen hier in der Nähe dies möglich ist?

Antwort
Bezüglich einer Qualifizierung von ErzieherInnen für den Krippenbereich sprechen Sie ein "heißes Eisen" an, das inzwischen auch vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend aufgegriffen wird. Denn das Krippenprogramm, das die Bundesregierung aufgelegt hat, benötigt ja unbedingt auch eine qualitative Offensive in diesem Bereich.

Es gibt dafür einige Bestrebungen, die aber von Bundesland zu Bundesland, und dann noch mal von Region zu Region sehr unterschiedlich sind. Wir - und vermutlich auch sonst niemand - verfügen derzeit über keine Listen mit Möglichkeiten der Weiterqualifizierung in allen Regionen. Dies gilt auch für berufsbegleitende Ausbildungen allgemein, um die es Ihnen offenbar geht.

Um dafür die entsprechenden Informationen zu erhalten, möchte ich Ihnen Folgendes raten:
Bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung (meist das Abitur, Ausnahmen gibt es aber ebenfalls länderspezifisch) bei den Hochschulen in Ihrem Umkreis über das Netz erfahren Sie, welche Angebote es gibt.

Für eine Fachschulausbildung können Sie bei Fachschulen für Sozialpädagogik in Ihrem Umkreis erfragen, ob es berufsbegleitende Ausbildungen gibt. Schließlich können Sie sich beim zuständigen Ministerium erkundigen, welche Institutionen eine berufsbegleitende Ausbildung anbieten.

Zulassungsbedingungen für ErzieherInnen

Frage
Ich möchte gerne die Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieherausbildung wissen: Ist in allen Bundesländern der Realschulabschluß bzw ein Hauptschulabschluß mit Berufsausbildung und Englischkenntnissen Voraussetzung? In welchen Bundesländern ist das nicht der Fall und welche Voraussetzungen gibt es da?

Antwort
Die Zulassungsbedingungen für die ErzieherInnenausbildung sind in allen Bundesländern inzwischen angehoben worden, in vielen ist die Hochschulreife Voraussetzung, z.B. in Berlin. Wie dies nun in Ihrem Bundesland ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen - es gibt aufgrund unserer förderalen Struktur keine Übersicht. Erschwert wird eine solche auch noch durch die Tatsache, dass in allen Bundesländern weiterhin Bestrebungen zur Anhebung des Qualifikationsniveaus von ErzieherInnen im Gange sind.

Außer den regulären Fachschulen für ErzieherInnen gibt es aber in diversen Bundesländern auch Schulen für SozialassistentInnen, deren Zulassungsvoraussetzungen geringer sind. Derartige Schulen gibt es z.B. in den Bundesländern Berlin und Niedersachsen. Ich kann Ihnen in der gegenwärtigen Situation nur raten, im Netz für die Regionen, die für Sie in Frage kommen, die entsprechenden Informationen zu suchen. Eine Hilfe könnte dabei auch das Schulamt einer Stadt oder die Schulabteilung eines Ministeriums sein.

Praktika in Frankreich

Frage
Ich schreibe Ihnen als Mitglied der AFAAC, einer deutsch-französischen Elterninitiative zur zweisprachigen Kinderbetreuung. Wir würden gerne in unseren altersgemischten Kindergruppen Praktikumsplätze für deutschsprachige werdende ErzieherInnen oder Studierende der Sozialpädagogik anbieten. Da ich seit kurzem für die Suche nach Praktikanten verantwortlich bin, mich leider in diesem Bereich aber nicht auskenne, wollte ich mich gerne informieren, was bei der Suche nach PraktikantInnen in Deutschland zu beachten wäre, ob es Sinn macht, lange Praktika anzubieten (wir dachten idealerweise an je 6monatige Praktika) und wie wir am besten und effektivsten geeignete Interessenten finden könnten.

Antwort
Bezüglich der Länge der Praktika gibt es in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur des Bildungswesens und der begonnenen Akademisierung der ErzieherInnenausbildung eine recht komplexe Situation.
Die Fachschulen bilden in den einzelnen Bundesländern entsprechend der jeweiligen ministeriellen Vorgaben aus. Folglich kann ich Ihnen auch keine übergreifende Antwort geben. Allerdings dürften Sie mit einem 6-Monatspraktikum für die FachschülerInnen auf der sicheren Seite sein.

