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Kindertagesbetreuung Kompakt: Ausbaustand und Bedarf 2021

04.08.2022 Kommentare (0)

In der siebten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ veröffentlicht das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) aktuelle Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2021 sowie im Zeitverlauf. Erstmals seit 2006 ist die Betreuungsquote zurückgegangen. In den Jahren zuvor war die Anzahl der betreuten Kinder in Kita sowie Hort- und schulischen Ganztagsangeboten kontinuierlich angestiegen.

Zum Stichtag 1. März 2021 besuchten 809.908 Kinder unter drei Jahren eine Kita oder Kindertagespflege. Das sind 19.225 Kinder weniger als im Vorjahr. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen betrug am 1. März 2021 demnach 34,4 Prozent. Damit ist die Betreuungsquote im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent leicht gesunken.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt lag die Betreuungsquote am 1. März 2021 bei 92,2 Prozent. Insgesamt besuchten 2.613.058 Kinder dieser Altersgruppe ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind 48.343 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Quote ist trotz einer höheren Anzahl betreuter Kinder um 0,6 Prozent leicht gesunken.

Die Zahl der betreuten Grundschulkinder ist ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken: Zum Schuljahresbeginn 2021 wurden 1.621.000 Kinder in Hort- und Ganztagsschulangeboten gemeldet. Das sind 13.000 Grundschulkinder weniger als im Vorjahr und entspricht einem Rückgang um 0,5 Prozent.

Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich nicht sicher bestimmen, welche Faktoren diese Entwicklungen in welchem Maße beeinflusst haben. Neben demografischen Entwicklungen können weitere Faktoren, wie beispielsweise Verzögerungen bei der Fertigstellung neuer Betreuungsangebote oder Veränderungen in den Betreuungssituationen der Familien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, eine Bedeutung haben.

Betreuungsbedarf erfordert weiteren Ausbau

Trotz des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren gibt es nach den Zahlen der neuen Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ weiterhin einen höheren Betreuungsbedarf der Eltern. Grund hierfür sind die steigenden Geburtenzahlen sowie der gesellschaftliche Wandel. Bei den unter Dreijährigen ist diese Lücke weiterhin größer als bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren. Insgesamt 46,8 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren wünschten sich 2021 einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Bei den Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 95,8 Prozent der Eltern. Bezogen auf die Eltern von Kindern im Grundschulalter äußerten 73 Prozent einen Betreuungsbedarf. Damit veranschaulichen die Zahlen weiterhin, dass die Betreuungsangebote weiter ausgebaut werden müssen.

Schutzsuchende Kinder und ihre Familien aus der Ukraine 

Der Betreuungsbedarf wird sehr wahrscheinlich durch die aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Familien steigen. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 ist die Anzahl der schutzsuchenden Kinder und ihrer Familien in Deutschland angestiegen. Für sie leisten Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einen wichtigen Beitrag: die Kinder finden sich in der neuen Situation schneller zurecht, knüpfen neue Kontakte und lernen die deutsche Sprache. Die schutzsuchenden Kinder haben mit dem Tag ihres Ankommens in Deutschland wie alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine qualitative Bildung, Betreuung und Erziehung in einer Kita oder Kindertagespflege. Sie sollen in Deutschland einen guten Start haben und sich hier wohlfühlen.

Für die Kindertagesbetreuung bringt dies jedoch auch große Herausforderungen mit sich: Vielerorts besteht schon heute kein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen, die Corona-Pandemie sorgt für weitere Einschränkungen und die ohnehin angespannte Fachkräftesituation verschärft sich weiter. In welchem Ausmaß sich die hohen Zuwanderungszahlen auf die Platzbedarfe auswirken, ist derzeit noch nicht absehbar. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine. Darunter fällt auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Kindertagesbetreuung und Beschulung.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Es besteht eine Betreuungslücke, wenn Kinder nach der Kita eingeschult werden. Daher ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wichtig für Kinder und Eltern. Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Ein weiteres Investitionsprogramm ist in Planung. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen 2030 dann 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege

Gemeinsam mit den Ländern setzt sich der Bund außerdem für mehr Qualität ein. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“)beteiligt sich der Bund bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Trotz der coronabedingten Einschränkungen konnten die meisten Maßnahmen im Gute-KiTa-Gesetz wie geplant umgesetzt werden. Das zeigt der zweite Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz. Den Ländern, die coronabedingt nicht alle Mittel einsetzen konnten, werden diese für die folgenden Jahre gutgeschrieben. Trotz vielfältiger positiver Entwicklungen gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen den Ländern. Deshalb entwickelt das BMFSFJ das Gute-KiTa-Gesetz weiter und führt es nach 2022 fort.

Zusätzlich fördert das Bundesfamilienministerium die Qualitätsentwicklung durch mehrere Bundesprogramme. 2022 ist das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ gestartet. Während die Eltern einen Integrationskurs besuchen, beaufsichtigen qualifizierte oder noch zu qualifizierende Kindertagespflegepersonen die Kinder. So kommen die Kinder mit der institutionellen Kindertagesbetreuung in Kontakt und bauen erstes Vertrauen auf. Dies soll einen späteren Übergang in eine reguläre Kita oder Kindertagespflegestelle unterstützen. Zudem sollen durch das Bundesprogramm neue Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung gewonnen werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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