mehrere Kinder

Flüchtlingskinder in Deutschland - Herausforderungen für die Arbeit auch in Kitas

Sonja A Schreiner

16.01.2015 Kommentare (0)

Fünfundzwanzig Jahre Kinderrechtskonvention – daran wird in diesen Wochen an vielen Stellen erinnert. Erfolge, aber auch Mängel und Lücken bei der Umsetzung werden benannt und die Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, wird erneut laut. Der Blick richtet sichdabei in erster Linie auf die Kinder, die hierzulande ihre Heimat haben. Unter den Kindern, die befragt werden, äußern sich manche aber auch so, wie der 11jährige Kaan:

 „Im Moment sind viele Kinder auf der Flucht, einige kommen auch nach Deutschland. Aber sie dürfen nicht alle hierbleiben. Das finde ich falsch. Kein Kind sollte weggeschickt werden! Alle Kinder haben doch ein Recht auf eine gute Zukunft – egal ob sie Jungen oder Mädchen sind, egal, an welchen Gott sie glauben, woher sie kommen oder welche Hautfarbe sie haben. Dass alle gleich behandelt werden, ist ein Kinderrecht, aber es gilt offenbar nicht für alle. Da gibt es noch einiges zu verbessern“ (DIE ZEIT, 13. 11. 14, Artikel ‚Kinderrechte‘).

In der öffentlichen Debatte: Menschen auf der Flucht vor Elend und Krieg

Die Flüchtlingstragödien im Mittelmeer mit tausenden ertrunkenen Bootsflüchtlingen, für die stellvertretend für andere Orte der Name Lampedusa steht,Bilder vom Grenzzaun in Marokko, den verzweifelte Menschen zu überwinden versuchen, Nachrichten über die Millionen syrischen Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern, vor allem in der Türkei, im Libanon oder in Jordanien, aber auch Stimmungsmache gegen „Armutszuwanderung“ und ArbeitsmigrantInnen und Demonstrationen gegen neue Flüchtlingsheime füllen die Schlagzeilen. Überforderte Behörden zeigen sich ratlos, wie sie die neu ankommenden Flüchtlinge unterbringen sollen, so, als kämen sie angesichts der ver- und zerstörenden Gewalt in vielen Ländern völlig unerwartet …

Wir lesen aber auch Berichte über engagierte Männer und Frauen, die Flüchtlinge willkommen heißen und unterstützen, und über einzelne Kommunen,die im Interesse der Flüchtlinge tatkräftig und überlegt handeln.

Zunehmende Kritik an der Flüchtlingspolitik der EU v. a. von linker oder grüner parteipolitischer Seite, von Publizisten (vgl. u. a. H. Prantls Zehn-Punkte-Plan: „Mehr Schutz, mehr Hilfe, mehr Asyl“ in der SZ vom 31. Oktober / 1.-2. November 2014) oder in der Rede von Navid Kermani im Bundestag zur Feier „65 Jahre Grundgesetz“ am 24. Mai 2014 richtet sich insbesondere gegen die Eckpfeiler der europäischen Flüchtlingspolitik, Stichwort „Dublin II und III“. Danach kann ein Asylantrag nur in dem Land gestellt werden, das der Flüchtling zuerst betreten hat. Das betrifft besonders alle südeuropäischen Staaten an den Außengrenzen der EU (sogenannte sichere Herkunftsstaaten), die sich aus verschiedenen Gründen überfordert zeigen durch die Zahl der Flüchtlinge. Grundsätzlich müssen sie aber dorthin abgeschoben werden, wenn sie in ein anderes Land weitergewandert sind. Ungeeignete Kriterien zur Anerkennung von Menschen als Flüchtlinge, die vor Krieg, Gewalt oder wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit fliehen, und das Fehlen legaler Einreisemöglichkeiten für diese Menschen etwa über Visa führen dazu, dass Menschen mit Hilfe von Schleppern den oftmals tödlichen Weg in unsicheren Booten über das Mittelmeer suchen, um nach Europa zu kommen.