Ich würde Ihnen aber empfehlen, auch für Studierende Praktikumsplätze anzubieten. Sie erhalten dabei hoch motivierte, sehr gut ausgebildete junge Männer und Frauen, die sich in den neu eingerichteten Studiengängen auf eine Tätigkeit als PädagogInnen in Kindertageseinrichtungen vorbereiten. Diese Studierenden haben keine so langen Praktika, aber auch hier gibt es keine generelle Regelung, weil jede Hochschule das separat entscheidet, wobei sie sich - auch nicht immer - an den Regularien der Ministerien orientiert. Mit vier Monaten kommen aber wohl die meisten Studierenden gut zurecht.

ErzieherIn als eigenständiger Beruf

Frage
Eine Bekannte ist staatlich geprüfte Tanzpädagogin und selbstständig tätig. Aus diversen Gründen möchte sie nun eine Aus-/Weiterbildung zur Erzieherin machen. Die Frage ist nun: Muss eine "normale" Ausbildung gemacht werden (z.B. in einem Berufskolleg mit Praktika und Anerkennungsjahr) oder gibt es die Möglichkeit einer Weiterbildung? Im Internet habe ich häufig gefunden, dass Kurse für Erzieher angeboten werden, die eine Weiterbildung zur Tanzpädagogin machen möchten. Ist dieser Beruf sozusagen "höherwertig"? Muss vielleicht überhaupt keine Ausbildung mehr gemacht werden?

Antwort
Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers ist ein eigenständiger Beruf, der nicht durch Weiterbildungen auf einen anderen "draufgesetzt" werden kann. Sie erfahren alles Wissenswerte, wenn Sie in das Portal Bildungsserver.de unter Erzieher die entsprechenden Regelungen anschauen.

Allerdings sagen Ihnen diese Regelungen noch nicht, wie es in Ihrem Bundesland um die ErzieherInnenausbildung bestellt ist. Es gibt Bundesländer, in denen werden berufsbegleitende Ausbildungen angeboten. Am besten erfährt man so etwas vor Ort, entweder, indem Sie bei einer Fachschule anrufen, oder aber beim zuständigen Ministerium, in dem die ErzieherInnenausbildung "verwaltet" wird.

Anerkennung als ErzieherIn

Frage
Wie und wo kann ich meine Berufserfahrung als Pädagogin offiziell anerkennen lassen? Seit 14 Jahren arbeite ich an einer Montessori-Schule als Fachlehrerin
für Musik sowie als Zweitlehrkraft in der Gruppe, ohne eine entsprechende Ausbildung zu haben. Nun wurde mir gesagt, dass es die Möglichkeit gibt, aufgrund von mehrjähriger Erfahrung eine offizielle Anerkennung zu beantragen; evtl. als Diplom-Pädagogin oder Vergleichbares. Können Sie mir hierzu genauere Informationen geben oder eine Stelle nennen, an die ich mich mit meinem Anliegen wenden kann?

Antwort
Die LehrerInnenausbildung ist bislang von der ErzieherInnenausbildung völlig abgeschottet. Ob Ihre Tätigkeit als Fachlehrerin an einer Schule für eine Anerkennung als Erzieherin ausreicht, wird Ihnen das zuständige Ministerium sagen können. Diese Anerkennungen werden auf Landesebene entschieden. Daneben gibt es natürlich die Möglichkeit einer Ausbildung oder eines Studiums.
Entscheidend ist, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben. Man kann diese auch in einigen Bundesländern durch den Abschluss der ErzieherInnenausbildung erwerben. Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie sich im Prinzip bei jeder Uni mit Grundschullehrerinnenausbildung als Studentin bewerben. Wenn Sie als Studentin angenommen werden, könnten Sie versuchen, einige der in der ErzieherInnenausbildung erworbenen Kompetenzen angerechnet zu bekommen, so dass Sie nicht alle Seminare mitmachen müssen.

