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Kita-Finanzierung & Entgelt für besondere Leistungen des Trägers endlich rechtlich eingeordnet

02.09.2016 Kommentare (0)

Kein Thema sorgt in der Berliner Kita-Landschaft für mehr Aufregung als die unterschiedliche Ausle- gung der Zulässigkeit von Vereinbarungen für besondere Leistungen von Kitaträgern. Die aktuelle Kommentierung "Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Zuzahlungsbeiträgen der Kita für be- sondere Leistungen"* ordnet Leistungsentgelte gemäß § 23 Abs. 3 KitaFöG erstmals ausführlich ver- waltungs- wie verfassungsrechtlich in das Finanzierungssystem ein.

Begrüßenswert ist, dass Trägern von Kindertageseinrichtungen damit – konkret auf die Berliner Verwal- tungspraxis zugeschnitten - eine umfassende Analyse und Argumentation zum rechtskonformen Um- gang der aktuellen Vorschriften an die Hand gegeben wird. So wird zum Beispiel der verwaltungsseitig vertretenen Auffassung, dass alle Kinder in einer Einrichtung unabhängig von einer besonderen Ver- einbarung an den zusätzlichen Angeboten teilnehmen dürfen, unter Darstellung der entsprechenden Rechtsgrundlagen widersprochen.

Wir freuen uns daher auf einen spannenden und informativen Vortrag und anschließender Diskussion mit

Prof. Marion Hundt,
Professorin für Öffentliches Recht (EHB) und ehemals Richterin am VG Berlin

am 07.09.16 von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Audimax der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB), Gebäude F, Teltower Damm 118-122, 14167 Berlin.

Die Veranstaltung findet in Kooperation der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) mit dem Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V (VKMK) statt.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist formlos per E-Mail, Fax oder telefonisch bei dem Hochschulleh- rer/-innensekretariat an der Evangelischen Hochschule Berlin, Frau Malujdy, Telefon (030) 845 82 245, Fax (030) 845 82 217, E-Mail: malujdy@eh-berlin.de möglich. 

Quelle: Pressemitteilung EH Berlin

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