
Finanzhilfen für Kita-Bau langfristig abgesichert
Der Bundesrat hat am 29. November einem Gesetz über Finanzierungshilfen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zugestimmt, das der Bundestag erst einen Tag zuvor beschlossen hatte.
Es sorgt dafür, dass die Kommunen mehr Zeit bekommen, um vom
Bund geförderte Kindertageseinrichtungen fertigzubauen, ohne
dass Fördergelder verloren gehen.
Durch die neue Regelung wird erreicht, dass die vom Bund im
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“
bereitgestellten Gelder und die zusätzlichen Mittel des
„Investitionsprogramms 2013-2014“ länger als bisher vorgesehen
zur Verfügung stehen. So ist sichergestellt, dass die
Baumaßnahmen – bei denen es insbesondere in den
Ballungsgebieten aus unvorhersehbaren Gründen teilweise zu
Bauzeitverzögerungen gekommen ist – bis zu eineinhalb Jahre
später als bisher geplant (in einigen Fällen also längstens
bis zum 30. Juni 2016) abgeschlossen werden können.
Das Gesetz basiert auf einem Entwurf des Bundesrates, den er
am 8. November 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Der
Bundestag hat den Entwurf unverändert angenommen. Das Gesetz
soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 29.11.13