Arbeit als Honorarkraft

Frage
Ich darf als Einzelintegrationskraft im Kindergarten arbeiten und habe dafür einen Werkvertrag. Meine Krankenkassenbeiträge zahle ich seit Anfang meines Sonderurlaubs zur Kindererziehung selber- aber was ist mit Rentenversicherung und Arbeitslosengeld? Ich soll auch eine Art Voraussteuer zahlen, damit mich am Ende des Jahres nicht der Schlag trifft. Aber wie soll ich wissen, was ich vorauszahlen soll, wenn möglicherweise mein zu integrierendes Kind den halben Monat krank war und ich somit nicht gearbeitet habe? Ich soll nämlich meine Stunden immer melden und werde danach dann am Ende des Monats bezahlt.

Antwort
Ihre Anfrage berührt ein großes Problem in der deutschen Sozialpolitik: Als Werkvertragsnehmerin sind Sie für Ihre Soziale Sicherung alleine verantwortlich. Gut, dass Sie die Krankenversicherung schon "gedeichselt" haben. Die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung, wie auch die Krankenversicherung, werden in normalen Angestelltenarbeitsverhältnissen ja zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Da dies bei Ihnen entfällt, müssen Sie überlegen, ob Sie jetzt von Ihrem - sicher nicht üppigen - Einkommen auch noch Rentenversicherung einzahlen. Aber dann müssen Sie sehr viel investieren. Ob Sie überhaupt als Selbstständige bei der Arbeitslosenversicherung einzahlen KÖNNEN, bezweifle ich.

Zur Steuer: Da gelten bestimmte Sätze, Sie sollten sich bei einem Steuerberater, vielleicht aber auch bei einer Organisation wie Stiftung Warentest erkundigen, mit welchen Steuern Sie zu rechnen haben.

Grundsätzlich möchte ich Ihnen aber dringend empfehlen, ein Angestelltenverhältnis anzustreben, in dem Sie sich um alle diese Fragen nicht mehr kümmern müssen, weil das der Arbeitgeber macht.

Wenn Sie kein Abitur haben bzw. der Abschluss der ErzieherInnenausbildung in Ihrem Bundesland nicht als solches anerkannt wird, müssten Sie wohl die Hochschulzugangsberechtigung erst erwerben. Wie dies in Ihrem Bundesland gehandhabt wird, erfahren Sie an Hochschulen oder beim Ministerium, das für Wissenschaft und Forschung zuständig ist.

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Kommentare (46)

Lisa Jares 17 Januar 2018, 17:08

Guten Tag,

das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für die Anerkennung müssten Sie sich an das zuständige Ministerium in Ihrem Bundesland wenden (die Adressen finden Sie auf unserer Homepage).

Mit freundlichen Grüßen

L. Jares

Susanne 17 Januar 2018, 11:52

Hallo, ich habe 1999 die erste Teilprüfung zur Erzieherin bestanden danach jedoch kein Anerkennungsjahr gemacht. Habe für das Jugendamt als Tagesmutter gearbeitet und 9 Jahre in der Inklusion. Nun arbeite ich im Kinderheim als Erzieherhelfer. Ich habe nun erfahren das man sich als staatlich anerkannte Sozialassistentin anerkennen lassen kann, wäre eben was mit Abschluss. Stimmt das? Wie und wo kann ich diesen Antrag auf Anerkennung als Sozialassistent stellen? Danke imVorraus

Hilde von Balluseck 20 Dezember 2014, 20:48

Hallo Verena,

die Anerkennung einer ausländischen Qualifikation erfolgt durch das zuständige Ministerium. Sie finden dieses hier: https://www.erzieherin.de/wie-werde-ich-erzieherin.php. Vielleicht lässt sich Ihre Frage schon durch einen Anruf klären, sicherheitshalber würde ich allerdings eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Verena 20 Dezember 2014, 18:32

Hallo,
ich werde nächstes Jahr meine Ausbildung an einer BAKIP in Wien abschließen (mit Matura und Diplom) und möchte danach nach NRW ziehen und dort arbeiten. Habe ich die gleichen Berufschancen bzw. die gleiche Bezahlung wie eine Erzieherin, die ihrer Ausbildung in Deutschland abgeschlossen hat?
Liebe Grüße,
Verena

