Kita-Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz fordert gleiche Personalisierung für ein- und zweijährige Kinder in Kitas
Seit nunmehr gut vier Jahren ist das neue Kita-Gesetz von RLP in Kraft. Es zeigt sich deutlich, dass die im Gesetz verankerte Personalisierung nicht für eine entwicklungsgerechte Betreuung und gute pädagogische Arbeit ausreicht. Das Kita-Gesetz gewährt für ein Kind bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres 0,263 Vollzeitäquivalente (1 Fachkraft auf 3,9 Kinder), für ein Kind ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt 0,1 Vollzeitäquivalente (1 Fachkraft auf 10 Kinder).
Fachlich gesehen, gibt es dafür keine Grundlage. Auch zweijährige Kinder sind Kleinkinder. Sie müssen gewickelt werden, haben den Grundspracherwerb noch lange nicht abgeschlossen, brauchen viel Assistenz und Unterstützung (zum Beispiel beim An- und Ausziehen, Essen oder bei der Regulierung ihrer Emotionen), persönliche Zuwendung und Aufmerksamkeit, sowie ständige Aufsicht. Der Betreuungsaufwand wird erst dann langsam weniger, wenn Kinder selbständig die Toilette nutzen, länger bei einer Tätigkeit verweilen, mit anderen Kindern über einen gewissen Zeitraum in kleinen Gruppen spielen oder beginnen, sich selbständig zu organisieren und sprachlich verständlich ihre Bedürfnisse, Wünsche, Ideen und Beschwerden zu äußern. Das trifft in der Regel frühestens für Kinder ab drei Jahren zu.
Der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber sprach in der Plenumssitzung vom 11.9.25 davon, dass Bildungspolitik kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem habe. Er maß der frühen Bildung besondere Bedeutung zu da „später nur schwer auszugleichen sei, was in den ersten Jahren versäumt wird.“
Wird das Kita-Gesetz dergestalt angepasst, dass alle Kleinkinder mit einem VZÄ von 0,263 personalisiert würden, bedeutete dies einen deutlichen Schritt hin zu fachlichen Mindeststandards (Siehe Bertelsmann Ländermonitor: Eine Fachkraft auf drei Kinder, wenn Kinder von ein und zwei Jahren betreut werden) nach frühpädagogischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnissen. Die Umsetzung würde die Qualität der frühkindlichen Bildung deutlich verbessern und dem Anspruch einer kindgerechten Betreuung näherkommen.
Einer Kita mit 100 Kindern von zwei-bis sechs Jahren stünden dann bezogen auf 7 Stunden Betreuungszeit 13-14 Vollzeitkräfte (je nach Anzahl der U3 Kinder im entsprechenden Kita-Jahr) anstatt 10 Vollzeitkräfte zur Verfügung. Damit hätten pädagogische Fachkräfte unter anderem deutlich mehr Zeit für kontinuierliche intensive sprachliche Interaktionen (dialogisches Lesen, projektorientiertes forschendes Lernen in kleinen Settings, intensive Gespräche in ruhigem Rahmen, usw.), welche Voraussetzung für eine gelingende kindliche Sprachentwicklung und die alltagsintegrierte Sprachförderung sind.
Deshalb fordern wir, Anpassungen im Kita-Gesetz von RLP vorzunehmen und zweijährige Kinder auch mit 0,263 VZÄ anstatt 0,1 VZÄ zu personalisieren.
Quelle: Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz
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