Mehr Zeit für Umsetzung der Kitareform – Beitragsdeckel soll wie geplant am 1. August 2020 eingeführt werden
KIEL. Anlässlich der heutigen (7.5.) Landtagsbefassung mit dem Corona-Artikelgesetz und damit auch den Auswirkungen der Pandemie auf die Kitareform betont Familienminister Heiner Garg:
„Bei der Verabschiedung des Kita-Reform-Gesetzes im Dezember letzten Jahres konnte niemand damit rechnen, dass wir uns wenige Monate später in einer solchen Ausnahmesituation befinden würden, wie wir sie derzeit erleben. Die Folgen der getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind vielschichtig und wirken sich so auch auf die Umsetzung der Kita-Reform in Schleswig-Holstein aus. Wir haben uns daher auch auf den ausdrücklichen Wunsch der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V., der kommunalen Landesverbände und der Landeselternvertretung auf die Verschiebung der Kita-Reform um fünf Monate auf den 1. Januar 2021 verständigt.
Trotz dieser Verschiebung wollen wir allerdings wichtige Teilaspekte bis zum Inkrafttreten der Kita-Reform am 1. Januar 2021, auf die sich insbesondere Eltern und Träger eingestellt haben, bereits zum Kita-Jahr 2020/2021, also planmäßig zum 1. August 2020 umsetzen.
Das Allerwichtigste ist: Der Deckel für Elternbeiträge soll wie ursprünglich geplant zum 1. August eingeführt werden. Damit wird ein ganz wesentliches Versprechen der Reform trotz der Corona-Pandemie umgesetzt. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, dass wir die Entlastung der Eltern nicht um weitere fünf Monate verschieben, sondern zu unserem Wort stehen und die Familien noch in diesem Jahr spürbar entlasten. Zu dieser Entlastung zählen ausdrücklich auch die mit dem Kita-Reform-Gesetz erstmals landesweit einheitlichen Regelungen zur Sozial- und Geschwisterermäßigung, die ebenfalls bereits am 1. August in Kraft treten.
Auch die im Kita-Reform-Gesetz erstmals verbindlich geregelte Mindestvergütung für die Kindertagespflegeperson wird planmäßig umgesetzt, um auch hier Verlässlichkeit für Tagespflegepersonen zu ermöglichen.
Die verpflichtende Nutzung der Kita-Datenbank wollen wir ebenso vorziehen, um die Kita-Reform auf eine präzise Datenbasis zu stellen. Die Kommunen haben die Nutzung ausdrücklich sicherzustellen.
Es wird sichergestellt, dass Zusagen für Plätze außerhalb der Wohnortgemeinde, die Eltern bereits erhalten haben, weiterhin gültig sind. Hier wird es eine entsprechende Kostenausgleichsverpflichtung der Wohngemeinde geben.
Außerdem wird das Fachgremium zur rechtzeitigen Vorbereitung der Evaluation bereits zum 1. August 2020 eingesetzt. Je früher wir in diesem Bereich Daten vorliegen haben, desto rechtzeitiger können wir reagieren. Die Kita-Reform ist als ein „lernendes System“ angelegt. Diesem wollen wir hiermit ausreichend Rechnung tragen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir zudem einige Klarstellungen und Änderungen vor, die infolge der Verschiebung der Kita-Reform und vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den vergangenen Wochen noch vor Beginn des Kitajahres 2020/2021 zeitnah umgesetzt werden sollen. Gerade im Bereich der Kitas und durch die Notbetreuung ist in den vergangenen Wochen deutlich geworden, dass die verlässliche Bereitstellungsmöglichkeit von flexiblen Angeboten außerhalb von Kernzeiten zukünftig bei einer für Gesundheitsbelange sensibilisierten Bevölkerung von gestiegener Bedeutung ist. Es wurde deutlich, dass ein flexibles und auskömmlich finanziertes Betreuungsangebot vor oder nach der Öffnungszeit einer Regelgruppe für die Bewältigung einer solchen Ausnahmesituation unerlässlich ist und dies auch in Zukunft sein wird.
Ich möchte insbesondere im Hinblick auf die Modifizierungen infolge veränderter Angebote außerhalb der Kernzeiten in Kindertageseinrichtungen eines deutlich sagen: Wir haben heute wegen der aktuellen Krise eine andere Sichtweise und neue Erkenntnisse als noch vor einigen Wochen. Darauf müssen und wollen wir aufbauen, um gerade berufstätigen Eltern verlässliche Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten zu können.
Ich bin überzeugt, dass wir in dieser schwierigen Zeit für den Kita-Bereich gute Lösungen gefunden haben. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Kommunalen Landesverbänden, der LAG der freien Wohlfahrtsverbände und auch der Landeselternvertretung, denn wir haben alle gemeinsam und sehr frühzeitig Lösungen gefunden, um insbesondere Eltern in dieser außergewöhnlichen Zeit Planungssicherheit und Verlässlichkeit geben zu können, die für das weitere Gelingen der Kita-Reform ebenso wichtig sein werden.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
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