zwei U3 Kinder

Inklusive Tagesbetreuung

12.01.2013 Kommentare (0)

WiFF-Expertise zur Bildung, Betreuung und Erziehung entwicklungsgefährdeter Kinder in den ersten drei Lebensjahren

Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt seit 2009 allen Kindern in Deutschland das Recht auf den Zugang zum allgemeinen Bildungs- und Betreuungssystem. Dennoch besuchen Kinder in den ersten drei Lebensjahren mit besonderen Bedürfnissen bislang seltener eine Kindertageseinrichtung als ihre Altersgenossen. Doch mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wird in den kommenden Jahren die Nachfrage an inklusiven Betreuungsplätzen in Regeleinrichtungen steigen. Daraus ergeben sich neue Aufgaben für Erzieherinnen und Erzieher, für die sie qualifiziert werden müssen. Simone Seitz, Nina-Kathrin Finnern, Natascha Korff und Anja Thim haben im Auftrag der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) den Forschungsstand und die Rahmenbedingungen einer Inklusiven Pädagogik für diese Altersgruppe untersucht und leiten daraus Empfehlungen für die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte ab.

Inklusion als ganzheitliches Konzept
Die UN-Konvention definiert Bildung, Partizipation und Selbstbestimmtheit als zentrale Menschenrechte. Sie gründet auf dem Verständnis, dass sich Menschen durch soziale und kulturelle Merkmale oder körperliche Beeinträchtigungen unterscheiden und Heterogenität damit keine Ausnahme, sondern die Regel ist. Die Autorinnen stellen heraus, dass eine Inklusive Pädagogik deshalb das Ziel verfolgen muss, Kinder gemeinsam zu betreuen und individuell zu fördern. Gerade eine frühe Tagesbetreuung ermöglicht durch die Interaktion mit Gleichaltrigen Entwicklungsfortschritte und fördert die Inklusion, da Vorurteile bei den Jüngsten noch nicht ausgebildet sind. Auch für die Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen bedeutet der Kitabesuch oftmals eine Entlastung und kann zur sozialen Teilhabe der ganzen Familie beitragen. Das Konzept der Inklusiven Pädagogik lenkt damit den Blick vom einzelnen Kind auf die Einrichtung und deren Umfeld. In multiprofessionellen Teams, bestehend z.B. aus Erzieherinnen und Erziehern sowie Sonder- oder Heilpädagogen, kann die Verantwortung für alle Kinder gemeinsam übernommen werden.

Umgang mit Heterogenität als notwendiger Bestandteil von Weiterbildung
Die Qualifikation von Integrations- bzw. Inklusionsfachkräften ist nicht einheitlich geregelt und reicht von Sonder-, Heil- und Sozialpädagogen und -pädagoginnen bis hin zu Erzieherinnen und Erziehern mit Zusatzausbildung. Es fehlen verbindliche Qualitätsstandards für die Aus- und Weiterbildung. Um Inklusive Pädagogik in Kindertageseinrichtungen zu verankern, ist es notwendig, dass der Umgang mit Heterogenität und Risiken für Exklusion zu einer selbstverständlichen Säule der frühpädagogischen Qualifizierung wird. „Jede pädagogische Fachkraft sollte darauf vorbereitet sein, mit entwicklungsgefährdeten Kindern arbeiten zu können und sich dafür die menschenrechtliche Dimension bewusst zu machen,“ so die Autorinnen.

Die WiFF Expertise "Kinder mit besonderen Bedürfnissen – Tagesbetreuung in den ersten drei Lebensjahren" kann auf dem Webportal der WiFF kostenlos bestellt oder als PDF heruntergeladen werden.

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