mehrere Kinder

Kinder brauchen besonderen Schutz – unabhängig vom Aufenthaltsstatus

07.10.2015 Kommentare (0)

Anlässlich der aktuellen Entwicklungen in der Debatte um Flüchtlinge mahnt die weltweit größte unabhängige Kinderrechtsorganisation Save the Children an, die Kinderflüchtlinge in den Fokus zu nehmen. Momentan wird jeder dritte Asylantrag in Deutschland von einem Minderjährigen gestellt. Es muss alles dafür getan werden, sie von vorneherein richtig zu integrieren. „Die Situation für Flüchtlinge wird ständig intensiv verhandelt, sei es das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz oder die Debatte um fehlende oder unzureichende Unterbringungsmöglichkeiten. Leider findet die Situation der Kinderflüchtlinge dabei kaum Beachtung. Um die jungen Menschen aber erfolgreich zu integrieren, müssen wir unbedingt bei allen diskutierten Maßnahmen das Kindeswohl in den Vordergrund stellen", mahnt Kathrin Wieland, Geschäftsführerin von Save the Children Deutschland. „Denn Kinderflüchtlinge sind zuallererst Kinder. Die internationale Kinderrechtskonvention, die von allen europäischen Ländern und somit auch von Deutschland unterzeichnet wurde, beglaubigt ihnen ihre besondere Schutzbedürftigkeit - und zwar unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie setzt bezüglich der besonderen Bedürfnisse von Kindern hohe Anforderungen an die Umsetzung in Deutschland. Es ist also nicht nur unsere moralische, sondern auch unsere rechtliche Pflicht, allen Kindern zu helfen, ihre Rechte wahrzunehmen."

Forderungen von Save the Children

Auch die begleiteten Kinderflüchtlinge müssen explizit unter das Kinder- und Jugendschutzgesetz gestellt werden. Bisher profitieren nur die unbegleiteten davon, dementsprechend ist derzeit z. B. nicht klar, ob Jugendämter bei Kinderschutzfällen in Gemeinschaftsunterkünften zuständig sind oder nicht. Nationale Mindeststandards für Unterkünfte müssen jetzt schnell eingeführt werden. Dazu gehört u. a. die alters- und geschlechtsspezifische räumliche Unterbringung von Kindern und Familien sowie qualifiziertes Personal in den Unterkünften. Betreiber, Personal, Polizei und Ehrenamt müssen im Umgang mit und in der psychosozialen Erstversorgung von Kindern geschult werden. Save the Children macht das seit Jahrzehnten entlang der Fluchtrouten in der ganzen Welt – und kann sein lang erprobtes Konzept jederzeit auf den deutschen Kontext übertragen. Lehrer und Erzieher müssen in Deutsch als Zweitsprache zusatzqualifiziert werden. Eltern geflüchteter Kinder müssen über die Rechte ihrer Kinder auf Bildung informiert und in der Umsetzung aktiv unterstützt werden. Die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ist im Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt.Save the Children plädiert dafür, geflüchteten Kindern die vollumfängliche Gesundheitsvorsorge zu garantieren .

Quelle: Pressemitteilung von Save the Children e.V. vom 1.10.2015

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