Pädagogischer Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern - Eine Facette des Kinderschutzes im Kita-Alltag

Ulli Freund

07.01.2016 Kommentare (14)

Seit sich die Fachdiskussion des Themas „Pädagogischer Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern“ angenommen hat – seit ca. 15 Jahren – erwecken Medienberichterstattung, aber auch der Fachdiskurs selbst den Eindruck, sexuelle Übergriffe unter Kindern nähmen stetig zu. Aber dieser Eindruck täuscht: Er hat mehr mit veränderter Wahrnehmung, mit Sensibilisierung als mit verändertem Verhalten zu tun. Die meisten Übergriffe haben so auch schon vor Generationen stattgefunden, wurden aber nicht als solche problematisiert. Die gesellschaftliche Toleranz gegenüber sexuellen, aber auch körperlichen Grenzverletzungen schwindet, das angestammte Recht der Stärkeren wird immer hartnäckiger hinterfragt.

Was wir heute als Gewaltvorfall sanktionieren, der Schulbehörde melden, in Elterngesprächen aufarbeiten und mit pädagogischen Maßnahmen flankieren, nämlich wenn ein Schüler von anderen verprügelt wird, war vor 50 Jahren der normale, hinzunehmende Schulalltag. Damals galt es auch als Jungenstreich, Mädchen den Rock hochzuheben, so dass alle ihre Unterhose sehen konnten – heute gilt unsere Aufmerksamkeit dem Erleben dieses Mädchens, der wir Derartiges nicht mehr als selbstverständliche Erfahrung zumuten wollen und entsprechend eingreifen.

Hier hat sich in den letzten 15 bis 20 Jahren viel verändert, viel im Sinne der Parteilichkeit für betroffene Kinder. Aber auch für übergriffige Kinder, denn ihr Verhalten wird als problematisch bewertet – auch für ihre eigene Entwicklung. Und sie erhalten eher Unterstützung, um dieses Verhalten zu beenden. Das Fachwissen zum pädagogischen Umgang mit sexuellen Übergriffen hat enorm zugenommen, heute muss man sich als pädagogische Fachkraft nicht mehr auf sein Gefühl verlassen, ob das, was sich da zwischen Kinder abspielt, eigentlich „normal“ ist, sondern kann sich auf eine klare Definition und auf fachliche Standards für den angemessenen Umgang stützen. In der Praxis ist dieses Wissen aber noch längst nicht flächendeckend angekommen, denn es gibt nur wenige Ausbildungsgänge, die dieses Thema berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund muss der Tenor der Berichterstattung über eine Mainzer Kita im Juni dieses Jahres erstaunen. Übergriffe in großer Zahl, über lange Zeit und mit sehr vielen betroffenen Kindern hatten dort stattgefunden. Das öffentliche Entsetzen galt den „Perversionen“ der Kinder, den gemutmaßten Pornografie-gespeisten Ursachen und dem scheinbar unbrauchbaren Team. Was nicht thematisiert, geschweige denn als Skandal bezeichnet wurde, war die Tatsache, dass man auch heute noch eine Erzieherausbildung durchlaufen kann, ohne auf dieses Thema, dem so gut wie jede und jeder in der Praxis begegnen wird, vorbereitet zu werden.

Besondere Bedeutung bei jungen Kindern

Beim Thema sexualisierte Gewalt unter Minderjährigen verdient das Kita-Alter besondere Aufmerksamkeit. Junge Kinder stehen am Anfang des sexuellen Lernens. Sie entdecken und entwickeln diesen Bereich ihres Lebens, ihrer Identität. Und dafür, welche Rolle Sexualität im sozialen Kontakt spielt, wie sich sexuelle Neugier ausdrücken darf, gibt es keinen inneren Kompass. Jungen Kindern müssen wir noch die Welt erklären – auch die sexuelle Welt. Sie sind auf Bezugspersonen angewiesen, die sie begleiten und Orientierung geben, damit Sexualität als ein Lebensbereich des Wohlergehens und der Lebensfreude erfahren und gefühlt wird. Bezugspersonen, die den Wert der körperlichen Selbstbestimmung vermitteln, die Bedeutung von Scham, den Respekt vor den Grenzen des anderen, und die auch dafür sorgen, dass der eigene Körper und die Sexualität als etwas Wertvolles erlebt werden, das nicht als Tauschware für Anerkennung, Liebe und soziale Bedeutung dient – und auch nicht als Waffe, mit der Macht über andere erlangt werden kann. 

