Gemeinsam gegen Kinderarmut und ihre Folgen: Bund, Länder und Kommunen arbeiten an integrierter Armutsprävention
Berlin, 30. November 2023. Auf Einladung der Nationalen Koordinatorin für Kinderchancen, Ekin Deligöz, und des Bundesfamilienministeriums sind heute Vertretungen von Kommunen, Länder, Bund und Organisationen der Zivilgesellschaft auf der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ zusammengekommen. Gemeinsam wird an integrierten Strategien und wirkungsvollen Instrumenten der Armutsprävention gearbeitet.
Im Rahmen der Konferenz werden Best-Practice-Beispiele gesammelt und integrierte Ansätze kommunaler Armutsprävention diskutiert. Damit Kinder und Jugendliche die Chance auf ein sorgenfreies Aufwachsen bekommen, braucht es ein Ineinandergreifen aller verantwortlichen Ebenen. Der Bund ist sich der großen Bedeutung von integrierten Ansätzen der Armutsprävention bewusst. Daher leistet er mit der Konferenz im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wichtige Unterstützung für Kommunen und bringt sie mit Ländern, Wissenschaft, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen.
In ihrer Begrüßungsrede betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz: „Kinderarmut und insbesondere die Folgen davon betreffen mehr als die Frage der finanziellen Absicherung. Familien brauchen unterstützende Strukturen und Angebote vor Ort. Das heißt unter anderem Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung, Rückzugsorte um ungestört Hausaufgaben zu erledigen und niederschwellige Angebote der Gesundheitsförderung. Als Orte der Daseinsvorsorge leisten Kommunen bereits jetzt wertvolle Arbeit. Gemeinsam wollen wir zukünftig noch bessere präventive Strukturen vor Ort schaffen. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen beim Start ins Leben zu geben.“
Bund unterstützt Kommunen bei der Armutsprävention vor Ort
Von der Jugendhilfeplanung bis hin zu Präventionsketten – viele Kommunen und Bundesländer können bereits von guten Beispielen kommunaler Armutsprävention berichten. In sechs verschiedenen Workshops werden diese diskutiert und weitergedacht. Denn die Teilnehmenden der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ sind sich einig: Kinder und Jugendliche sollen vor Armut geschützt werden – und dazu braucht es ein Ineinandergreifen aller verantwortlichen Ebenen. Vor Ort sorgt die kommunale Armutsprävention für bessere Chancen beim Start ins Leben. Bund und Länder können dafür wichtige Impulse setzen. „Die Kommunen haben die Prävention der Armut fest im Blick. Sie verantworten wesentliche soziale Leistungen und bieten niedrigschwellige Zugänge zu Bildungsleistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Dafür arbeiten wir eng mit allen föderalen Ebenen zusammen“, fasst Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, zusammen.
Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“
Der Nationale Aktionsplan (NAP) "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Dazu enthält der NAP rund 350 Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Kindergrundsicherung, über den Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“ bis hin zum ESF Plus-Programm "ElternChanceN: mit Elternbegleitung Familien stärken" und den Präventionsketten. „Der NAP kann hier einen wichtigen Beitrag leisten und alle Ebenen zusammenbringen“, so Kerstin Petras vom Programm „Präventionsketten Niedersachsen“. „Die Kinder und Familien, und hier insbesondere die verletzlichsten, armutserfahrenen von ihnen, haben die öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und auch einen entsprechenden Ressourceneinsatz gerade in diesen Zeiten dringend nötig.“
Kommunale Armutsprävention ist Schwerpunkt des ersten Fortschrittsberichts an die EU
Als zentrales Arbeitsgremium wurde Ende September der NAP-Ausschuss ins Leben gerufen. Unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleitet er die Umsetzung des Aktionsplans – sei es in Workshops zu Maßnahmen und Monitoring oder als Begleitgruppe „Kommunale Armutsprävention“, in der Zivilgesellschaft und kommunale Praxis ihre Expertise einbringen können. Diese wird zusammen mit den Ergebnissen der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ in den ersten Fortschrittsbericht an die EU einfließen, der 2024 erstellt wird.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend