
Häufig gestellte Fragen
Inhalt- Ausbildungsmöglichkeiten
- Anerkennungsjahr im Ausland
- Arbeitserlaubnis für pädagogische Fachkräfte
- Weiterbildung zur Erzieherin
- Anerkennung der deutschen ErzieherInnenausbildung im Ausland
- Ausbildung nach Auslandsaufenthalt
- Berufsbegleitende Ausbildung
- Zulassungsbedingungen für ErzieherInnen
- Praktika in Frankreich
- ErzieherIn als eigenständiger Beruf
- Anerkennung als ErzieherIn
- Arbeit als Honorarkraft
Aus den häufig gestellten Fragen geht die desolate Situation unserer förderalen Struktur im Bildungswesen deutlich hervor, ebenso wie eine gewisse Hilflosigkeit der Redaktion, die für die einzelnen Regionen nicht alles wissen kann. Insofern sind Fragen und Antworten interessante Dokumente zur Ausbildungssituation von ErzieherInnen.
Ausbildungsmöglichkeiten
Frage
Ich bin aktuell erfolgreich in der Unternehmensberatung beschäftigt. Es hat mich jedoch schon immer sehr angesprochen, mehr mit Kindern zu arbeiten und ich würde gerne wissen, welche Ausbildung benötigt wird, um hier in Deutschland aktiv werden zu können, und wo eine nebenberufliche Ausbildung angeboten wird.
Antwort
Die Ausbildungsbedingungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, ebenso wie die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung. Sie können Erzieherin werden, indem Sie
- eine zweijährige Ausbildung zur Sozialassistentin absolvieren (nicht in allen Bundesländern),
- eine dreijährige Fachschul- bzw. Fachakademieausbildung (in allen Bundesländern) machen,
- an einer Hochschule studieren.
Die Studiengänge nennen sich Pädagogik der Kindheit, Erziehung und Bildung, Bildung und Erziehung usw.
Es gibt auch berufsbegleitende Ausbildungen, die aber alle als Voraussetzung eine pädagogische Tätigkeit in der Praxis (Kindergarten etc.) haben. Dies scheint bei Ihnen aber nicht zuzutreffen.
Von daher bleibt nichts anderes, als eine regelrechte Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren. Meistens lässt sich dieses auch mit einer Erwerbstätigkeit verbinden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Institutionen (Fachschulen, Hochschulen) in Ihrem Umfeld.
Anerkennungsjahr im Ausland
Frage
Ich bin angehende erziehrin im dritten ausbildungsjahr an der fsp ..Mein aj steht nun kurz bevor, ich habe auch schon eine stelle in .... ich würde jedoch wahnsinnig gerne die hälfte des ajs im ausland verbringen, habe mich diesbezüglich letztes jahr auch erkundigt und viel zeit und energie investiert um mich zu bewerben. Jedoch waren meine bemühungen nicht von erfolg gekrönt, so dass ich die stelle in ... annahm, weil ich keinen weg sah, meinen wunsch noch wahr werden zu lassen. Jetzt holt mich die alte sehnsucht, im ausland meinen horizont zu erweitern, wieder ein. Denken sie, es gäbe noch eine möglichkeit, wie dies geschehen könnte und wissen sie, an wen ich mich zwecks unterstützung wenden kann? Als privatperson einen kontakt ins ausland herstellen zu wollen ist meiner erfahrung nach so gut wie unmöglich. An meiner schule wird zwar angeboten, dass man ins ausland kann, weitere hilfe oder praktikumsstellen im ausland werden jedoch nicht zur verfügung gestellt.
Antwort
Die Verbindungen zwischen Ausbildungseinrichtungen im Ausland und hier sind selten. So ist das nun mal, wenn man nicht die ausgetretenen Pfade geht - man hat tierisch viel Arbeit.
Ich würde Ihnen empfehlen, über das Netz an Träger von Kitas in England oder Spanien heranzutreten und schlicht Ihre Bewerbung dorthin zu schicken.
Arbeitserlaubnis für pädagogische Fachkräfte
Frage
Meiner Bekannten ist vom Arbeitgeber gesagt worden, dass sie als Kinderpflegerin neben ihrer Arbeit an einer Abendschule oder an Wochenendseminaren eine Ausbildung als Erzieherin nachholen muss, um weiterhin in einem Heilpädagogischen Kindergarten tätig zu sein. Sie arbeitet dort bereits seit über 20 Jahren als Kinderpflegerin. Der Arbeitgeber bezieht sich auf das neue Kindergartengesetz, das ab 1.8.08 in Kraft tritt.