Machen Mädchen oder Jungen schon sehr früh die Erfahrung von sexuellen Übergriffen, die keiner bemerkt oder ernstnimmt, wachsen sie in einer Welt auf, in der es dazu gehört, von anderen unangenehm berührt zu werden, eine Welt, in der Stärkere und Ältere alles dürfen, dann ersteht in ihnen eine missbräuchliche Welt. Anders als bei älteren Kindern gibt es noch zu wenig andere Erfahrungen, an der sie die Erfahrung der sexuellen Gewalt messen, bewerten und letztlich relativieren könnten.

Man könnte zugespitzt sagen: Das Problem sind nicht so sehr die Vorfälle sexueller Übergriffe unter Kindern, sondern die Erfahrung, dass niemand hilft, nicht hinsieht, so dass es einfach weiter gehen kann. Die Erfahrung, dass selbst wenn die Übergriffe irgendwann wieder aufhören, kein Trost erfolgt und niemand die entscheidende Bewertung ausspricht, dass das Unrecht ist. Dieses Problem trifft beide Seiten: Auch die übergriffigen Kinder werden im Stich gelassen, auch sie brauchen die Erklärung der sexuellen Welt durch ihre Bezugspersonen. Lässt man übergriffige Kinder gewähren, erleben sie ihr Verhalten als legitim, als Möglichkeit, sich mit sexuellen Mitteln durchzusetzen oder die Befriedigung ihrer sexuellen Neugier mit Gewalt oder Manipulation zu erreichen. Und diese Erfahrung wird beeinflussen, was Sexualität für sie bedeutet.

Das Ziel, sexuelle Übergriffe unter jungen Kindern um jeden Preis zu verhindern, ist unrealistisch, überfordert Pädagoginnen und Pädagogen und läuft Gefahr, zugunsten lückenloser Kontrolle Konzepte der Selbständigkeit in Kindertageseinrichtungen zu untergraben. Selbstverständlich sollten alle Wege der Prävention genutzt werden, um das Risiko zu verringern, dass es zu solchen Vorfällen kommt. Aber die wirkliche Herausforderung besteht darin, sexuelle Übergriffe als solche richtig zu erkennen und fachlich angemessen mit den beteiligten Kindern, aber auch ihren Eltern und der Kindergruppe umzugehen, und so den Kindern Orientierung zu geben.

Angemessene Begrifflichkeit

Sexuelle Übergriffe unter Kindern sind ein Thema, das von begrifflicher Klarheit profitiert. Spricht man statt von „sexuellem Missbrauch unter Kindern“ von „sexuellen Übergriffen unter Kindern“, ist damit eine Positionierung in zweierlei Hinsicht verbunden. Zum einen wird deutlich, dass es sich nicht um ein strafrechtliches, sondern um ein pädagogisches Problem handelt, denn es betrifft strafunmündige Kinder! Zum anderen bezeichnet der Begriff „Missbrauch“ sexuelle Handlungen in Beziehungen, in denen sexuelle Handlungen grundsätzlich verboten sind, weil sie aufgrund von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen als schädigend gelten, z. B. von Erwachsenen gegenüber Kindern, von Therapeutinnen/Therapeuten gegenüber Patientinnen/Patienten usw. Genau das ist aber zwischen Kindern anders, zur kindlichen Sexualität gehört es, andere Kinder in ihre Entdeckungen einzubeziehen. Keineswegs ist jede sexuelle Handlung unter Kindern schädigend! Den Begriff „Missbrauch“ hier nicht zu verwenden, bedeutet, der kindlichen Sexualität ihren legitimen Raum zu geben.

Auch ein weiteres Begriffspaar sorgt für Klarheit und pädagogische Handlungsfähigkeit: Spricht man von „betroffenen“ und „übergriffigen“ Kindern anstatt von „Opfern“ und „Tätern“, kann man einer kontraproduktiven Dynamik vorbeugen. Denn häufig provozieren die Begriffe „Opfer“ und „Täter“ Abwehrreflexe der jeweiligen Eltern. Die einen bagatellisieren den Vorfall, weil sie ihr Kind vor dem Etikett „Täter“ verschonen wollen, die anderen empfinden den Übergriff an ihrem Kind als noch schwerwiegender, wenn es als „Opfer“ bezeichnet wird. Von einer angemessenen Begrifflichkeit profitiert letzten Endes die pädagogische Handlungsfähigkeit.

