mehrere Kinder

Kinderschutz im Gesundheitssystem verankern!

02.06.2022 Kommentare (0)

Aktuelles Positionspapier zu Schutzstrukturen in der medizinischen Versorgung veröffentlicht 

Vernachlässigte, misshandelte Kinder und überforderte Eltern: Allein 2020 haben die Jugendämter in Deutschland über 60.000 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das Gesundheitssystem muss hier ausreichend befähigt werden, gefährdete Kinder zu erkennen und bestmöglich mit medizinischer Expertise und Hilfe versorgen zu können, fordern Fachgesellschaften und Berufsverbände der Kinder- und Jugendmedizin in ihrem heute publizierten Positionspapier.

Die Autor/-innen, darunter Prof. Dr. Dominik Schneider, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), sind sich einig: Kinder und Jugendliche können nur geschützt werden, wenn im Gesundheitssystem flächendeckende und nachhaltige Strukturen vorhanden sind. Dafür müssen Strukturen geschaffen und finanziert werden. 

Ziel der Stellungnahme ist es, der Politik zu verdeutlichen, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, damit die Kinderkliniken und die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt/-innen Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag zum Kinderschutz leisten können. Wichtige Eckpunkte sind z.B. Kinderschutzgruppen als integraler Bestandteil jeder Kinderklinik und feste Finanzierungsmodelle für Kinderschutzfälle.

Der neue Bundestag hat jetzt die Chance, den Kinderschutz endlich im Gesundheitssystem dauerhaft zu verankern. 

Das Positionspapier ist abrufbar auf der Homepage der DGKiM.

Federführende Fachgesellschaft: Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM), unter der Beteiligung der folgenden Fachgesellschaften und Berufsverbände (in alphabetischer Reihenfolge): 

• Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland (BeKD)

• Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)

• Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)

• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)

• Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Psychosomatik (DGPPS)

• Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)

• Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ)

• Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR)

• Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP)

Quelle: Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin vom 19. Mai 2022

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