Hilde von Balluseck 12 März 2012, 09:59

Hallo,
in der Tat müsste Ihre Ausbildung hier von einer staatlichen Stelle anerkannt werden. Wenden Sie sich dazu an das Ministerium, das in Ihrem Bundesland für die ErzieherInnenausbildung zuständig ist.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Hilde von Balluseck 12 März 2012, 09:57

Hallo,

kaum zu glauben, aber in Österreich herrscht in den verschiedenen Bundesländern ein noch größeres Durcheinander als in Deutschland. Die meisten Bundesländer benutzen den Begriff Kindergärtnerin, einige auch den Begriff Kindergartenpädagogin. Des Weiteren gibt es eine Ausbildung zur Horterzieherin und Früherzieherin. Alle Bezeichnungen finden Sie unter http://emile.kfunigraz.ac.at/cgi-win/sql.exe/site/also/list.stm?name=&stichwort=kat06&bundesland=&traeger=

Asia 11 März 2012, 19:53


Hallo,
ich habe i Polen mein Studium mit einem Diplom Sozialpaedagogin Titel abgeschlosen.Es wurde mir gesagt, dass ich hier, in Deutschland,eine staatliche Annerkenung brauche um in einer Kinderstube zu arbeiten.Stimmt das, dass ich ohne staaatliche Anerkenung nicht alleine mit den Kindern bleiben kann?
Freundliche Grüße

RE 11 März 2012, 16:18

Hallo,

ich hätte auch eine Frage. :)
Ich werde dieses Jahr meine Ausbildung zur staatlich annerkannten Erzieherin in Deutschland abschließen. Da ich gerne in Österreich arbeiten möchte, würde mich interessieren wie die genaue Berufsbezeichhnung der Erzieherin in Österreich lautet. Und ob ich eine Anerkennung der Regierung in Österreich benötige, um dort arbeiten zu dürfen.
Mit freunlichen Grüßen
RE

Hilde von Balluseck 23 Januar 2012, 10:51

Hallo Michelle,

wenn Sie eine deutsche Ausbildung in England anerkennen lassen wollen, müssen Sie sich mit den zuständigen englischen Stellen in Verbindung setzen, vermutlich ein Ministerium.
Eine berufsbegleitende Ausbildung in Deutschland ist möglich, verlangt aber Präsenzphasen. Sie finden die Studienmöglichkeiten unter www.fruehpaedagogik-studieren.de

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Michelle 23 Januar 2012, 08:23

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Erzieherin und arbeite seit ca. 5 Jahre in internationalen Schulen. Nun moechte ich versuchen meinen deutschen Abschluss in England anerkennen zu lassen. Ich bin bereit eventuell Kurse an einer Fernuniversitaet zu absolvieren um mich anerkennen zu lassen. Ich habe auch schon an der Open University recherchiert, dort bieten Sie ein Studium zum Childhood Educator an welche gleich gestellt ist mit der Erzieherausbildung. Leider gibt es auch im Jahr 2002 in Deutschland nicht die Moeglichketi fuer Erzieher ein Fernstudium zu absolvieren um ihren Bachelor zu machen.
Wie verfahre ich nun weiter. Ich bin fuer jeden Rat dankbar.

Viele Gruesse

Hilde von Balluseck 27 Oktober 2011, 08:49

Hallo,

diese Regelung ist sicher länderspezifisch. Am besten Sie erkundigen sich bei der Fachschule, bei der Sie Ihre Ausbildung gemacht haben. Wenn die es nicht wissen, beim zuständigen Ministerium.

Gute Besserun und viel Erfolg!
Hilde von Balluseck

LALA 26 Oktober 2011, 18:51

hallo :)
ich hätte noch eine frage:
wie lange kann man zwischen der schulischen ausbildung zur erzieherin und dem anerkennungsjahr pausieren?
ich kan aus gesundheitlichen gründen mein akj noch nicht antreten....hilfe! :(

Hilde von Balluseck 24 Oktober 2011, 18:45

Hallo,
am besten Sie fragen bei der Fachschule in Rheinland-Pfalz, wo Sie die Ausbildung gemacht haben, ob Sie ihr Abschlusszeugnis auch bekommen, wenn das Anerkennungsjahr in Thüringen stattfindet.

Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Tinkerbell 24 Oktober 2011, 11:39

Hallo zusammen!
Ich mache eine Ausbildung zur Erzieherin und hab eine Frage bezüglich meines Anerkennungsjahrs:
und zwar werde ich nächstes Jahr nach Thüringen ziehen, habe meine schulische Ausbildung zur Erzieherin jedoch in Rheinland-Pfalz gemacht. Kann ich mein Anerkennungsjahr in Thüringen machen?
Wäre schön wenn ich eine Antwort bekäme!
Danke schon mal :)

Hilde von Balluseck 10 Oktober 2011, 15:43

Hallo,

unter http://www.weiterbildungsinitiative.de/aus-und-weiterbildung.html finden Sie alle Ausbildungsinstanzen in Deutschland, auch in Augsburg. Sie müssten sich dort auf den jeweiligen Websites erkundigen, ob es eine berufsbegleitende Ausbildung gibt.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Pierangela 05 Oktober 2011, 23:04

HAllo,
ich bin KInderpflegerin und arbeite in einem KIndergarten und wollte mich mal erkundigigen nach einer Abendschule in Augsburg für eine Weiterbildung zur Erzieherin.
Muss man dann eigendlich der Arbeitsplatz wechseln?
Wo kann ich mich genauer informieren?

Grinvich 24 August 2011, 16:35

Hallo,

wenn Sie an einer Fachschule ausgebildet werden, sind Sie Schülerin.

Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Tina 24 August 2011, 16:27

Hallo!
ich fange dieses Jahr in NRW die Erzieherausbildung an. Weiß jemand zufällig,ob ich dann offiziel als Schülerin gelte oder als Auszubildene?
Lieben Grüß
Tina

Hilde von Balluseck 19 August 2011, 14:19

Hallo,

soviel ich weiß, stellt die Türkei hohe Anforderungen an die FrühpädagogInnen. Ob Sie dort als Sozialassistentin einen Job finden, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich möchte Ihnen empfehlen, vor allem, wenn Sie türkisch können, sich selbst zu erkundigen, entweder bei einem zuständigen Ministerium in der Türkei oder vielleicht auch bei einem dortigen Träger von Kindertageseinrichtungen.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

pinar 18 August 2011, 11:40

hallo erstmal...
habe schon einbisschen vorgelesen und wollte gerne was fragen...

ich fange dieses jahr mit einer schulischenausbildung als sozialassitentin an. nach 2jahren habe ich vor zu heiraten und bleibe vielleicht in der türkei wie sind die chancen zu arbeiten würden mir 2 jahre reichen und habe ich auch noch chancen mich dort weiterzubilden bin deutschestaatsbürgerin.

würde mich um eine anwort sehr freuen...:)

Hilde von Balluseck 10 Juni 2011, 15:00

Liebe Yalcinkaya,

soviel ich weiß, verlangt die Türkei von ErzieherInnen ein Hochschulstudium. Das müssten Sie aber selbst herausfinden, indem sie dort an das zuständige Ministerium schreiben.
Einer anderen Erzieherin aus der Türkei habe ich vor längerer Zeit geraten, sich von einem deutschen Ministerium bescheinigen zu lassen, dass die Fachschulausbildung in Deutschland einen hohen Standard hat und von daher die Ausbildung anerkannt werden müsste.

Mehr kann ich Ihnen leider nicht sagen. Da Sie aber gerade erst mit der Ausbildung anfangen, bleibt genügend Zeit, um alle Informationen zu sammeln.
Ich wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie mir über das Ergebnis Ihrer Recherchen berichten würden.
Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Betül 09 Juni 2011, 19:32

Guten Tag,
Ich bin zur Zeit mit meiner Kinderpflegerausbildung fertig und möchte gerne wissen, ob es möglich ist in der Türkei zu arbeiten ?
Ich werde bald mit der Erzieherausbildung anfangen. Ich wurde schon angenommen und fange im September an.
Kann man als anerkannte Erzieherin in der Türkei arbeiten ?
Ich bitte um eine Antwort und bedanke mich im voraus
Yalcinkaya

Hilde von Balluseck 08 Juni 2011, 08:34

Hallo Tabea,

Sie könnten doch bei der Fachschule, bei der Sie (wieder?) einsteigen wollen, nachfragen. Die diesbezüglichen Regelungen sind sicher auch länder- und fachschulträger-spezifisch.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Tabea 07 Juni 2011, 10:53

Hey.

weiß jemand wie lang man die Ausbildung wegen Krankheit unterbrechen darf ohne dass die bisher gemachten Jahre verfallen. Bin bereits ein Jahr draußen und befürchte das es zwei werden. Ich habe die ersten beiden Ausbildungsjahre abgeschlossen und will nciht das die umsonst sind. hat jemand erfahrung?