Welchen sexuellen Übergriffen begegnen pädagogische Fachkräfte im Alltag?

Einige Beispiele:

  • In einer Kita will ein Fünfjähriger die Scheide seiner Freundin auf der Toilette ansehen. Als sie nicht will, verriegelt er die Tür und droht, nicht mehr mit ihr zu spielen, wenn sie nicht tut, was er sagt.
  • Zwei dreijährige Mädchen ziehen sich in der Kuschelecke im Kindergarten aus und betrachten sich gegenseitig. Als die eine genauer gucken will, presst sie die Beine der anderen mit Gewalt weiter auseinander und fasst ihre Schamlippen an.
  • Ein Zweijähriger darf mit den großen Vorschul-Jungen spielen und ist auch einverstanden, sich auszuziehen. Er erlaubt den beiden sogar, dass sie an seiner überstehenden Vorhaut ziehen, obwohl es ziemlich weh tut. Sie hören nicht auf, als er weint – weil er nicht nein sagt.
  • Über mehrere Wochen gelingt es den fünfjährigen Zwillingen eines Polizisten, jüngere Kinder dazu zu zwingen, sich Stifte in den Anus stecken zu lassen. Die jüngeren Kinder haben große Angst vor der Drohung der Zwillinge, dass der Polizistenvater ihnen den Kopf abschneiden wird, wenn sie etwas verraten.
  • Ein vierjähriges Mädchen will nicht mehr in den Kinderladen gehen: Einige Kinder haben einen Reim erfunden, der davon handelt, dass ihre „Muschi stinkt“.
  • Beim Toben auf der dicken Matte tut sich ein Junge weh und wird so wütend, dass er dem Jungen, den er für schuldig hält, seinen Penis ins Gesicht drückt.

Welche Aufgabe haben Erzieherinnen und Erzieher?

Solche Situationen fordern Erzieher und Erzieherinnen heraus und werden häufig als Überforderung erlebt. Deshalb ist es hilfreich, sich zu vergegenwärtigen, wie weit die eigenen Aufgaben gehen und wo die Kompetenzen anderer Berufsgruppen gefragt sind. Der pädagogische Umgang erfordert keine therapeutische Aufarbeitung des Vorgefallenen mit betroffenen Kindern, keine psychologische Analyse der Ursachen für das übergriffige Verhalten und keine entsprechende therapeutische Begleitung der übergriffigen Kinder. Die Aufgabe von Pädagoginnen und Pädagogen besteht vielmehr darin, sexuelle Übergriffe von sexuellen Aktivitäten zutreffend abzugrenzen und Mädchen und Jungen vor weiteren sexuellen Übergriffen im pädagogischen Alltag zu schützen, indem wirksame Maßnahmen in Bezug auf die übergriffigen Kinder entwickelt und durchgeführt werden. Ziel der pädagogischen Intervention ist es, dass sich die Kinder weiterhin begegnen können, indem eine Atmosphäre in der Kindergruppe (wieder) hergestellt wird, in der sich alle wohl und sicher fühlen. In der Regel soll keine Trennung der beteiligten Kinder erfolgen.

Sind die Übergriffe massiv, wiederholt und/oder mit Drohungen verbunden und kommt man ihnen allein mit pädagogischen Mitteln nicht bei, sollten Erzieherinnen und Erzieher rechtzeitig therapeutische Unterstützung für übergriffige und/oder betroffene Kinder anmahnen. Massive Übergriffe können auch ein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung des übergriffigen Kindes sein. Hier sind die Pädagoginnen und Pädagogen verpflichtet, nach § 8a SGB VIII zu verfahren. Mit diesem Vorgehen erübrigen sich aber pädagogische Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder nicht, denn es entsteht ja kein pädagogisches Vakuum, wenn Jugendhilfemaßnahmen zum Zuge kommen.

Erkennen und Reagieren: zwei Schritte in der richtigen Reihenfolge

In der Praxis kommt es häufig zu Verwechslungen von sexuellen Übergriffen mit Doktorspielen, also sexuellen Aktivitäten. Aber auch umgekehrt werden sexuelle Aktivitäten von Kindern als Übergriffe abgestempelt, nur weil das, was da zwischen Kindern geschieht, bei den Erwachsenen Peinlichkeit oder Unbehagen auslöst. Eine fachlich zutreffende Reaktion setzt zunächst voraus, dass eine sichere Unterscheidung zwischen sexuellen Übergriffen und Aktivitäten gelingt.

