Hinweise zum Betrieb eines Waldkindergartens und zum Aufenthalt mit Kindern im Wald
Das Landesjugendamt hat eine Handreichung zum Betrieb eines Waldkindergartens und zum Aufenthalt mit Kindern im Wald veröffentlicht. Sie dient dem Zweck über die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Errichtung eines Waldkindergartens bzw. Entwicklung von Angeboten zum Aufenthalt mit Kindern im Wald zu informieren.
Dabei wird explizit auf die im Freistaat Sachsen rechtlichen Vorgaben und geltenden Bestimmungen eingegangen. Der potentielle Betreiber soll bereits bei Initiierung eines solchen Vorhabens die Möglichkeit erhalten, sich mit den spezifischen Bedingungen für diese Angebotsform auseinandersetzen zu können.
Die Handreichung finden Sie hier.
Quelle: Kita-Bildungsserver Sachsen