
Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen
Ausschreibungsfrist: 30.11. des jeweiligen Vorjahres. Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung werden in Sachsen gefördert. Die Förderrichtlinien finden Sie hier.
Ausschreibungsfrist: 30.11. des jeweiligen Vorjahres. Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung werden in Sachsen gefördert. Die Förderrichtlinien finden Sie hier.