 

Wird eine sexuelle Handlung unter Kindern beobachtet oder berichtet, sollte in einem ersten Schritt die Frage geklärt werden: Was sehe ich? Handelt es sich um eine sexuelle Aktivität oder einen sexuellen Übergriff? Die Beantwortung dieser Frage muss auf der Grundlage von fachlichen Kriterien erfolgen – nämlich einem Basiswissen über kindliche Sexualität und ihre Entwicklung – und nicht auf der Grundlage von Gefühlen. Verlassen sich pädagogische Fachkräfte auf ihr Gefühl, kommen sie zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen, je nach Persönlichkeit, Weltanschauung und Biografie, und haben ein schlechtes professionelles Standing im Gespräch mit Eltern. Für Eltern gilt das nicht: als Laien dürfen sie sich zunächst auf ihr Gefühl verlassen und brauchen professionelle Einschätzungen und den Rat der Pädagoginnen und Pädagogen.

Ein Aspekt ist bei der Beschäftigung mit kindlicher Sexualität von besonders weitreichender Auswirkung: Wer über kindliche Sexualität nachdenkt, muss umdenken und sich von den gewohnten Assoziationen, die mit Sexualität verbunden sind, verabschieden. Denn Sexualität wird oft mit Sex, also der Sexualität Erwachsener, insbesondere allen Formen des Geschlechtsverkehrs, gleichgesetzt und damit verwechselt. Wird diese Verwechslung nicht aufgelöst, kann das dazu führen, dass sexualfreundliche Erziehung als Förderung eines „Rechts von Kindern auf Sex“ missverstanden werden kann. Daher ist es ratsam, in Elterngesprächen die großen Unterschiede zwischen erwachsener und kindlicher Sexualität zu erklären, denn damit fallen viele – auch unausgesprochene – Widerstände weg. Auf diesem geschürten Missverständnis gedeiht übrigens auch der Mythos von der „Frühsexualisierung“ in Kitas, die von einer Gruppe sogenannter besorgter Eltern medienwirksam angeprangert wird.

Erst wenn die Frage „Was sehe ich?“ beantwortet wurde, stellt sich im zweiten Schritt die Frage „Wie reagiere ich?“ Ist man zu der Einschätzung gelangt, dass ein sexueller Übergriff vorliegt, ist die Kita aus Gründen des Kinderschutzes verpflichtet einzugreifen. Wird die sexuelle Handlung aber als sexuelle Aktivität bewertet, hat die Einrichtung Spielräume, ob und wie sie darauf pädagogisch einwirken will. Idealerweise legt das sexualpädagogische Konzept der Einrichtung fest, wie dieser Spielraum genutzt werden soll – in der Praxis fehlt dieses Konzept leider noch sehr oft.

Sexueller Übergriff: Definition

Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z. B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird.

Diese Definition sieht keine Wiederholungen vor, d. h. wer ein solches Verhalten wahrnimmt oder davon erfährt, sollte nicht abwarten und etwa beobachten, ob das häufiger vorkommt, um dann zu entscheiden, ab wann man besser doch eingreift. In der Praxis ist jedoch genau dieses Abwarten und Beobachten sehr verbreitet. Die Scheu vor dem Eingreifen erklären viele Fachkräfte damit, dass sie den Kindern nicht unrecht tun wollen. Aber auf wessen Kosten geht das Abwarten? So lange man wartet und beobachtet, erleben die Kinder keine Reaktion und lernen, dass alles seine Ordnung hat. Betroffene Kinder erleben Ohnmachtsgefühle und leben in der Unsicherheit, ob das wieder passiert. Übergriffige Kinder laufen Gefahr, sich Übergriffigkeit anzugewöhnen, denn sie werden ja nicht aufgehalten. Folglich tut man ihnen eher dann unrecht, wenn man auf Wiederholungen wartet.

Die wichtigsten Merkmale der Definition sind Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Bei der Freiwilligkeit ist zu beachten, dass sie sich im Verlauf von sexuellen Aktivitäten verändern kann, also nach anfänglich übereinstimmendem Interesse an sexuellen Erkundungen wie im oben genannten Puppenecken-Beispiel sich der Konsens auflöst, so dass das Fortsetzen der Handlung zu einem sexuellen Übergriff wird.

