mehrere Kinder

Mehr Krippenplätze und Tagespflegestellen in Cottbus

01.04.2011 Kommentare (0)

Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch überreicht am Montag, den 04. April 2011, Fördermittelbescheide der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über rund 48.000 Euro für Kitas und Tagespflegestellen an den Cottbuser Oberbürgermeister Frank Szymanski. Insgesamt 39.787,87 Euro erhalten sieben Kinder-tageseinrichtungen. Mit den Fördermitteln werden Ausstattungsmaßnahmen für 258 Betreuungsplätze für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 44.000 Euro. Weitere 8.000 Euro fließen in die Ausstattung von Tagespflegestellen für 60 Betreuungsplätze für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Gesamtkosten betragen rund 10.000 Euro.

Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm *Kinderbetreuungsfinanzierung*, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert werde. "Der weitere Aus-bau des Krippenbereiches ermöglicht es, Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen", so Münch.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung erhalten.

Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten werden den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden oder die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.

Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege * das sind mehr als 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.

Quelle: Pressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 72/2011.

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