
Kinderrechte ins Grundgesetz – neue Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums
Zum Regierungsentwurf vom 20.01.2021 eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.
Nach jahrzehntelangen Debatten liegt nun ein Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor. Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) ist dieser noch unzureichend, um die Position von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger*innen zu stärken. In seiner Stellungnahme benennt das BJK zentrale Punkte, die nachgebessert werden sollten.
Nach Ansicht des BJK ist es ein notwendiger und überfälliger Schritt, die Subjektstellung des Kindes und Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Um die Position von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger*innen zu stärken, sollte eine Änderung des Grundgesetzes das bestehende Verfassungsrecht für Kinder und Jugendliche allerdings weder schmälern noch sich dazu in Widerspruch setzen. Das BJK empfiehlt daher u.a. die Kindergrundrechte in einem eigenen Absatz zu platzieren, eine der KRK inhaltlich gleichwertige, aber eindeutige Formulierung zum Kindeswohl zu finden sowie die umfassende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Norm zu verankern. Zudem empfiehlt das BJK ein Recht auf Förderung aufzunehmen. Es verweist auf das Recht gegenüber dem Staat, dass Kindern und Jugendlichen diskriminierungsfrei Zugänge zu sozialen, materiellen, kulturellen und wissensbasierten Gütern und Teilhabe eröffnet werden müssen.
Die Stellungnahme steht auf http://www.bundesjugendkuratorium.de/Stellungnahmen zum Download bereit.
Quelle: Pressemitteilung des Bundeskuratoriums vom 11. Mai 2021