Wird körperliche Gewalt angewendet, ist die Unfreiwilligkeit klar. Aber häufig wird der entgegenstehende Wille des betroffenen Kindes durch Druck oder Bestechung manipuliert. Es ist die Aufgabe der Pädagoginnen und Pädagogen, die Freiwilligkeit richtig einzuschätzen. Diese Verantwortung kann im Zweifel nicht den Kindern überlassen werden, denn häufig behaupten betroffene Kinder – entweder sehr junge oder sehr abhängige Kinder –, es sei freiwillig gewesen, weil sie sich über den Druck, der auf sie ausgeübt wird, gar nicht bewusst sind. 

Bei sexuellen Übergriffen spielen Machtgefälle eine große Rolle. Die häufigsten sind:

  • Altersunterschied
  • Position innerhalb der Gruppe
  • Geschlecht
  • Sozialer Status der Eltern
  • Behinderung
  • Migrationshintergrund

Einschränkungen

Für die Fälle, in denen Kinder erwachsene Sexualität praktizieren, ist die Definition nur eingeschränkt gültig. Die Definitionsmerkmale Freiwilligkeit und Machtgefälle spielen in diesen Fällen nur eine untergeordnete Rolle, weil diese Handlungen den beteiligten Kindern grundsätzlich schaden und nicht zur kindlichen Sexualität gehören. Steckt ein Junge den Penis einem anderen Kind in Anus oder Scheide, lässt er daran lecken oder wird an der Vulva eines Mädchens geleckt, ist das immer als sexueller Übergriff zu werten, weil die eigene Qualität des sinnlichen Erlebens von Kindern damit eingeschränkt oder sogar beendet wird. Schritte der sexuellen Entwicklung werden ausgelassen bzw. extrem vorweggenommen und die beteiligten Kinder machen Erfahrungen, die die kindliche Psyche schlicht überfordern.

Schritte des fachlichen Umgangs

Das betroffene Kind sollte die erste und ungeteilte Aufmerksamkeit erhalten. Sind Erzieherinnen bzw. Erzieher sehr erschrocken oder verärgert über den Vorfall, wollen sie oft sofort mit dem übergriffigen Kind sprechen, um es zur Rede zu stellen oder nach den Ursachen für sein Verhalten zu fragen. Aus Kinderschutz-Gründen sollte dieser Impuls kontrolliert und dem betroffenen Kind Priorität eingeräumt werden. 

Von Sechs-Augen-Gesprächen, um mit beiden Beteiligten den Sachverhalt aufzuklären und eine Verständigung zu erreichen, ist dringend abzuraten! Sie sind extrem kontraproduktiv, denn die Übergriffs-Dynamik setzt sich in solchen Gesprächen fort: Dem betroffenen Kind erscheint das übergriffige wieder mächtiger, weil es die gleiche Chance hat, dass man ihm glaubt. Aber ihre Ausgangslage ist nicht gleich: Das betroffene Kind hat in der Regel keinen Grund, unwahre Beschwerden vorzubringen, aber das übergriffige wird versuchen zu leugnen oder die Situation anders darzustellen, um Ärger zu vermeiden – in seiner Situation ein durchaus verständliches Verhalten. Letztlich erschweren solche Gespräche den übergriffigen Kindern sogar, ihr Fehlverhalten einzusehen. Betroffene Kinder werden dadurch unnötig belastet, weil sie merken, dass sie um ihre Glaubwürdigkeit kämpfen müssen. Gemeinsame Gespräche machen erst zu einem späteren Zeitpunkt Sinn, wenn sie einer Entschuldigung oder der Wiederannäherung der beteiligten Kinder dienen.

Gespräch mit dem betroffenen Kind

Das betroffene Kind soll deutlich spüren, dass die Erzieherin bzw. der Erzieher auf seiner Seite steht. Parteilichkeit ist hier nicht nur erlaubt, sondern notwendig! Die bei Konflikten weit verbreitete „Dazu gehören immer zwei!“-Haltung ist bei sexuellen Übergriffen nicht sinnvoll, denn hier geht es nicht um gleich starke Kontrahenten mit unterschiedlichen Interessen. Mädchen oder Jungen, die einen sexuellen Übergriff erlebt haben, brauchen Trost, Zuwendung und das erleichternde Gefühl, dass ihnen geglaubt wird.