Da meine Bekannte kein Internet hat, habe ich für sie stundenlang gesucht, eine Abendschule in Düsseldorf oder Umgebung zu finden. Sie macht sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz. Können Sie mir sagen, ob es eine entsprechende Ausbildungsstätte für sie gibt und wie sie sich ihrem Arbeitgeber gegenüber verhalten soll, der ihr bis jetzt keine genauen Informationen geben konnte.
Antwort
Die gesetzliche Regelung des Kindergartens ist Sache der Länder und von daher in Deutschland unterschiedlich geregelt. Offenbar hat das Ministerium in Düsseldorf jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Bestimmungen in anderen Bundesländern schon realisiert sind.
Ich würde Ihrer Bekannten raten, folgende Informationen einzuholen:
- Ist es tatsächlich so, dass Kinderpflegerinnen im heilpädagogischen Kindergarten überhaupt nicht mehr beschäftigt werden, oder gilt dies nur für Neueinstellungen?
- Gibt es eventuell die Möglichkeit, dass Ihre Bekannte als Zweitkraft in dem Kindergarten verbleiben kann?
- Welche berufsbegleitenden Ausbildungsangebote für die Ausbildung zur Erzieherin gibt es in Ihrer Region?
Sie müssten alle diese Fragen beim zuständigen Ministerium beantwortet bekommen - ich würde an Stelle Ihrer Bekannten dort anrufen, oder Sie erledigen das für sie.
Sie könnten auch bei einer Fachschule anrufen und dort vielleicht die Informationen erhalten.
Weiterbildung zur Erzieherin
Frage
Ich suche eine Abendschule die mich (Kinderpflegerin) zur Erzieherin weiter bildet.
Ich bekomme die einmalige Chance , wenn ich mich selber darum bemühe, eine berufsbegleitende Weiterbildung zu machen, aber ich kann keine Abendschule hier im Umkreis finden. Ich wohne in H.., bin aber auch bereit, bis nach Aachen, Krefeld oder so zu fahren.
Antwort
Sie müssen in der Tat herausfinden, ob es überhaupt eine Fachschule in Ihrer Region gibt, die eine berufsbegleitende Ausbildung anbietet. Von einer Abendschule für werdende ErzieherInnen habe ich allerdings noch nie gehört - von daher habe ich meine Zweifel, ob Sie solch eine Abendschule finden.
Über das zuständige Ministerium in Ihrem Bundesland bekommen Sie heraus, welche Fachschulen es in Ihrem Umkreis gibt, die entsprechende Weiterbildungen anbieten.
Anerkennung der deutschen ErzieherInnenausbildung im Ausland
Frage
Ich brauche Hilfe. Da ich als Erzieherin keine Arbeit in Baden Würtemberg gefunden habe, möchte ich im Heimatland arbeiten. Dazu brauche ich in der Türkei die Anerkennung als Erzieherin. Aber ich bekomme sie nicht, weil die Ausbildung zur Erzieherin in Deutschland nicht an der Uni erfolgt. Denn in der Türkei wird es an der Uni studiert (dort werden fast alle Berufe wie zum Bsp. Krankenschwester an der Uni gelehrt). Nun wird die Erzieherinnenausbildung aus Deutschland in der Türkei als wertlos betrachtet. Nach Informationen von anderen Erzieherinnen ist aber das Niveau dasselbe. Kann das Bildungssystem, das für Erzieherinnen zuständig ist, die Lehre aus beiden Ländern vergleichen und somit zu einer gegenseitigen Anerkennung kommen? Denn viele gelernte Erzieherinnen aus Deutschland haben dieses Problem in ihrem Heimatland Türkei. Erzeiherinnen sind doch für Integration und Migration zuständig! Wer kann uns helfen, unsere Eltern waren hier Gastarbeiter.
Antwort
Das Problem, das Sie beschreiben, ist in Deutschland bekannt. Auch in Frankreich und anderen Ländern der EU sind die bei uns ausgebildeten Erzieherinnen nicht anerkannt und werden nur als Assistentinnen angestellt.
Auch wegen der bisher fehlenden internationalen Anerkennung gibt es jetzt Studiengänge in Deutschland, wo zukünftige ErzieherInnen studieren können. Aber das hilft Ihnen nicht viel weiter, da Sie ja dann erst einen Studienplatz und nochmals viel Zeit investieren müssten.
