Lebenshilfe zum Bildungsbericht 2014: Eine Zwei-Klassen-Inklusion darf es nicht geben
Behinderte Menschen und die Inklusion nehmen einen Schwerpunkt im neuen Bildungsbericht für Deutschland ein. Es wird deutlich, dass auf dem Weg zu einer „Schule für Alle“ noch viele Steine aus dem Weg zu räumen sind. Am 24. Juni wird in Berlin das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung seinen Bericht mit Fachleuten der Behindertenhilfe diskutieren. Vertreten ist auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe. Deutschlands größter Eltern- und Selbsthilfeverband für Menschen mit geistiger Behinderung begrüßt diesen Dialog. Die Lebenshilfe warnt aber auch vor einer Zwei-Klassen-Inklusion.
Auf Seite 198 des Bildungsberichts 2014 heißt es: „Alle Beteiligten stehen vor der Herausforderung, aus dieser bisherigen Struktur heraus ein System zu entwickeln, das der Verpflichtung zur Inklusion gerecht wird. Insbesondere im Schulbereich ist dabei zu klären, wo welche Schülerinnen und Schüler inkludiert werden und wo Sondereinrichtungen für temporären oder auch dauerhaften Besuch beibehalten werden sollen und wie bzw. in welchen Schritten diese Umsetzung erfolgen soll.“
Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, hält diesen Ansatz für falsch: „Eine Zwei-Klassen-Inklusion darf es nicht geben. Inklusion muss ohne Wenn und Aber für alle Schüler mit Behinderung möglich sein, auch wenn sie geistig behindert sind oder einen hohen Unterstützungsbedarf haben.“ Jedes Kind – ob behindert oder nicht – soll die individuelle Förderung erhalten, die es braucht. Dazu müssten die Schulen barrierefrei gemacht und mit ausreichend qualifiziertem Personal ausgestattet werden. „Als Lehrerin weiß ich, wie wichtig es ist, die Unterrichtsstrukturen zu ändern: Individuelle Förderung muss das Grundprinzip des Unterrichtens in Deutschland werden, nur so kann Inklusion gelingen“, so Ulla Schmidt weiter. „Von diesem Ziel rücken wir als Lebenshilfe keinen Millimeter ab.“ Bis es erreicht ist, müssten die Eltern aber unbedingt ein Wahlrecht zwischen Regel- und Förderschule behalten.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 23.6.2014