
Kinderschutz-Zentren zum Gesetzentwurf Bundeskinderschutzgesetz
Der jetzt vorgelegte Kabinettsentwurf nimmt in weiten Teilen die Kritik der Verbände und der Länder am Referentenentwurf auf und ist daher stark verändert. Insbesondere die Einbindung weiterer Akteure außerhalb der Jugendhilfe in den Kinderschutz ist klarer und eindeutiger gelungen. Nicht zu Ende Gedachtes wie die Einbindung der Rehabilitationsträger, die Änderung der Inobhutnahme und die Anmeldepflicht für die Organisation von Ferienaufenthalten ist gestrichen. Auch die Umbenennung der insoweit erfahrenen Fachkraft in eine Fachkraft für Kinderschutz wurde nach massiver Kritik zurückgenommen.
- das Gesundheitsministerium in die Entwicklung des Kinderschutzes und insbesondere der Frühen Hilfen nicht einbezogen ist.
- aus den vielen interessanten Projekten im Bereich Frühe Hilfen die Familienhebammen einseitig ausgewählt werden.
- der Prozess des Schutzauftrages an vielen Stellen auf einen Prozess der Gefährdungseinschätzung verkürzt wird.
- ein Prozess der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe eher als ein bürokratischer Prozess von oben in Gang gesetzt wird.