Justizministerin: Vormundschaft ernst nehmen
Ein Vormund wird für Waisen, aber auch für Kinder bestellt, deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Er kann jedoch nur dann seiner Aufgabe, das Kind (möglicherweise auch vor seinen Eltern) zu schützen, gerecht werden, wenn er nicht zu viele Kinder betreuen muss. Derzeit sind Vormünder für bis zu 120 Kinder verantwortlich. Die Bundesjustizministerin plant eine umfassende Neuregelung des Vormundschaftsrechts, um die Kinder über die Vormünder besser zu schützen. Denn manche Fälle von Kindesmisshandlung und Verwahrlosung bis hin zum Kindestod könnten dadurch vermieden werden. Den vollen Wortlaut der Pressemitteilung finden Sie unter http://www.bmj.bund.de

