Kindernothilfe ruft zur Teilnahme am 17. Medienpreis „Kinderrechte in der Einen Welt“ auf
Ausschreibungsfrist: 31.05.2015. Die Kindernothilfe ruft zur Teilnahme am 17. Medienpreis „Kinderrechte in der Einen Welt“ auf. Zum ersten Mal wird auch ein Preis in der Kategorie Online verliehen. Darüber hinaus sind Bewerbungen in den Kategorien TV, Hörfunk, Print und für den Preis der Kinderjury möglich.
Ab sofort können sich hauptberufliche Journalisten und Autoren, die im Jahr 2014 einen Beitrag zum Thema Kinderrechte und Kindesrechtsverletzungen im deutschsprachigen Raum erstveröffentlich haben, um den Medienpreis der Kindernothilfe bewerben. Eine unabhängige Fachjury entscheidet über Nominierungen und Preisträger. Für den Preis der Kinderjury nominieren Mädchen und Jungen zwischen neun und 12 Jahren Beiträge aus TV, Hörfunk und Print, die sich explizit an Kinder und Jugendliche richten.
Mit seinem Medienpreis „Kinderrechte in der Einen Welt“ rückt das international tätige Kinderhilfswerk erneut die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf Beiträge, die sich mit den Themen Kinderrechte und Kindesrechtsverletzungen auseinandersetzen. Dabei löst die neue Kategorie Online die bisherige Foto-Kategorie ab, um innovativen, journalistischen Internetangeboten eine größere Bedeutung zuzumessen.
Eine Bewerbung ist bis zum 31. Mai 2015 möglich. Nicht zulässig sind fiktionale Arbeiten sowie Beiträge, die die Arbeit der Kindernothilfe zum Thema haben. Verliehen wird der 17. Medienpreis „Kinderrechte in der Einen Welt“ im November 2015 in Berlin. Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 12.500 Euro wird von Unterstützern der Kindernothilfe zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen rund um den Medienpreis unter www.kindernothilfe.de/medienpreis_kinderrechte
Quelle: Pressemitteilung der Kindernothilfe vom 15.1.2015