Ich kann Ihnen von daher nur raten:
Lassen Sie sich vom Ministerium in Baden-Württemberg, also in Stuttgart, das für Schulfragen zuständig ist, beraten, wie Sie vorgehen können. Vielleicht kann man Ihnen dort eine Bescheinigung ausstellen, so dass Sie es leichter haben, eine Anstellung in der Türkei zu finden.
Ausbildung nach Auslandsaufenthalt
Frage (aus Berlin)
Ich bin 26 jahre alt, habe abitur und war als freiwilliger in mosambik in der entwicklungshilfe tätig. Ich suche eine berufsausbildung im sozialen sektor, evtl als erzieher. Können sie mir da weiterhelfen, wo man so eine ausbildung am besten macht und wo man die besten chancen hat?
Antwort
Als Mann, der Erzieher werden will und auch noch Abitur hat - und dann noch mit Ihren Erfahrungen als Entwicklungshelfer - sind Sie sowohl an der Fachschule wie an der Fachhochschule willkommen. Ich würde Ihnen zur Hochschule raten, weil Sie mit einem Studium ingesamt mehr Möglichkeiten haben.
Soweit ich weiß, startet die nächste Kohorte an der Alice Salomon Hochschule erst wieder im nächsten Sommersemester, im Wintersemester beginnt dort ein berufsintegrierender Studiengang für ausgebildete ErzieherInnen in der Praxis. Sie müssten in jedem Fall herausfinden, ob Ihnen die Zeit als Entwicklungshelfer als Praktikum anerkannt wird oder ob Sie noch ein halbes Jahr Praktikum machen müssen. Falls Letzteres, könnten Sie die Zeit bis zum Sommersemester gut nutzen.
Die Katholische Hochschule hat inzwischen auch einen Studiengang aufgelegt - vielleicht könnten Sie dort noch "reinrutschen", obgleich ich wegen der Anmeldefristen für das Wintersemester, die meist am 15. Juni enden, schwere Zweifel habe. Inzwischen ist auch die Evangelische Fachhochschule mit einem Studiengang für ErzieherInnen aktiv - in Berlin haben Sie also - neben den vielen Fachschulen - eine Vielzahl von Ausbildungs- bzw. Studienmöglichkeiten.
Berufsbegleitende Ausbildung
Frage
Ich bin seit etlichen Jahren Vorstand in einer privaten Krabbelstube für 1-3 jährige Kinder. Wir betreuen die Kinder schon seit mehr als 10 Jahren mit nahezu konstantem Personal, bekommen aber zunehmend Probleme (nur begrenzte Aufnahme von Einjährigen), da wir nicht ausreichend ausgebildete Erzieherinnen haben. Zwei von unseren Erzieherinnen haben sich daher bereit erklärt, eine berufsbegleitende Ausbildung zu machen. Wir sind in .... Können sie uns weiterhelfen, wo und mit welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen hier in der Nähe dies möglich ist?
Antwort
Bezüglich einer Qualifizierung von ErzieherInnen für den Krippenbereich sprechen Sie ein "heißes Eisen" an, das inzwischen auch vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend aufgegriffen wird. Denn das Krippenprogramm, das die Bundesregierung aufgelegt hat, benötigt ja unbedingt auch eine qualitative Offensive in diesem Bereich.
Es gibt dafür einige Bestrebungen, die aber von Bundesland zu Bundesland, und dann noch mal von Region zu Region sehr unterschiedlich sind. Wir - und vermutlich auch sonst niemand - verfügen derzeit über keine Listen mit Möglichkeiten der Weiterqualifizierung in allen Regionen. Dies gilt auch für berufsbegleitende Ausbildungen allgemein, um die es Ihnen offenbar geht.
Um dafür die entsprechenden Informationen zu erhalten, möchte ich Ihnen Folgendes raten:
Bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung (meist das Abitur, Ausnahmen gibt es aber ebenfalls länderspezifisch) bei den Hochschulen in Ihrem Umkreis über das Netz erfahren Sie, welche Angebote es gibt.
Für eine Fachschulausbildung können Sie bei Fachschulen für Sozialpädagogik in Ihrem Umkreis erfragen, ob es berufsbegleitende Ausbildungen gibt. Schließlich können Sie sich beim zuständigen Ministerium erkundigen, welche Institutionen eine berufsbegleitende Ausbildung anbieten.
Zulassungsbedingungen für ErzieherInnen
Frage
Ich möchte gerne die Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieherausbildung wissen: Ist in allen Bundesländern der Realschulabschluß bzw ein Hauptschulabschluß mit Berufsausbildung und Englischkenntnissen Voraussetzung? In welchen Bundesländern ist das nicht der Fall und welche Voraussetzungen gibt es da?