Hilde von Balluseck 14 Februar 2011, 19:43

Guten Abend,

Sie müssten bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Ministerium anfragen, ob Sie das Anerkennungsjahr in der Türkei anerkannt bekommen. Ich vermute, dass die Aussichten gar nicht schlecht sind. Denn erstens brauchen wir dringend Erzieher und Erzieherinnen mit türkischen Sprachkenntnissen, und zweitens hat die Bundesbildungsministerin Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse versprochen. Wie der Stand derzeit ist, weiß ich jedoch leider nicht. Daher vergewissern Sie sich bitte. Die zuständigen Ministerien für alle Bundesländer finden Sie bei uns unter Ausbildung/Studium in dem Artikel: Für die Ausbildung zuständige Ministerien.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Nagihan Altinisik 14 Februar 2011, 19:19

Ich mache meine Ausbildung als Erzieherin und bin im dritten Lehrjahr. Ich möchte das Anerkennungsjahr in der Türkei absolvieren. Ich habe mich erkundet und habe sehr viele Deutsche Kindergärten gefunden, doch ich weiß leider nicht ob das Anerkennungsjahr zugelassen wird. Ich würde mich freuen wenn Sie mich darüber Informieren könnten.

Hilde von Balluseck 01 Dezember 2010, 07:56

Hallo Sabine,

zunächst mal entschuldigen Sie meine späte Antwort - Ihre Anfrage ist mir aus unerfindlichen Gründen weggerutscht.

Die von Ihnen angesprochenen Fragen werden je Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ein Beruf Förderlehrerin ist mir z.B. nicht bekannt. Ich würde unter unseren Links die Weiterbildungen in Ihrem Bundesland anschauen und dort bei einem Träger anfragen, was dies für eine Berufsform ist und wie Sie sie errreichen können.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Hilde von Balluseck 01 Dezember 2010, 07:53

Hallo Geraldine,

wichtig ist, welche schulischen Voraussetzungen Sie haben und natürlich auch, ob Sie als Tagesmutter zeitlich eine umfassende Weiterbildung auf die Reihe kriegen. Ich würde raten: Suchen Sie unter unseren Links (Ausbildung) berufsbegleitende Ausbildungen zur ErzieherIn in Ihrer Nähe. Mit einer entsprechenden Einrichtung würde ich an Ihrer STelle Kontakt aufnehmen und die Konditionen erfragen.

Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Geraldine 30 November 2010, 08:48

Ich hab eine Frage.
Ich bin eine Tagesmutter im Land Brandenburg und betreue der Zeit 5 Kinder, kann ich neben meiner Tätigkeit als Tagespflege/ Tagesmutter berufsbegleitend Erzieherin Lernen????? Wenn Ja was muss ich dafür tun??? und wo kann ich es machen????? Welche vorraussetztungen sind an mich gestellt????? Muss ich das selber Finazanzieren, wenn JA was KOstet dieses??? Mit freundlichen Gruß Geraldine

SAbine 02 November 2010, 15:48

Hallo

ich habe gehört, dass man aus seine Erzieherausbildung, auch noch einen Förderlehrer machen kann. D.h. mann muss irgendwie nebenbei wieder zur Schule gehen oder so !! Habe das leider nur am Rande mitbekommen. Kann mir jemand genau sagen, wie man die Qualifikation Förderlehrer/In erreichen kann?
Danke

Hilde von Balluseck 28 Oktober 2010, 07:29

Guten Morgen,

ich kann Ihnen im Moment nur die gleiche Antwort geben wie Yvonne (vorige Frage): Sie müssten sich selbst bei einer Fachschule oder beim Ministerium erkundigen, wie die Anerkennung gehandhabt wird. Da Sie eine abgeschlossene, einschlägige Ausbildung und Berufspraxis haben, müsste man Ihnen eigentlich entgegenkommen. Aber ob das der Fall ist, kann ich leider nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
P.S. Ich werde mich demnächst dem Thema zuwenden, aber so viel Zeit haben Sie nicht, um darauf zu warten.

