mehrere Kinder

Kinderkommission zu Vernachlässigung und Früherkennung

05.11.2010 Kommentare (0)

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird von Bund und Ländern grundsätzlich in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen. Auf dem Kinderschutzgipfel im Dezember 2007 und Juni 2008 konnten bestehende Lücken im Kinderschutz identifiziert werden. Bund und Länder haben daraufhin ein umfangreiches Programm auf den Weg gebracht, um den Kinderschutz zu verbessern. Insbesondere im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder wurden ab 1. Januar 2008 drei neue Untersuchungen (U7a, U10 und U11) eingeführt. Seit 1991 gibt es in Deutschland das bundesweit einheitliche Früherkennungsprogramm für Kinder. Danach hat jedes Kind von der Geburt bis ins Jugendalter einen gesetzlichen Anspruch auf elf kostenlose Früherkennungsuntersuchungen, die U1-U9, die in den ersten sechs Lebensjahren durchgeführt werden bzw. die J1 im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.

Diese Früherkennungsuntersuchungen dienen insbesondere der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, bieten aber auch bessere Chancen zur Erkennung von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen. Allerdings haben viele Bundesländer bereits gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, um die Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder nach § 26 SGB V zu erhöhen.

Die Kinderkommission hat sich mit der Frage beschäftigt, ob im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen zum effektiveren Schutz von Kindern und Jugendlichen weitere Verbesserungen möglich sind. Die Kinderkommission hat zu diesen Fragen diverse Experten geladen. Diese Gespräche führten zu den folgenden Forderungen:

Förderung und Ausbau von Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und den für die Kinder- und Gesundheitspflege zuständigen Landesstellen zur Erhöhung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen; der Aufbau eines flächendeckenden Einladungs-/Erinnerungswesens sollte weiter gefördert werden; Intensivierung der öffentlichen und fachlichen Kommunikation z. B. durch Hebammen, Beratungsstellen, Frauen- und Kinderärzte, um die Teilnahmebereitschaft an den Früherkennungsuntersuchungen zu fördern; Verbesserung der Qualifikationen der Ärzte durch Ergänzung der Weiterbildung im Rahmen von Kursen; Evaluation der Früherkennungsuntersuchungen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung und Kooperation mit Eltern und/oder Jugendamt; der G-BA sollte die Kinderrichtlinien dahingehend überprüfen, ob Überarbeitungs-/Änderungsbedarf besteht und ob weitere Untersuchungen zur Erkennung von Kindesvernachlässigungen und -missbrauch aufgenommen werden sollten; die Vorsorgelücke im Vorschulalter (6-10 Jahre) sollte geschlossen werden, da es hier wichtige Meilensteine in der Entwicklung von Kindern gibt; es sollten Gespräche mit den Akteuren im Gesundheitswesen geführt werden, welche weiteren Maßnahmen zur besseren und frühzeitigeren Erkennung von Kindesvernachlässigungen und -missbrauch sinnvoll sein könnten; es sollte geprüft werden, inwieweit Lockerungen der Schweigepflicht für ausgewählte Berufsgeheimnisträger empfehlenswert sind, um im Falle von ernsthaften und begründeten Verdachtsfällen eine Weitergabe von Informationen an Jugend- /Gesundheitsämter zu ermöglichen.

Quelle: Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vom 2.11.2010

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