viele Hände im Sand, die aufeinander ausgerichtet sind

Muslimische Kopftücher in kommunalen Kitas sind zulässig

Joachim Schwede

04.04.2017 | Fachbeitrag, Politik Kommentare (1)

Kopftuchverbot in Kitas? Mit seinem Beschluss vom 18.10.2016 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2015, die den Schuldienst betraf, nun auch auf kommunale Kitas ausgeweitet und muslimischen Erzieherinnen das Recht zugestanden, während des Dienstes ein Kopftuch zu tragen. Damit zieht es einen Schlussstrich unter die jahrelange Diskussion, ohne aber wirklich für Rechtssicherheit zu sorgen.

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Beitrag: Muslimische Kopftücher in kommunalen Kitas sind zulässig (1,8MB)

Quelle: Wir übernehmen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Redaktion aus KiTa aktuell Recht, Ausgabe 02.2017, S. 48-49.

 

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Kommentare (1)

Helga 24 April 2017, 15:16

In unserer KiTa haben wir das Problem, das eine Muslima mit Kopftuch (früher hatte sie auch keines getragen) andere Muslimas ohne Kopftuch unter Druck setzt auch Kopftuch zu tragen, um zu zeigen das sie Muslima sind. Diese Muslime haben uns gebeten keine Frau mit Kopftuch einzustellen. Sie wollen Ihr freie Auslegung des Korans leben. Leider scheinen extreme Ausrichtungen zuzunehmen.

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