Neues Kita-Gesetz in den schleswig-holsteinischen Landtag eingebracht und in erster Lesung beraten
Sozialministerin Aminata Touré: „Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir die Weichen für ein besseres Kita-System in Schleswig-Holstein. Die Anregungen aus der Kita-Landschaft wurden aufgenommen und Forderungen der vergangenen Monate erfüllt.“
KIEL. Nächster Schritt zu einem besseren Kita-System in Schleswig-Holstein: Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen haben heute den Gesetzentwurf zum überarbeiteten Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) im schleswig-holsteinischen Landtag eingebracht. Das Gesetz wurde in erster Lesung beraten, soll bereits in der November-Sitzung des Landtags verabschiedet werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Sozialministerin Aminata Touré: „Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir die Weichen für ein besseres Kita-System in Schleswig-Holstein. Die Anregungen aus der Kita-Landschaft wurden aufgenommen und Forderungen der vergangenen Monate erfüllt: Die Elternbeiträge bleiben stabil und die Finanzierungslücke wird gemeinsam geschlossen. Kitas werden verlässlicher, Schließzeiten reduziert, die Fachkräfte gestärkt. Ich freue mich besonders, dass wir unseren ehrgeizigen Zeitplan halten konnten: Das neue Gesetz wird jetzt im Parlament beraten und soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.“
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver Beratungen in den vergangenen Monaten mit allen Beteiligten des Kita-Systems. Auf Grundlage eines Evaluationsberichts zum bestehenden Kita-Gesetz wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, um die Stabilität und Qualität des Kita-Systems zu sichern, die offengelegte Finanzierungslücke in Höhe von 110 Mio. Euro zu schließen – ohne dabei die gedeckelten Elternbeiträge anzuheben – und den stark kritisierten Verwaltungsaufwand vor Ort zu minimieren. Die Änderungen sollen die Finanzierung optimieren, den Verwaltungsaufwand für die Beteiligten vor Ort spürbar reduzieren und den Kindertageseinrichtungen mehr Flexibilität ermöglichen. Die Kindertagesbetreuung soll dadurch in Schleswig-Holstein insgesamt verlässlicher werden.
Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
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