mehrere Kinder

KindheitspädagogInnen und ErzieherInnen

Hilde von Balluseck

05.04.2011 Kommentare (3)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit (BAG-BEK) engagiert sich seit ihrer Gründung für eine Akademisierung der ErzieherInnenausbildung. Ich erinnere mich lebhaft der Dispute um die Berufsbezeichnung der akademisch ausgebildeten frühpädagogischen Fachkräfte, die 2004 bei der Etablierung des ersten Studienganges begann. Nun ist die BAG-BEK nach langer Diskussion zu dem Ergebnis gekommen, dass die AbsolventInnen der Hochschulausbildung in den frühpädagogischen Studiengängen "staatlich anerkannter Kindheitspädagoge" bzw. "staatlich anerkannte Kindheitspädagogin" als Berufsbezeichnung führen sollen. Die Bezeichnung würde für die Hochschulen, die für ihre AbsolventInnen eine staatliche Anerkennung als ErzieherInnen "erfochten" haben, bedeuten, dass diese Berufsbezeichnung nun abgelöst wird - wenn die Jugend- und Familienministerkonferenz sich darauf einlässt. Das wollen wir hoffen, da die BAG-BEK das einzige Gremium ist, in dem die VorkämpferInnen der akademischen Ausbildung vertreten sind.

Gleichzeitig wollen wir jedoch nicht darüber hinwegsehen, dass mit unterschiedlichen Berufsbezeichnungen ein Zwei-Klassen-System unter den pädagogischen Fachkräften seinen letzten Anstrich erhält. Fachschulen und Hochschulen stehen, wie schon mehrfach hier dargestellt, zueinander in Konkurrenz. Das kann sich positiv auswirken - hoffen wir das Beste.

Die Stellungnahme finden Sie hier pdf-icon pdf-Datei 75 KB

 

 

 

Ihre Meinung ist gefragt!

Diskutieren Sie über diesen Beitrag.

Kommentare (3)

Hilde von Balluseck 08 Oktober 2013, 08:31

Hallo,

das Dilemma ist seit langem bekannt. Als ich den ersten Studiengang für ErzieherInnen einrichtete war eine der ersten Aufgaben das Bemühen um die staatliche Anerkennung durch die Ministerialverwaltung. Von daher stellte sich für die AbsolventInnen in Berlin die Frage nicht.
Es ist verantwortungslos, wenn Hochschulen sich nicht gleichzeitig mit Etablierung eines Studienganges für die staatliche Anerkennung im jeweiligen Bundesland einsetzen.
Alles Gute und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck

JoKo2718 07 Oktober 2013, 22:12

Dabei muss man aber auch an ganz andere Problematiken denken:
Der Abschluss als KindheitspädagogIn ist in einigen Bundeländern bereits anerkannt, in anderen aber nicht. Jemand, der z.B. in NRW seinen Bachelor gemacht hat, wo die Anerkennung noch nicht durch ist, kann sich nicht in Brandenburg oder Berlin, wo Kindheitspädagogen bereits als solche anerkannt sind bzw. die staatliche Anerkennung nach Studienabschluss beantragen können, auf eine Erzieherstelle bewerben, weil es dort rechtlich vorgeschrieben ist, das Mitarbeiter die staatliche Anerkennung haben MÜSSEN - ist ja super, wofür habe ich überhaupt studiert??? Und wem muss ich auf die Füße treten, damit sich endlich was bewegt?
Ich danke allen, die mir da ein paar ideen geben können, denn ich würde schon gern bald arbeiten dürfen...
LG

NMü 24 April 2011, 21:21

Was nutzt es neue Berufsbezeichnungen zu finden, wenn ein Beruf dadurch ausgehölt wird, weil es einfach keine Festanstellungen gibt!
Mit befristeten halben Stellen und Stundenweise Beschäftigt sein, kann Frau ihr Leben nicht bestreiten und somit ihr Leben nicht planen. So jemand, egal wie gut sie ausgebildet ist und sie könnte Studienrätin sein, wird irgendwann den Beruf aufgeben. Ich rate zur Zeit niemanden in die Primärpädagogik zugehen! Durch das neue Entlohnungssysthem wechselt von den Fachkräften nach einiger Zeit auch niemand mehr die Einrichtung und macht so jüngeren Platz! ZU groß ist der Lohnverzicht, weil woanders von vorn begonnen werden muss, seine Zeiten zusammeln (TVöD) sei Dank! Da überall muss angefangen oder wieder geändert werden. Nicht an irgendwelchen Berufsbezeichnungen, die interessieren echt!! Nicht!!! Schöne Grüße

Kommentar schreiben




Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.


Bitte schreiben Sie freundlich und sachlich. Ihr Kommentar wird erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet.





Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Impressum.