Kind mit Bausteinen

Ein Kinderschutzkonzept für die Kita erstellen

Svenja Gleffe

11.04.2023 Kommentare (0)

Inhalt
  1. Pädagogische Grundhaltung
  2. Inhalte eines Kinderschutzkonzeptes
  3. Unterstützende Leitfragen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes
  4. Wer erstellt das Kinderschutzkonzept?  

Die Sicherstellung des Wohl und des Schutzes von Kinder ist zentrale Aufgabe von Erzieher:innen in Kindertageseinrichtungen. Dieser Schutzauftrag muss in einem Kinderschutzkonzept (auch institutionelles Schutzkonzept oder einrichtungsbezogenes Schutzkonzept genannt), verankert werden. Bei der Erstellung von einem Kinderschutzkonzept werden im Team Maßnahmen reflektiert und entwickelt um Kinder innerhalb der Institution vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen.

Pädagogische Grundhaltung

Der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes geht eine pädagogische Grundhaltung voraus, mit der Kindern in der Kindertageseinrichtung begegnet wird:

  • Kinderrechte: Jedes Kind hat Rechte die es zu wahren gilt.
  • Jedem Kind sollte Wertschätzung, Respekt und Vertrauen entgegengebracht werden.
  • Die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes sollte akzeptiert und gestärkt werden. 
  • Jedes Kind hat individuelle Bedürfnisse. Diese müssen geachtet und respektiert werden. 
  • Jeder Gefühlslage sollte mit Ernsthaftigkeit begegnet werden. 
  • Kinder haben das Recht Grenzen zu setzen. Erzieher:innen haben die Pflicht, diese Grenzen wahrzunehmen und zu respektieren.

Diese Haltung sollte sich durch alle Situationen in der Kindertageseinrichtung, so beispielsweise beim Spielen, in Essens- und Pflegesituationen oder bei gezielten Angebote wiederspiegeln.  

  • In der Praxis kann das z.B. bedeuten, dass im Zuge der Wahrung der Intimsphäre der Kinder, Kinder eigenständig entscheiden dürfen, welche Bezugsperson sie wickeln darf oder mit ihnen zur Toilette gehen soll. Bei Kleinstkindern die sich sprachlich noch nicht äußern können, kann man unterstützend Bildkarten nutzen.

Inhalte eines Kinderschutzkonzeptes

Die Mitarbeiter:innen der Kindertageseinrichtung erarbeiten gemeinsam im Team Aspekte und Kriterien zum Kinderschutz. Hierbei geht es um PräventionIntervention sowie Aufarbeitung und Nachhaltigkeit. Berücksichtigt werden müssen außerdem aktuelle Gesetze und Richtlinien zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzeptes.

Die Erstellung eines institutionellen Schutzkonzeptes ist rechtlich verankert im § 45 SGB VIII und Vorrausetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis.

Die Inhalte eines Kinderschutzkonzeptes variieren je nach Bundesland, folgende Inhalte spiegeln sich aber in allen Vorgaben wieder:

  • Risikoanalyse
    • Risikofaktoren lassen sich auf struktureller Ebene, auf der Ebene des pädagogischen Konzeptes, der Ebene der Zielgruppe, der Ebene der personellen Ausstattung, durch die Haltung der Mitarbeiter:innen und auf der pädagogischen Beziehungsebene identifizieren.
  • Leitbild des Trägers
  • Organisationskultur und Partizipation
  • Personalmanagement
  • Kinderrechte und Beschwerdemanagement
  • Prävention
  • Kooperation mit anderen Institutionen
  • Krisenplan bei Kindeswohlgefährdung

Unterstützende Leitfragen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes

Insbesondere im Zuge der Risikoanalyse, die offenlegt wo in der Einrichtung risikobehaftete Lücken sind, welche geschlossen werden müssen, können Reflexionsfragen hilfreich sein und den Prozess der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes unterstützen.

Sozialraum

  • Wie ist die Infrastruktur des Sozialraumes?
  • Wie ist die Situation der Familien die die Einrichtung besuchen? (Berufstätigkeit, Geschwisterkinder, Migrationshintergrund etc.)

Räumlichkeiten

  • Sind die Räumlichkeiten für Außenstehende leicht einsehbar?
  • Sind Toiletten – und Wickelraumtüren immer geschlossen, wenn sie benutzt werden?
  • Mit welchen externen Partnern kooperiert die Einrichtung? Besuchen diese regelmäßig die Einrichtung?
  • Wer hat während der Bring – und Abholphase Zutritt zur Einrichtung? / Welche Räume sind für jeden zugänglich?
  • Wann sind die Kinder an welchen Plätzen unbeaufsichtigt?

Pädagogik

  • Dürfen die Kinder mitentscheiden? (Stichwort Partizipation)
  • Gibt es ein Kinderparlament?
  • Werden anstehende Aktionen mit den Kindern gemeinsam besprochen?
  • Sprache: Wird z.B. beim Wickeln darauf geachtet die Körperteile korrekt zu benennen?
  • Ist den Kindern bewusst wie die Gruppenregeln lauten und wie die logischen Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind? Haben die Kinder die Regeln mit aufgestellt?
  • In welchen Situationen könnte es zu Machtausübung und Abhängigkeiten kommen? (z.B. in der Eingewöhnung durch die enge Bindung an eine Fachkraft)
  • Gibt es ein Beschwerdemanagement?

Elternarbeit

  • Wie wird die Informationsweitergabe an die Eltern gehandhabt?
  • Werden Beobachtungen, Elterngespräche etc. intensiv dokumentiert?

Team

  • Wie ist der Austausch im Team strukturiert?
  • Wird von allen Mitarbeiter:innen, einschließlich Praktikant:innen, Küchenkräften, Alltagshelfer:innen und auch externen Partner:innen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt?
  • Sind alle Mitarbeiter:innen über die Verfahrensschritte bei Kindeswohlgefährdung informiert und können diese anwenden?
  • Finden regelmäßig Fortbildungen zum Kinderschutz statt?

Kooperation

  • Welche Kooperationen bestehen für den Fall der institutionellen Kindeswohlgefährdung?
  • Gibt es eine Fachkraft mit Schwerpunkt Kinderschutz, die bei institutioneller Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden kann?

Wer erstellt das Kinderschutzkonzept?  

Das Kinderschutzkonzept muss gemeinsam im Team der Kindertageseinrichtung erstellt werden. Die Leitung muss sicherstellen, dass alle Teammitglieder:innen das Schutzkonzept nach innen und außen vertreten.

Auch Träger, Eltern und andere Institutionen aus dem Sozialraum sollten je nach Aspekt eingebunden werden. Ähnlich wie bei der Konzeption einer Kita, muss das Schutzkonzept kontinuierlich überprüft, überarbeitet und weiterentwickelt werden.

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