Die Erzieherin bzw. der Erzieher sollte vermitteln, dass sich das andere Kind falsch verhalten hat und das betroffene Kind keinerlei (Mit-)Schuld trifft – selbst wenn es sich nicht sehr wehrhaft gezeigt oder sich erst spät anvertraut hat. Sie/er sollte dem betroffenen Kind die Verantwortung für das weitere Handeln abnehmen und deutlich machen, dass sie/er sich darum kümmern wird und dass sich der Übergriff nicht wiederholen darf. Wenn es der Erzieherin bzw. dem Erzieher gelingt zu vermitteln, dass sie die Macht hat, das übergriffige Kind zu stoppen, findet faktischeine Entmachtung statt. Das betroffene Kind erlebt das andere nicht mehr als übermächtig, und damit reduziert sich die Gefahr gravierender psychischer Folgen für das betroffene Kind, weil die Ohnmachtserfahrung nicht länger andauert.

Nach diesem oder weiteren Gesprächen kann man gegebenenfalls die Stärkung dieses Kindes im pädagogischen Alltag im Auge behalten. Aber man darf die pädagogische Intervention nicht missverstehen: Sie zielt nicht vorrangig darauf ab, betroffenen Kindern beizubringen, „Nein“ zu sagen. Auch wenn es wünschenswert wäre, wenn sich Kinder durch entschiedenes Auftreten wehren könnten, muss die Intervention vielmehr das Ziel verfolgen, dass übergriffige Kinder mit Übergriffen aufhören – unabhängig davon, wie wehrhaft ihr Gegenüber ist.

Gespräch mit dem übergriffigen Kind

In diesem Sinne ist das Gespräch mit dem übergriffigen Kind zu führen. Das souveräne Auftreten der pädagogischen Fachkraft ist für das Gelingen des Gesprächs entscheidend. Das Kind muss erleben, dass seine Macht ihr Ende findet, sobald sich Erwachsene einschalten. Es empfiehlt sich, das Gespräch nicht mit Fragen zu eröffnen („Weißt du, warum ich mit dir reden will?“, „Warum machst du so was?“), sondern das Kind mit seinem Verhalten zu konfrontieren und den Vorfall selbst zu beschreiben – aber nicht nur zu umschreiben! Die Deutlichkeit vermittelt, dass die Erzieherin bzw. der Erzieher Bescheid weiß und es ihr/ihm nicht zu peinlich ist, darüber zu reden. Fragen nach dem Vorfall geben übergriffigen Kindern erfahrungsgemäß zu viel Raum für Abwehr, Ausflüchte und führen kaum zu Einsicht oder Reue. Will das Kind den geschilderten Vorfall so nicht zugeben, sollte man hier keinen unnötigen Druck aufbauen. Denn man muss sich mit dem Kind nicht einigen oder gar diskutieren, wie der Vorfall war, das weiß man ja von den betroffenen oder beobachtenden Kindern.

Das übergriffige Verhalten muss bewertet, als Unrecht bezeichnet und für die Zukunft strikt verboten werden. Das übergriffige Kind soll sich aber nicht als Person abgelehnt fühlen, sondern merken, dass sein Verhalten gemeint ist. Eine klare und entschiedene Intervention ist letztlich nicht zum Nachteil des übergriffigen Jungens oder Mädchens, sondern gibt ihm die Chance sein Verhalten zu ändern.

Pädagogische Maßnahmen

Gewinnt man den Eindruck, dass dieses Gespräch das übergriffige Kind erreicht hat, dass es sein Fehlverhalten eingesehen hat, so dass es keine weiteren Übergriffe versuchen wird, kann das Gespräch als pädagogische Maßnahme genügen. Gerade bei jungen Kindern ist dies manchmal ausreichend. In den meisten Fällen sind aber weiter gehende Maßnahmen erforderlich, sonst entsteht der Eindruck: „die reden ja nur“. Maßnahmen zielen auf Verhaltensänderung durch Einschränkungen, Kontrolle und (im Idealfall) durch Einsicht. Sie müssen befristet werden, damit sich die Verhaltensänderung lohnt. Zum Beispiel könnte man im oben genannten Beispiel, in dem die Toilettentür verriegelt wurde, dem übergriffigen Jungen auferlegen, für eine überschaubare Zeit nur noch alleine die Toilette aufzusuchen, sich vorher abzumelden und anschließend zurückzumelden.

