
Muslimische Kopftücher in kommunalen Kitas sind zulässig
Kopftuchverbot in Kitas? Mit seinem Beschluss vom 18.10.2016 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2015, die den Schuldienst betraf, nun auch auf kommunale Kitas ausgeweitet und muslimischen Erzieherinnen das Recht zugestanden, während des Dienstes ein Kopftuch zu tragen. Damit zieht es einen Schlussstrich unter die jahrelange Diskussion, ohne aber wirklich für Rechtssicherheit zu sorgen.
Beitrag: Muslimische Kopftücher in kommunalen Kitas sind zulässig (1,8MB)
Quelle: Wir übernehmen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Redaktion aus KiTa aktuell Recht, Ausgabe 02.2017, S. 48-49.
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