Antwort
Die Zulassungsbedingungen für die ErzieherInnenausbildung sind in allen Bundesländern inzwischen angehoben worden, in vielen ist die Hochschulreife Voraussetzung, z.B. in Berlin. Wie dies nun in Ihrem Bundesland ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen - es gibt aufgrund unserer förderalen Struktur keine Übersicht. Erschwert wird eine solche auch noch durch die Tatsache, dass in allen Bundesländern weiterhin Bestrebungen zur Anhebung des Qualifikationsniveaus von ErzieherInnen im Gange sind.
Außer den regulären Fachschulen für ErzieherInnen gibt es aber in diversen Bundesländern auch Schulen für SozialassistentInnen, deren Zulassungsvoraussetzungen geringer sind. Derartige Schulen gibt es z.B. in den Bundesländern Berlin und Niedersachsen. Ich kann Ihnen in der gegenwärtigen Situation nur raten, im Netz für die Regionen, die für Sie in Frage kommen, die entsprechenden Informationen zu suchen. Eine Hilfe könnte dabei auch das Schulamt einer Stadt oder die Schulabteilung eines Ministeriums sein.
Praktika in Frankreich
Frage
Ich schreibe Ihnen als Mitglied der AFAAC, einer deutsch-französischen Elterninitiative zur zweisprachigen Kinderbetreuung. Wir würden gerne in unseren altersgemischten Kindergruppen Praktikumsplätze für deutschsprachige werdende ErzieherInnen oder Studierende der Sozialpädagogik anbieten. Da ich seit kurzem für die Suche nach Praktikanten verantwortlich bin, mich leider in diesem Bereich aber nicht auskenne, wollte ich mich gerne informieren, was bei der Suche nach PraktikantInnen in Deutschland zu beachten wäre, ob es Sinn macht, lange Praktika anzubieten (wir dachten idealerweise an je 6monatige Praktika) und wie wir am besten und effektivsten geeignete Interessenten finden könnten.
Antwort
Bezüglich der Länge der Praktika gibt es in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur des Bildungswesens und der begonnenen Akademisierung der ErzieherInnenausbildung eine recht komplexe Situation.
Die Fachschulen bilden in den einzelnen Bundesländern entsprechend der jeweiligen ministeriellen Vorgaben aus. Folglich kann ich Ihnen auch keine übergreifende Antwort geben. Allerdings dürften Sie mit einem 6-Monatspraktikum für die FachschülerInnen auf der sicheren Seite sein.
Ich würde Ihnen aber empfehlen, auch für Studierende Praktikumsplätze anzubieten. Sie erhalten dabei hoch motivierte, sehr gut ausgebildete junge Männer und Frauen, die sich in den neu eingerichteten Studiengängen auf eine Tätigkeit als PädagogInnen in Kindertageseinrichtungen vorbereiten. Diese Studierenden haben keine so langen Praktika, aber auch hier gibt es keine generelle Regelung, weil jede Hochschule das separat entscheidet, wobei sie sich - auch nicht immer - an den Regularien der Ministerien orientiert. Mit vier Monaten kommen aber wohl die meisten Studierenden gut zurecht.
ErzieherIn als eigenständiger Beruf
Frage
Eine Bekannte ist staatlich geprüfte Tanzpädagogin und selbstständig tätig. Aus diversen Gründen möchte sie nun eine Aus-/Weiterbildung zur Erzieherin machen. Die Frage ist nun: Muss eine "normale" Ausbildung gemacht werden (z.B. in einem Berufskolleg mit Praktika und Anerkennungsjahr) oder gibt es die Möglichkeit einer Weiterbildung? Im Internet habe ich häufig gefunden, dass Kurse für Erzieher angeboten werden, die eine Weiterbildung zur Tanzpädagogin machen möchten. Ist dieser Beruf sozusagen "höherwertig"? Muss vielleicht überhaupt keine Ausbildung mehr gemacht werden?
Antwort
Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers ist ein eigenständiger Beruf, der nicht durch Weiterbildungen auf einen anderen "draufgesetzt" werden kann. Sie erfahren alles Wissenswerte, wenn Sie in das Portal Bildungsserver.de unter Erzieher die entsprechenden Regelungen anschauen.