Heinz 28 Oktober 2010, 02:53

Hallo
Ich bin seit zehn Jahren Heilerziehungspfleger, habe ausschliesslich in Kinder und Jugendheimen gearbeitet, in Kindertagestätten, u.a. in Namibia und Portugal. Nun meine Frage; Kann ich mir nun ohne nochmalige Ausbildung, Prüfung usw. den Erzieherberuf anerkennenlassen, auf Antrag beim Ministerium. Ich habe Hochschulreife und genügend Berufsqualifizierung. Nur ist es sehr schwer hier einen Job in einer Regeleinrichtung zu bekommen als HEP.Oder führt wirklich kein Weg an der Ausbildung vorbei, auch an der Schulexternen Nichtschülerprüfung?Danke für Antworten

Hilde von Balluseck 27 Oktober 2010, 18:07

Hallo Yvonne,

das ist möglicherweise in jedem Bundesland unterschiedlich. Am besten ist es, Sie erkundigen sich bei einer Fachschule oder gleich beim zuständigen Ministerium Ihres Bundeslandes.

Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Yvonne 27 Oktober 2010, 11:07

Guten Tag,

ich bin Heilerziehungspflegerin muss ich mich als Erzieherin ausbilden lassen um im kindergarten zu arbeiten oder kann ich mich als Erzieherin „anerkennen“ lassen?
MFG

Hilde von Balluseck 24 Juli 2010, 15:33

Hallo Marcel,

an der deutschen Bürokratie sind schon viele verzweifelt, und noch mehr haben Ihre Ziele aufgegeben. Das soll so nicht sein. Gerade angesichts des Männermangels in Kitas ist das Verhalten Ihrer Beraterin nicht nachvollziehbar. Wie wird denn die Ablehnung begründet?
Sie könnten -

- zum/zur Vorgesetzten gehen und fragen, was das soll.
- beim Senat nachfragen, ob die Entscheidung rechtens ist.

Viel Glück und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Hilde von Balluseck 24 Juli 2010, 15:28

Hallo Kerstin,
ich weiß nicht, wie es passieren konnte, aber ich habe Ihren Kommentar erst heute entdeckt. Entschuldigung! Nun ist es für eine Antwort vermutlich zu spät, falls aber nicht, schauen Sie mal in meinem Artikel Der Weg zur pädagogischen Fachkraft. Dort sind die Möglichkeiten nach Bundesländern aufgelistet.
Viele Grüße
Hilde von Balluseck

Marcel 23 Juli 2010, 13:15

hallo,ich habe mich zum 00.09 arbeitslos gemeldet und auch der arbeitsagentur mitgeteilt, dass ich ab dem 20.09 eine ausbildung zum staatlich anerkannten erzieher mit internationaler kompetenz gefördert durch den senat berlin, sowie dem esf (europäischer sozioalfond) beginnen werde. eine ausbildung zum kommunikationskaufmann habe ich bereis abgeschlossen, die zusage des bildungsträgers wurde erteilt. nun sagt meine beraterin bei der arbeitsagentur, dass nur sie entscheidet ob ich diese ausbildung machen darf, obwohl kein bildungsgutschein etc von nöten ist. mir gehts es vor allem um meinen lebensunterhalt. heißt miete, krankenversicherung etc. einen anspruch auf alg 0 habe ich. die ausbildung geht vom 20.09.00 - 05.00.00 anschließend erfolgt ein anerkennungsjahr und die pruefung zum staatlich anerkannten erzieher. ich kann einfach nicht verstehen, warum mir die agentur jetzt steine in weg legen will.... bitte um tipps, hilfe und antwort. mfg, marcel

Kerstin 07 Mai 2010, 14:52

Hallo,

ich habe vor einigen Jahren schon die Ausbildung zur Kinderpflegerin erfolgreich absolviert und möchte nun die Ausbildung zur Erzieherin machen. Wenn ich dann ausgelernte Erzieherin bin, hinsichtlich der vorherigen Kinderpflegerin, habe ich dann mein Fachabitur?? Oder bin ich dann auch Diplom Sozialpädagogin? Erlange ich dadurch überhaupt noch weitere „Titel“?

