Kind mit Goldfischglas

Förderrichtlinie Gewaltprävention - Gewaltprävention an Schule und Kita

06.02.2014 Kommentare (0)

Ausschreibungsfrist: 30.11. des jeweiligen Vorjahres. Die Unfallkasse Sachsen gewährt nach Maßgabe des § 14 SGB VII und nach Einzelfallentscheidung im Rahmen der Haushaltsmittel eine Finanzierung zur Durchführung von Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Ziel ist, Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schüler aller Schularten zu gewaltfreier Konfliktlösung zu befähigen und Einfluss auf deren soziales Verhalten zu nehmen.

„Kinder lösen Konflikte selbst“ ist u.a. ein Projekt, welches die Unfallkasse Sachsen fördert. Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Quelle: Kita-Bildungsserver sachsen

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