Maßnahmen sollten nur das übergriffige Kind einschränken – nicht das betroffene. Deshalb wäre es nicht sinnvoll, dem betroffenen Mädchen anzubieten, Bescheid zu sagen, wenn sie die Toilette aufsuchen will, damit man sie zu ihrem Schutz begleiten kann. Das Team und insbesondere die Leitung müssen informiert werden, denn Kommunikation und Einigkeit im Team sind wichtig, damit die konsequente Umsetzung der Maßnahmen gelingt. Zudem empfiehlt es sich, Vorfälle und die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren – nicht zuletzt, um bei Wiederholungen nicht auf bloße Erinnerungen angewiesen zu sein.

Kommunikation mit den Eltern

Der fachliche Umgang mit sexuellen Übergriffen erfordert, die Eltern der beteiligten Kinder zu informieren – Transparenz ist das oberste Gebot –, ihnen bei der Einordnung und Bewertung des Vorfalls zu helfen und sie für das fachliche Vorgehen der Einrichtung zu gewinnen. Die Kommunikation mit den Eltern ist oft von hoher Emotionalität geprägt, weil sie stellvertretend für ihre Kinder reagieren. Als Erwachsene stehen ihnen aber ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung: mehr Nachdruck und Lautstärke, Drohungen mit Abmeldung, mit Presse oder sogar mit Strafanzeigen. Gemeinsame Gespräche zwischen allen Beteiligten sind auch hier nicht anzuraten, zu unterschiedlich sind ihre Interessen.

Entsteht bei Eltern betroffener Kinder der Eindruck, dass die Situation ihres Kindes nicht ernst genommen wird, empfinden sie die Kita schnell als Gegner. Hier ist eine professionelle, besonnene Reaktion gefragt, die sich aktiv um das Vertrauen der Eltern bemüht, den Vorfall nicht bagatellisiert und auch Bedauern ausdrückt, dass ihrem Kind das in der Einrichtung angetan wurde. Hier geht es nicht um Schuldfragen, sondern um ein Zeichen, das in der Realität viele Eltern vermissen.

Aber auch die Eltern übergriffiger Kinder sind auf ihre Art bedürftig: Viele schämen sich für ihr Kind, manche befürchten, dass ihre Erziehung verantwortlich gemacht wird oder Gerüchte aufkommen, dass sexuelle Gewalt in ihrer Familie vorkommt. Die Erfahrungen zeigen, dass Eltern übergriffiger Kinder eher bereit sind, an einer Lösung des Problems mitzuwirken, wenn sie spüren, dass die Lösung sich nicht gegen ihr Kind richtet, sondern dass es letztlich davon profitiert, weil ihm wichtige Grenzen gesetzt werden.

Für die Einbeziehung von Eltern gibt es eine Ausnahme: Besteht der Verdacht, dass das Kind zu Hause sexuelle Gewalt erfährt, sind nicht die Eltern zu informieren, sondern eine Fachberatungsstelle einzuschalten.

Die Chance zur Prävention in der Kindergruppe

Oft macht es Sinn, in der Kindergruppe darüber zu sprechen, was vorgefallen ist und welche Maßnahmen für das übergriffige Kind nun gelten. Die unbeteiligten Kinder lernen, dass es sich lohnt, Bescheid zu sagen, sich Hilfe zu holen und dass das kein Petzen ist. Und potentielle Nachahmer merken schnell, dass sie damit rechnen müssen, dass Übergriffe bekannt werden und unangenehme Konsequenzen drohen. Manchmal ermutigen Gespräche in der Gruppe andere Kinder, die selbst betroffen sind, sich anzuvertrauen. In einigen Fällen lösen sie sogar einen Dammbruch aus und fördern komplexe Übergriffs-Geschehen zutage, in die viele Kinder über lange Zeiträume involviert waren.

Wenn Kinder im Alltag spüren und tatsächlich erleben, dass ihre Erzieherinnen und Erzieher keine Angst vor diesen Themen haben, dass sie von sexuellen Übergriffen wissen wollen und tatsächlich helfen können, dann leistet die Einrichtung einen wertvollen Beitrag zur Prävention von sexualisierter Gewalt.

Ulli Freund ist Diplom-Pädagogin und Fachberaterin in Berlin.

