Kündigung eines Kita-Platzes
Wenn ein Kind sich in einer Kita nicht wohl fühlt, können die Eltern den Betreuungsvertrag fristlos kündigen. Dies war die Ausgangssituation: Nachdem die Eingewöhnung ihres einjährigen Kindes gescheitert war, haben die Eltern nach sechs Wochen gekündigt, obwohl der Vertrag nur zweimal im Jahr eine Kündigungsmöglichkeit vorsah. Da aber die Kita selbst ebenfalls für sich in Anspruch nahm, den Vertrag fristlos kündigen zu können, gaben die Richter des Bonner Amtsgerichts den Eltern recht.
Alle Angaben aus der heutigen SZ.