Hilde von Balluseck 26 März 2010, 18:43

Liebe Fatma,

wenn Sie in einem anderen Land einen Universitätsabschluss gemacht haben, sollten Sie sich um eine Anerkennung hier in Deutschland bemühen, das ist das Erste. Zweitens müssten Sie Ihre Deutschkanntnisse verbessern, um eine reguläre Anstellung zu erhalten.
Wenn Sie keine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben, müssten Sie versuchen, hier eine berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren. Welche Ausbildung für Sie geeignet ist, kann ich so nicht beurteilen. Da kommt es aber auch sehr auf das Bundesland an, in dem Sie arbeiten.

Ich hoffe, Ihre Chefin unterstützt Sie bei der Suche nach der richtigen Ausbildung.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Bicomander 26 März 2010, 18:29

ich brauche hilfe.ich habe im heimatland uni. gelesen dann geheiratet und bin ich hier gekommen jetzt will ich als erzieherin weiter machen.seit 0 monat mache ich als erzieherin praktikum.die chefin sagte:du kannst hier ausbildung machen.aber muss ich erstemal schule finden aber wie, wo weiss ich nicht. was muss ich machen bitte erklären sie mir. für alle danke

Hilde von Balluseck 09 März 2010, 17:11

Hallo,

ob Sie Teile Ihres Studiums oder gar die ganze Ausbildung angerechnet bekommen können, müssen Sie im Bundesland klären, in dem Sie arbeiten wollen. Möglich, dass sich das Ministerium auf eine Sonderregelung einlässt. Das zuständige Ministerium erfahren Sie in unserem Beitrag „Für die Ausbildung zuständige Ministerien“.

Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

Katrin L. 09 März 2010, 12:40

Hallo,


ich habe nach meinen Pädagogikstudium nicht mit dem Referendariat weiter gemacht, bin statt dessen in einen Kindergarten. Mittlerweile möchte ich im Kindergarten bleiben, weiß aber nicht, ob ich in jedem Kindergarten genommen werden darf, weil ich ja eigentlich keine Erzieherinnenausbildung habe. wie ist das denn? Kann ich mir Teile meines Studiuks anrechnen lassen oder müsste ich von null beginnen?

Würde mich außerordentlich über Nachricht freuen!
Danke

MfG

Hilde von Balluseck 18 Februar 2010, 08:38

Hallo Tonia,

genau kann ich Ihre Frage auch nicht beantworten, denn dazu müsste man eine empirische Untersuchung in Berlin machen - die haben wir leider nicht. Man kann aber generell sagen, dass ErzieherInnen in Kitas, in Grundschulen (z.B. im Hortbereich, in Schulstationen), aber auch in anderen Institutionen/Projekten arbeiten. Dabei sind sie, wenn sie an der Fachschule ausgebildet sind, nicht auf die Frühpädagogik beschränkt, sondern können sich auch für die Arbeit mit Jugendlichen und/oder Menschen mit Behinderungen bewerben.
Freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

tonia 16 Februar 2010, 17:24

mich würde mal interessieren in welchen bereichen eine erzieherin alles in berlin arbeiten kann....also was sind alle arbeitsmöglichckeiten einer Erziherin nach der ausbildung?

Hilde von Balluseck 09 Februar 2010, 07:26

Hallo Herr Herken,

ich kann das auch nicht glauben, aber bei unserem föderalen Wahnsinn weiß man ja nie.
Daher rate ich Ihnen bzw. Ihrer Freundin, sich beim zuständigen Ministerium in dem Bundesland zu erkundigen, in dem sie arbeiten will. Die Liste der Ministerien finden Sie im derzeitigen Editorial.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Martin Herken 08 Februar 2010, 15:02

Guten Tag,

meine Freundin macht zur Zeit eine Ausbildung zur Erzieherin. Sie will mir weiß machen, dass Sie nach der Ausbildung nur in Brandenburg als Erzieherin arbeiten kann. Ich kann das nicht so richtig glauben und würde gerne mal wissen, ob das stimmt. Bitte Info. Vielen Dank.

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