viele Hände im Sand, die aufeinander ausgerichtet sind

Haftung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Hartmut Gerstein

20.02.2025 | Fachbeitrag Kommentare (0)

Wer muss für Schäden aufkommen? Wenn Kinder während der Betreuung Schäden erleiden oder Schäden verursachen, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Einrichtungsträger, Erzieher:innen in Kitas und Kindertagespflegepersonen stehen in der Verantwortung und sehen sich oft konfrontiert mit Forderungen von Eltern oder geschädigten Dritten nach Schadensersatz und gegebenenfalls auch nach Schmerzensgeld. Fraglich ist, ob derartige Ansprüche rechtlich durchsetzbar sind.

 Beitrag: Haftung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (340KB)

Quelle: KiTa aktuell NRW 2/2025, S. 22f.

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