
NRW: Stand des Ausbaus der U3-Plätze
Die am 19.3. von Ministerin Ute Schäfer veröffentlichten Zahlen zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige dokumentieren eindrucksvoll die bisherigen Leistungen der Städte bei der Schaffung von Betreuungsplätzen. Ungeachtet dessen befürchten vor allem Großstädte, dass der Bedarf der Eltern nicht flächendeckend erfüllt werden kann. Deshalb bleiben die Städte, aber auch das Land und der Bund über den August hinaus gefordert, betont der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus:
"Für den Städtetag Nordrhein-Westfalen gibt es trotz der Erfolge beim Ausbau von Kindergarten- und Tagespflegeplätzen für unter Dreijährige noch keinen Grund zur Entwarnung. Viele Großstädte haben zwar durch große Anstrengungen inzwischen Betreuungsquoten von um die 40 Prozent erreicht. Das ist deutlich mehr, als der angenommene Landesdurchschnitt von 32 Prozent. Gerade Großstädte müssen aber dennoch davon ausgehen, dass trotz ihrer Ausbauanstrengungen am 1. August 2013 Lücken bleiben. Grund dafür ist die hohe Nachfrage der Eltern. Deren Bedarf liegt in Großstädten häufig bei bis zu 50 Prozent und teilweise darüber und steigt in der Tendenz weiter an."
Der Städtetag NRW weist seit langem darauf hin, dass den Städten keine Durchschnittswerte helfen, weil der Rechtsanspruch häufig viel mehr Plätze erforderlich macht. Deshalb sind das Land und der Bund als Urheber des Rechtsanspruchs auch weiterhin in der politischen Mitverantwortung, sollte es zu Klagen von Eltern kommen. Das gilt auch für den Ausgleich von Schadenersatzforderungen.
Die Städte wollen in den kommenden vier Monaten bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs möglichst viele weitere Betreuungsmöglichkeiten schaffen. Um den Ausbau und die Vergabe von U3-Plätzen besser koordinieren zu können, fordern die Städte vom Land aber weiterhin die Einführung einer verbindlichen Anmeldefrist von drei Monaten und begrüßen ein dazu mit der Landesregierung bereits vereinbartes Gespräch. Eine solche Regelung gäbe den Kommunen mehr Planungssicherheit und wäre außerdem für die Eltern hilfreich.
"Mit einer vom Land gesetzlich festgelegten Anmeldefrist bekämen die Kommunen frühzeitig einen genaueren Überblick über die Anforderungen und Wünsche der Eltern. Damit könnten die Städte individueller und passgenauer auf den konkreten Betreuungsbedarf von Eltern eingehen. Erfahrungen aus anderen Bundesländern, etwa die Anmeldefrist in Baden-Württemberg, belegen den positiven Effekt einer solchen Regelung", so Articus.