Doch fast nirgendwo wird im Rahmen der Asylpolitik der europäischen Staaten die besondere Situation, die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern eigens zum Thema gemacht, obwohl diese Staaten alle die Kinderrechtskonvention (KRK) mit ihrem Artikel 22 über die Rechte der Flüchtlingskinder ratifiziert haben.[1] Indirekt war dieser Artikel aber Anlass für ein wichtiges, erst kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (SZ 5/11/14). Er untersagte die Abschiebung einer afghanischen Familie mit sechs minderjährigen Kindern nach Italien, weil dort keine angemessene Unterbringung gewährleistet sei, und stellt dabei die gegenwärtigen Grundlagen der EU-Flücht­lings­politikein Stück weit infrage.

 In erster Linie Kinder: So lautet eine Studie, die im Auftrag des Deutschen Komitees für UNICEF e. V. in diesem Jahr verfasst wurde unddie die Wahrnehmungs- und vor allem Wissenslücke in der öffentlichen Aufmerksamkeit für Flüchtlingskinder durch eine materialreiche Situationsbeschreibung zu füllen vermag.[2]

Im Folgenden stütze ich mich besonders auf diese Broschüre.

Daten und Fakten

Wieviele begleitete Flüchtlingskinder leben in Deutschland?[3] Nach Schätzungen sindein Drittel – rd. 65.000 –aller nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge Kinder und Jugendliche, Tendenz steigend (die letzten verfügbaren Zahlen wurden mit Stichtag 31.12. 2013 erhoben). Sie alle haben einen unsicheren Aufenthaltsstatus unterschiedlicher Art, ihr zukünftiges Leben in Deutschland liegt für sie im Nebel.

Die wichtigsten Unterscheidungen, grob skizziert:

  • Die Kinder befinden sich entweder mit ihren Eltern im Asylverfahren, d. h. diese haben einen Antrag auf politisches Asyl gestellt, dessen Prüfung in der Regel viele Monate in Anspruch nimmt und bei positivem Ausgang zu einem befristeten Bleiberecht führt. Fluchtgründe können auch damit zu tun haben, dass die Eltern verhindern wollen, dass Söhne z. B. als Kindersoldaten rekrutiert, Töchter Opfer von Zwangsverheiratungen oder Menschenhandel werden. Die Bestimmungen der KRK haben keinen Eingang in die Aufnahmekriterien und Richtlinien gefunden: Beim Asylverfahren werden Kinder nicht befragt, es gibt auch keine besonderen Schulungen für die Beamten zur kindgerechten Befragung.Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens wird ihre besondere Situation nicht berücksichtigt.
  • Oder aber Kinder sind mit ihren Familien ‚geduldet’. Das heißt, dass ihrem Asylantrag nicht stattgegeben wurde, ihre Abschiebung aber ‚vorübergehend ausgesetzt’ ist, da man sie gegenwärtig nicht in ihre Heimat zurückschicken kann, weil sie dort als Gruppe in vielfältiger Weise verfolgt oder diskriminiert werden. ‚Duldungen’ werden jeweils nur für kurze Fristen erteilt und müssen immer wieder verlängert werden. Es leben derzeit ca. 200.000 Männer, Frauen und Kinder als Geduldete, oft bereits seit 10 Jahren, was mit zahlreichen Einschränkungen bei der Aufnahme von Arbeit oder der Freizügigkeit verbunden ist.Sie alle leben in der Ungewissheit, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben können.

 Die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge werden ‚vorübergehend’ aufgenommen aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung (wie seinerzeit die bosnischen Flüchtlinge), offiziell bisher 10.000 Personen, das Land Baden-Württemberg hat die Aufnahme weiterer 1.000 von ihnen zugesagt. Man geht davon aus, dass sie irgendwann einmal nach Syrien zurückkehren können. Gerade den syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen – die auch rechtlich einen besonderen Status innehaben – wird von Teilen der hiesigen Bevölkerung viel Empathie entgegengebracht,dochkönnen Syrer nur unter großen Schwierigkeiten nach Deutschland kommen.Auswahl-Kriterien sind u. a., dass sie bereits hier lebende Verwandte haben. Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch und Zugang zum Arbeitsmarkt.

