
Die Kindertagespflege
Die Kindertagespflege wird in den nächsten Jahren an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewinnen.
Die Gründe:
- Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei (U3) allein in Kitas wäre zu teuer,
- Die Diskussion um die Qualifikation von ErzieherInnen in Kitas bringt die Frage nach der Qualifikation in der Kindertagespflege mit sich.
Im Folgenden zitieren wir das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
„Persönliche und räumliche Voraussetzungen
Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, müssen einige persönliche und räumliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Persönliche Voraussetzungen sind u.a.:
- Eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern.
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern.
- Respektvolles und verständnisvolles Verhalten den Kindern gegenüber.
- Beachtung des Verbots körperlicher und seelischer Gewaltanwendung. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig (§ 1631 Abs. 2 BGB).
- Physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit.
- Persönliche Merkmale (Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit).
- Fachliche Merkmale (Bereitschaft zum Besuch von Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen, zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachbegleitung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils).
- Bereitschaft, mit den Eltern der Kinder zusammenzuarbeiten.
- Längerfristige Perspektive, als Tagespflegeperson tätig zu sein (möglichst mindestens 2 Jahre).
Räumliche Voraussetzungen (Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen) sind u.a.:
- Sicherheit
- Hygiene
- eine anregungsreiche Ausgestaltung der Räumlichkeiten
- ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten
- vor allem für kleine Kinder auch ruhige Schlafmöglichkeiten
- angenehme Atmosphäre
- entwicklungsförderndes Spielmaterial
- Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen in erreichbarer Nähe
- Die Räume müssen gut zu lüften, beheizbar und mit Tageslicht belichtet sein.
Eine Sicherheits-Checkliste ist unter www.handbuch-kindertagespflege.de zu finden.
Jede/r der/die der Kinder außerhalb ihrer/seiner Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen will, braucht eine Erlaubnis durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Einzelheiten hierzu finden Sie unter “Die rechtliche Situation“.
Die Kindertagespflege geht auch die eigene Familie etwas an. Die eigenen Kinder müssen Mutter oder Vater mit den Tageskindern teilen, der Partner/die Partnerin und ggf. weitere Familienangehörige treffen auf fremde Kinder und Erwachsene in ihrer Wohnung. Spielzeuge und persönliche Dinge der Tagespflegekinder brauchen ihren Platz. Darum ist es wichtig, dass alle Familienmitglieder mit in die Entscheidung für die Tagespflegetätigkeit eingebunden und damit einverstanden sind.“
Zahlen und Interpretationen zur aktuellen Personalsituation in der Kindertagesbetreuung finden Sie unter http://www.akj-stat.fb12.uni-dortmund.de/projekte/output.php?projekt=30&Jump1=RECHTS&Jump2=5
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