mehrere Kinder

Netzwerke für Alleinerziehende

06.08.2010 Kommentare (0)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eröffnet mit dem Europäischen Sozialfonds einen Ideenwettbewerb "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende".

Eine erfolgreiche Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit oder Ausbildung sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für Alleinerziehende erfordert, dass die häufig komplexen Bedarfslagen der Alleinerziehenden berücksichtigt und ihre gesamte Lebenswelt in den Blick genommen werden.

Um einen ganzheitlichen Unterstützungsansatz anbieten zu können, müssen die lokalen Träger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II und SGB III), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und anderer öffentlicher Leistungen sowie ggf. weitere Träger vor Ort verstärkt kooperieren. Gefördert werden daher lokal bzw. regional aufgestellte Netzwerke zur Unterstützung Alleinerziehender mit mindestens drei Netzwerkpartnern, von denen mindestens einer gesetzlicher Leistungsträger der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) sein muss. Es können bestehende oder sich bildende Netzwerke gefördert werden, deren Akteure über einen reinen Informationsaustausch hinaus ihre Dienstleistungsangebote für Alleinerziehende zielgerichtet zu aufeinander abgestimmten Leistungsketten verknüpfen.

Es geht also nicht um die materielle Förderung von Alleinerziehenden, sondern um die Förderung der Entwicklung von Dienstleistungsketten, die für die verschiedenen Bedarfslagen von erwerbstätigen, arbeitslosen oder im Sinne des SGB II hilfebedürftigen Alleinerziehenden vorgehalten werden sollen. Die Zusammenarbeit ist erkennbar auf Dauer angelegt.

Angestrebt ist die Förderung von mindestens 100 lokalen Netzwerken mit Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und höchstens 24 Monate. Der Projektzeitraum beginnt frühestens am 1. April 2011 und endet spätestens am 30. Juni 2013. Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt belaufen sich auf mindestens 100.000 Euro und maximal 250.000 Euro.

 

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