  • Romafamilien kommen aus Ländern des westlichen Balkan, die nicht der EU angehören. Ihre Situation im Heimatland ist der in den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien vergleichbar, aber sie genießen keine Freizügigkeit und werden daher zu Asylsuchenden. In diesem Herbst sind die Länder des westlichen Balkan zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt worden, so dass sie rascher zurückgeschickt werden können; nur eine sehr geringe Zahl erhielt bisher politisches Asyl.
  •  Eine weitere Gruppe sind die Romafamilien, die aus Rumänien oder Bulgarien hierher kommen – EU-Mitglieder, die seit dem 1. 1. 2014 grundsätzlich Freizügigkeit genießen und keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne sind. Sie erhalten bestimmte Sozialleistungen und Kindergeld. Innerhalb von drei Monaten müssen sie hier eine Arbeit finden, sonst haben sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe im Falle von Arbeitslosigkeit. In eng definierten Fällen (u. a. Betrug, erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)[4] können sie das Recht auf Freizügigkeit verlieren. In ihren Heimatländern leben sie vielfach in elenden Verhältnissen, sind diskriminiert und haben z. B. kaum Zugang zu normalen Schulen. Dabei ist es skandalös, dass Ihre Regierungen die beträchtlichen Fördermittel der EU für die Integration dieser Bevölkerungsgruppe kaum abrufen …[5] Zahlenangaben über diese Gruppe existieren nicht, denn die Zuwanderer aus EU-Staaten werden in der Statistik nicht nach ihrer ethnischen Herkunft unterschieden.

Unter welchen Bedingungen leben die Kinder?

Die Kinder haben Schrecklichesin der Heimat erlebt und dazu eine oftmals traumatische Flucht hinter sich – vor Krieg, ethnischeroder religiöser Diskriminierung u. a. m.

Flüchtlingskinder kommen mit ihren Familien in der Regel zunächst in sog. Erstaufnahmelager, – unterschiedlich lange –die Praxis unterscheidet sichin den verschiedenen Bundesländern. Danach werden sie verteilt, häufig in Gemeinschaftsunterkünfte, in denen es kaum Rückzugsmöglichkeiten gibt, häufig von äußerst zweifelhaften Betreibern geführt. Je nach Aufenthaltsstatus kommen sie danach auch in Wohnungen unter oder sie können, wie etliche syrische Familien, zu Verwandten ziehen.

 Der rechtliche Status der Flüchtlingskinder ist einerseits durch die Ausländergesetze geregelt, die keine spezifischen Bestimmungen für Kinder enthalten. Gleichzeitig gilt die UN-Kinderrechtskonvention, die von Deutschland ratifiziert wurde und Gesetzeskraft hat, aber weithin nicht beachtet wird. Die KRK regelt z. B. in Artikel 3 die Pflicht der Orientierung jeglichen staatlichen Handelns am Kindeswohl. Der Artikel 22 handelt explizit von Flüchtlingskindern, ihnen ist „angemessener Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte“ zu gewähren, die in der KRK festgelegt sind, also z. B. altersgemäße Mitsprache und Recht auf Bildung. Auch in Artikel 24 der Europäischen Grundrechtecharta findet sich dieses Prinzip; ebenso existieren Vorschriften der einschlägigen EU-Richtlinien zur Flüchtlingspolitik, dass die Rechte und Belange der Kinder nicht automatisch hinter ausländerrechtlichen Vorschriften zurücktreten dürfen (In erster Linie Kinder, vgl. S. 11/12 a. a. O.). Auch das SGB VIII regelt in § 1 (1), dass jedes Kind „ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat.

Wo liegen die größten Probleme?

