Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern: Alle Kinder haben dieselben Rechte – Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen
Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.
„Für uns als Kinderrechtsorganisation sind gleiche Rechte und Möglichkeiten aller Kinder in Deutschland ein wesentlicher Grundpfeiler einer auf demokratischen Grundwerten und Menschenrechten basierenden Gesellschaft. Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder und brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive. Dazu gehört es auch, dass sie bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder. Hier muss es in Laufe der parlamentarischen Beratungen noch Änderungen geben“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 26. September 2023