Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Die Antragsfrist für das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung des Bundesfamilienministeriums wird bis Ende 2011 verlängert. Bereits knapp 1.200 Betreuungsplätze werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Bewerben Sie sich jetzt!
Unternehmen, die eine betriebliche Kinderbetreuung für unter Dreijährige einrichten möchten, können im Rahmen des Programms Betrieblich unterstützt Kinderbetreuung eine Anschubfinanzierung erhalten. Die Antragfrist läuft noch bis Ende 2011. Das betrieblich unterstützte Betreuungsprojekt muss dabei spätestens zum 1. Januar 2012 starten. Gefördert werden sowohl neue eigene Kinderbetreuungseinrichtungen als auch Belegplätze in bereits bestehenden Einrichtungen.
„Den Ausbau der Kinderbetreuung wollen wir konsequent fortsetzen“, begründete der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues die Verlängerung. „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote sind eine wertvolle Ergänzung der Betreuungslandschaft. Mit ihnen können Unternehmen aller Größen und Branchen ihre Beschäftigten zielgenau unterstützen und sich gleichzeitig im Wettbewerb um Fachkräfte gut platzieren. So profitieren Beschäftigte, ihre Familien und Unternehmen gleichermaßen.“
Durch die Verlängerung der Antragsfrist können interessierte Unternehmen ihre Planungen ohne Zeitdruck konkretisieren und mit Hilfe des Förderprogramms umsetzen. Diese Planungssicherheit ermöglicht noch mehr Wirtschaftsunternehmen, Körperschaften, Stiftungen sowie Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts die Vorteile des Förderprogramms Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung zu nutzen. Für die Betreuung von Mitarbeiterkindern unter drei Jahren werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro je Platz und Jahr übernommen. Die Fördermittel werden vom Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt. Die Unternehmen selbst müssen während der Förderung einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung der Plätze leisten. Darüber hinaus können Unternehmen, Hochschulen und Träger der Betreuungseinrichtung eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.