  1. In den meisten Fällen fehlt in den Aufnahmelagern und Gemeinschaftsunterkünften ein eigener Raum, in dem die Kinder spielen können, und eine Beratung der Eltern darüber, dass Kinder entsprechend der KRK besondere Rechte genießen und welche Wege es gibt, diese in Anspruch zu nehmen.
  2. Die medizinische Versorgung ist auf die Behandlung „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ reduziert. Alle Untersuchungen müssen jeweils durch die zuständigen Ämter genehmigt werden (In erster Linie Kinder a. a. O. S. 46).
  3. Noch immer ist im Asylbewerberleistungsgesetz das Sachleistungsprinzip verankert, wonach Flüchtlingsfamilien mit Essenspaketen versorgt werden können, die oft keine kindgerechte Ernährung gewährleisten. Nicht wenige Kommunen weichen allerdings von dieser Praxis inzwischen ab.
  4. Jedes Flüchtlingskind müsste Zugang zu Kita und Schule haben – das ist aber beileibe nicht so. Mancherorts sind die Unterkünfte weit abgelegen, sodass bereits ein Schulbesuch kaum realisiert werden kann. Beispielsweise verbleiben die Flüchtlingsfamilien in Hamburg für ein halbes Jahr in der Erstaufnahmeeinrichtung; erst danach erhalten sie Kita-Gutscheine, die für die Anmeldung in einer Kita erforderlich sind. Auskünfte über das Recht der Kinder auf Bildung (KRK §§ 28/29) werden oft gar nicht erteilt, sodass Eltern nicht aktiv werden können.
  5. Flüchtlingskinder, die bereits etwas länger in Deutschland leben, erlernen die deutsche Sprache oft sehr viel rascher als ihre Eltern. Sie können zu ‚Dolmetschern’ werden, sich leichter in die hiesigen Verhältnisse einleben und übernehmen Verantwortung für familiäre Belange, vor allem, wenn sie die Schule besuchen. Das kann zu einer Rollenumkehr in der Familie führen und das familiäre Gefüge erschüttern.

Während grundsätzlich der Schulbesuch eher im Fokus der Beteiligten steht, ist dies seltener der Fall beim Recht auf einen Kitaplatz. Ich habe keine Zahlen darüber gefunden, wie viele Flüchtlingskinder in Deutschland tatsächlich in eine Kita gehen. Und falls Kinder dort tatsächlich einen Platz finden, treffen sie nicht selten auf überforderte Erzieherinnen, denen das Schicksal der Kinder zu Herzen geht, die aber den oftmals traumatisierten Kindern teilweise ratlos gegenüberstehen, weil sie bisher kaum psychologische oder andere Formen der Unterstützung bei der Aufgabe erhalten, ihnen in der Kindergruppe bei der Verarbeitung ihrer Verletzungen zu helfen und ein wenig Geborgenheit zu schenken. Auch der Umgang mit den Eltern stellt hohe Anforderungen an die Fachkräfte, die sich auf deren kulturellen oder religiösen Hintergrund einstellen müssen. Hier sind besonders die Jugendämter gefordert, die sich zwar für die ‚Unbegleiteten Flüchtlingskinder’, selten aber für die begleiteten Kinder zuständig erklären und auf die Ausländerämter verweisen.

Die Situation der Roma-Kinder mit ihren Familien ist noch mal eine besondere, weil die aus EU-Ländern stammenden BürgerInnen Freizügigkeit in Deutschland genießen und in einige Städte, z. B. Köln, Duisburg oderBerlin-Neukölln in größerer Zahl zugewandert sind. Dort sind besondere Anstrengungen erforderlich, geeignete Unterbringungs- und Integrationsmöglichkeiten wie Schul- und Kitabesuch zu schaffen und Konflikte zwischen einheimischen und zugewanderten Bewohnern in den Stadtvierteln zu reduzieren.[6]

Was ist zu tun?

In letzter Zeit sind einige Fachorganisationen aus dem Kita-Bereich, wie z. B. die BETA, hellhörig geworden und informieren und beraten über die prekäre Situation der Flüchtlingskinder. Auch die Zeitschrift ‚Welt des Kindes‘ des KTK beschäftigt sich in ihrer Ausgabe 4/14 mit Flüchtlingskindern. Ich weiß von einem Träger, dem Hamburger ev. Kirchenkreis Nord, der beschlossen hat, pro Kita zwei Plätze für Flüchtlingskinder zur Verfügung zu stellen, ohne bisher den Anspruch auf Finanzierung durch die öffentliche Hand geltend machen zu können. Der Verband der bayerischen kath. Kitas fordert mehr Geld vom Freistaat für die Aufnahme von Flüchtlingskindern,die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung hat in Sachsen für vier Kitas ein dreijähriges Förderprogramm „Willkommenskita“ ausgelobt; in demselben Bundesland fand am 24. November ein Fachtag „Ankommen in Deutschland. Bildung und Teilhabe für geflüchtete Kinder und Jugendliche“ statt, unterstützt durch das BMFSJ.