Allerdings sagen Ihnen diese Regelungen noch nicht, wie es in Ihrem Bundesland um die ErzieherInnenausbildung bestellt ist. Es gibt Bundesländer, in denen werden berufsbegleitende Ausbildungen angeboten. Am besten erfährt man so etwas vor Ort, entweder, indem Sie bei einer Fachschule anrufen, oder aber beim zuständigen Ministerium, in dem die ErzieherInnenausbildung "verwaltet" wird.
Anerkennung als ErzieherIn
Frage
Wie und wo kann ich meine Berufserfahrung als Pädagogin offiziell anerkennen lassen? Seit 14 Jahren arbeite ich an einer Montessori-Schule als Fachlehrerin
für Musik sowie als Zweitlehrkraft in der Gruppe, ohne eine entsprechende Ausbildung zu haben. Nun wurde mir gesagt, dass es die Möglichkeit gibt, aufgrund von mehrjähriger Erfahrung eine offizielle Anerkennung zu beantragen; evtl. als Diplom-Pädagogin oder Vergleichbares. Können Sie mir hierzu genauere Informationen geben oder eine Stelle nennen, an die ich mich mit meinem Anliegen wenden kann?
Antwort
Die LehrerInnenausbildung ist bislang von der ErzieherInnenausbildung völlig abgeschottet. Ob Ihre Tätigkeit als Fachlehrerin an einer Schule für eine Anerkennung als Erzieherin ausreicht, wird Ihnen das zuständige Ministerium sagen können. Diese Anerkennungen werden auf Landesebene entschieden. Daneben gibt es natürlich die Möglichkeit einer Ausbildung oder eines Studiums.
Entscheidend ist, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben. Man kann diese auch in einigen Bundesländern durch den Abschluss der ErzieherInnenausbildung erwerben. Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie sich im Prinzip bei jeder Uni mit Grundschullehrerinnenausbildung als Studentin bewerben. Wenn Sie als Studentin angenommen werden, könnten Sie versuchen, einige der in der ErzieherInnenausbildung erworbenen Kompetenzen angerechnet zu bekommen, so dass Sie nicht alle Seminare mitmachen müssen.
Arbeit als Honorarkraft
Frage
Ich darf als Einzelintegrationskraft im Kindergarten arbeiten und habe dafür einen Werkvertrag. Meine Krankenkassenbeiträge zahle ich seit Anfang meines Sonderurlaubs zur Kindererziehung selber- aber was ist mit Rentenversicherung und Arbeitslosengeld? Ich soll auch eine Art Voraussteuer zahlen, damit mich am Ende des Jahres nicht der Schlag trifft. Aber wie soll ich wissen, was ich vorauszahlen soll, wenn möglicherweise mein zu integrierendes Kind den halben Monat krank war und ich somit nicht gearbeitet habe? Ich soll nämlich meine Stunden immer melden und werde danach dann am Ende des Monats bezahlt.
Antwort
Ihre Anfrage berührt ein großes Problem in der deutschen Sozialpolitik: Als Werkvertragsnehmerin sind Sie für Ihre Soziale Sicherung alleine verantwortlich. Gut, dass Sie die Krankenversicherung schon "gedeichselt" haben. Die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung, wie auch die Krankenversicherung, werden in normalen Angestelltenarbeitsverhältnissen ja zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Da dies bei Ihnen entfällt, müssen Sie überlegen, ob Sie jetzt von Ihrem - sicher nicht üppigen - Einkommen auch noch Rentenversicherung einzahlen. Aber dann müssen Sie sehr viel investieren. Ob Sie überhaupt als Selbstständige bei der Arbeitslosenversicherung einzahlen KÖNNEN, bezweifle ich.
Zur Steuer: Da gelten bestimmte Sätze, Sie sollten sich bei einem Steuerberater, vielleicht aber auch bei einer Organisation wie Stiftung Warentest erkundigen, mit welchen Steuern Sie zu rechnen haben.
Grundsätzlich möchte ich Ihnen aber dringend empfehlen, ein Angestelltenverhältnis anzustreben, in dem Sie sich um alle diese Fragen nicht mehr kümmern müssen, weil das der Arbeitgeber macht.
Wenn Sie kein Abitur haben bzw. der Abschluss der ErzieherInnenausbildung in Ihrem Bundesland nicht als solches anerkannt wird, müssten Sie wohl die Hochschulzugangsberechtigung erst erwerben. Wie dies in Ihrem Bundesland gehandhabt wird, erfahren Sie an Hochschulen oder beim Ministerium, das für Wissenschaft und Forschung zuständig ist.
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