Nichts für Kinder: Das Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting bedeutet, dass ein Ehepaar seine Steuern gemeinsam veranlagen lässt und dann Steuern spart, wenn einer der beiden - wohl meist der Mann - mehr verdient. Denn der Verdienst beider wird durch zwei geteilt und entsprechend besteuert. Am meisten profitieren davon Ehepaare, bei denen einer sehr viel und der oder die andere sehr wenig oder gar nichts verdient.
Das Ehegattensplitting berücksichtigt nicht, ob ein Ehepaar Kinder hat oder nicht oder ob die Kinder schon längst aus dem Haus sind. Es begünstigt also die Hausfrauenehe, bei der die Frau den Beruf aufgegeben hat, um für die Kinder zu sorgen. Und es begünstigt außerdem diejenigen Paare, bei denen die Frau primär Repräsentationspflichten wahrnimmt. Paare, die beide wenig oder mittelmäßig verdienen, haben nichts davon. Dieses Modell ist jedoch angesichts der heutigen Frauenerwerbstätigkeitsquote und der vielen Paare ohne Kinder überholt Benachteiligt werden durch dieses Modell vor allem Alleinerziehende.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat eine neue Expertise zu diesem Thema erarbeiten lassen. Wer wissen will, ob und wie das Ehegattensplitting abgeschafft werden kann, kann sich hier informieren.