Meine Ausführungen waren vor allem darauf gerichtet, Informationen über das viele Menschen bewegende Thema der Flüchtlingsnot, die besonders Kinder betreffenden rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Situation beim Ankommen und Leben in Deutschland zusammenzutragen.

Dabei wurde deutlich, dass wir bisher wenig darüber wissen, in welchem Maße Flüchtlingskinder überhaupt den Weg in eine Kita finden und inwieweit die Fachkräfte dort sich den Herausforderungen gewachsen fühlen. Sie brauchen in jedem Fall die Unterstützung durch eine Politik in Kommunen, Ländern und im Bund, welche sich an der KRK orientiert. Auch Fachverbände, Fachkräfte und Träger von Kitas sind gefordert, Flüchtlingskinder wahrzunehmen, Strategien für die Unterstützung beim Einleben zu entwickeln – viele werden wohl lange oder endgültig hierbleiben. Nicht zuletzt deshalb muss allen Beteiligten klar sein, dass die Entwicklung ihre Potentiale von Anfang an auch für die ganze Gesellschaft einen Gewinn darstellt.

Die Mitglieder des pfv könnten Informationen über die Situation der Flüchtlingskinder an ihrem Ort, in ihrer Kita oder bei ihrem Träger zusammentragen, um einen Austausch über die Erfahrungen mit deren Unterstützung und Förderung zu ermöglichen.

Anmerkungen

[1] Für die KRK sind ‚Kinder’ junge Menschen bis zum Alter von 18 Jahren.

[2] Thomas Berthold: In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland, Deutsches Komitee für UNICEF e. V. 2014, in Auftrag gegeben beim Bundesfachverband für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V. Der Verfasser stützt sich auch auf Daten, die in dem DJI-Dossier „Traumziel Deutschland“, Kinder auf der Flucht, 2014 zusammen getragen wurden

[3] Die Situation der sog. Unbegleiteten Flüchtlinge (Kinder, die ohne Eltern oder eine andere sorgeberichtigte Person ins Land kommen) wird in der Studie nicht behandelt. Für diese Gruppe sind in den vergangenen Jahren eine Reihe von Hilfs- und Unterstützungsangeboten entwickelt worden, die aber gegenwärtig wegen der steigenden Zahlen an ihre Grenzen stoßen. Deshalb haben die Erziehungshilfefachverbände (AFET, BVkE, EREV, IGFH) soeben, im Nov. 14, einen ‚Zwischenruf’ veröffentlicht, in dem sie Forderungen zur Verbesserung der Praxis – Inobhutnahme, Verteilung der Flüchtlinge, Zuordnung eines Vormunds, Bildungsmöglichkeiten u. a. – formulieren.

[4] Siehe Abschlussbericht des Staatssekretär­aus­schusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten, Hrsg. BMI, August 2014.

[5] Die meisten anderen RumänInnen und BulgarInnen, die nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, sind überwiegend gut ausgebildete Fachkräfte. Das heißt nicht, dass sie immer adäquat beschäftigt und bezahlt werden, im Gegenteil, oft werden sie von Arbeitgebern und auch von Vermietern ausgenutzt. Ihre Kinder bleiben häufig in der Obhut älterer Geschwister oder in Kinderheimen im Heimatland zurück. Die Situation dieser Familien verdient eine eigene Betrachtung, die aber den Rahmen dieses Artikels sprengen würde.

[6] „Zur Lage von Kindern aus Roma-Familien in Deutschland“ informiert eine etwas ältere, ausführliche Studie des Zentrums für Antisemitismusforschung der TU Berlin im Auftrag von UNICEF aus dem Jahre 2008. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die Studie mit Flüchtlingen, es finden sich auch Hinweise auf Projekte und kommunale Integrationspolitiken. Vgl. auch die Broschüre „Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien,“ Montag Stiftung Urbane Räume, Köln 2012, in der die Situation der Roma in dem Kölner Stadtteil Kalk Nord informativ und anschaulich dargestellt wird.

Wir übernehmen diesen Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Autorin und der Redaktion des pfv-Rundbriefs.

 

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