zwei U3 Kinder

Nicht jedes Urlaubsbild gehört ins Netz

Postkarten waren gestern – viele Kinder und Jugendliche posten ihre Erlebnisse aus dem Urlaub direkt in sozialen Netzwerken oder versenden sie über Messenger. „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ rät Eltern mit ihren Kindern über geeignete Motive und Kanäle zu sprechen. 

Viele Jugendliche teilen Urlaubsbilder direkt über mobile Messenger oder soziale Netzwerke und eifern dabei Popstars wie Justin Bieber oder Selena Gomez nach. Doch diese Bilder können von anderen gespeichert, weitergeleitet und erneut veröffentlicht werden. Ist einem ein Bild im Nachhinein unangenehm, kann man es kaum wieder selbst aus dem Internet entfernen. „Am besten achten Eltern darauf, welche Bilder ihr Kind wo und mit wem teilt, gehen selbst mit gutem Beispiel voran und raten: denken vorm Posten“, sagt SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer. 

Motive gut auswählen 
Eltern können ihr Kind bestärken, nicht jeden Trend mitzumachen, und sich nicht unter Druck gesetzt zu fühlen, ständig zu posten und außergewöhnliche Aufnahmen zu bieten. Wichtiger ist es, den Moment zu genießen, gerade in Freizeit und Urlaub. Zudem besprechen Eltern lieber mit ihrem Kind, welche Fotos ins Netz können und welche nicht, etwa freizügige Bilder. Eher bieten sich Fotos an, auf denen Personen nicht direkt zu erkennen sind. Beim Hochladen keine persönlichen Angaben wie Name, Adresse oder Standort angeben. Ratsam ist auch, dass Eltern mit ihrem Kind Einstellungen zur Privatsphäre bei sozialen Diensten vornehmen und regelmäßig überprüfen. Hinweise finden sich auf www.schau-hin.info

Bildrechte anderer beachten 
Oft sind auf den Schnappschüssen auch andere Personen zu erkennen, deren Rechte am eigenen Bild gewahrt werden müssen. Denn fehlt bei verschickten Bildern die Einwilligung der abgebildeten Person, bedeutet dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“, wenn die Aufnahmen in privaten Räumlichkeiten erstellt wurden. Hierauf und auf damit möglicherweise verbundene rechtliche Konsequenzen sollten Eltern ihre Kinder hinweisen. 

Unangenehme Bilder melden 
Kursieren eigene Bilder online, die einem unangenehm sind, können Eltern oder Jugendliche diese dem jeweiligen Betreiber des Angebots melden, Beschwerdestellen wie jugendschutz.netinternet-beschwerdestelle.de oder nutzen und gegebenenfalls einen Anwalt zurate ziehen. Facebook (www.facebook.com/help/www/181495968648557) bietet etwa eine entsprechende Möglichkeit, Instagram (http://help.instagram.com/154475974694511) eine Hilfe-Seite für Eltern.

Quelle: Pressemitteilung SCHAU HIN!

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