Literatur

Freund, U., Riedel-Breidenstein, D. (2004/2006): Sexuelle Übergriffe unter Kindern. Handbuch zur Prävention und Intervention. Köln.

Quelle: Wir übernehmen diesen Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Redaktion aus frühe Kindheit, Ausgabe 6-15, S. 22-28 

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Kommentare (14)

RatzeFatze 07 September 2024, 11:59

Hallo,
es geht darum dass ein Kind im Kindergarten einen anderen Kind den Penis geleckt haben soll.
Die Mutter des Kindes A welches bedrängt wurde erzählt die Geschichte vor dem Erzieher mit ihrem Sohn und der Mutter von Kind B. ( Kind B sollte nicht dabei sein) die Mutter von Kind B rastet sofort aus und sagt, am Montag hat das Kind C bei Kind A gemacht.
Die Mutter und Kind B sagen sofort „Nein“ Kind C hat nichts gemacht, immer macht das Kind B bei mir. Sagt Kind A selber.
Die Erzieherin sagt ich muss das protokollieren. (Kind C und Mutter nicht anwesend)

Das Gespräch wird beendet. Die Mutter von Kind B geht nochmal zur Mutter von Kind A und sagt lautstark „ was wohl in dieser Familie von Kind C abgeht“.

Die Mama des betroffenen Jungen hat sofort gemerkt dass hier was nicht stimmt.

Die Erzieherin erzählt die ganze Geschichte von Kind A und B der Mutter von dem Kind C. Die Mütter der Kinder A und B sind nicht dabei. Und sagt das Kind C den Penis von Kind A geleckt haben soll am Montag. (kind C war Montag nicht da)

Mutter von Kind C erstmal geschockt die Geschichte von den beiden Kindern zu hören und das ihr Sohn auch was gemacht haben soll.
Sie geht nachhause und möchte natürlich mit Mama von Kind A sprechen
Die Mama von Kind A ist geschockt, erstmal weil Mama von Kind C ihre Geschichte jetzt kenne und da sie deutlich gesagt hat das Kind C das nicht gemacht hat ist sie sichtlich geschockt warum Kind C jetzt plötzlich das gemacht haben soll. Sie sagte die Mutter von Kind B hat das einfach in den Raum geworfen und die Erzieherin hat das protokolliert. Sie sagte aber nochmal dass sie mehrmals gesagt haben dass es Kind C nicht war.

Mama von Kind C ruft nochmal in der Kita an um nochmal zu fragen ob das wirklich stimmt was da mit Kind A und C passiert ist. Ja es ist so passiert sagen 2 Erzieher.

Da Mutter C ja schon von Mutter A wusste wie das Gespräch gelaufen ist, hat Mutter C da natürlich andere Infos und sagt nochmal deutlich das Kind C montags gar nicht da war.
Erzieher wurde ruhig und wusste nicht was er sagen soll.

Paar Tage später gibt es Gespräche wo es immer noch behauptet wird dass es so passiert ist. Die Erzieherin geht immer noch davon aus das Kind C was gemacht hat.

Mutter C braucht 1 Stunde im Gespräch mit Leitung endlich die Wahrheit rauszubekommen. Es wurden einfach Lügen über Familie/ Kind C verbreitet die nachweislich nicht so passiert seien können.
Es wurden in diesem Gespräch so einige Lügen aufgedeckt die wirklich schlimm sind. Kind C wurden mehrere Sachen immer wieder vorgeworfen die so nicht passiert sind.

Z.b
Kind C soll Erzieher geschlagen haben, rausgekommen ist der Stuhl ist auf den Fuß gefallen. Doch Kita will das Träger melden weil Gewalt gegen Erzieher.
Kind C soll Kind gehauen haben, was auch nicht passiert ist. Doch Mama C soll Kind immer wieder abholen.
Kind C soll einfach Obst stehlen was offen rumliegt im Korb
Und noch einige Sachen mehr die wirklich lächerlich sind.

Meine Frage, was kann Mama C jetzt machen?
Anzeige wegen Verleugnung gegen Mama B und Erzieher/Kita.?

Mama A und Mama C haben beide ihre Kinder sofort aus der Kita genommen, weil rausgekommen ist dass Kind B das schon mehrere Jahre macht.



Ich hoffe die Schreibweise ist nicht kompliziert

Redaktion Erzieher:In: Guten Tag,
eine so detaillierte Beratung können wir hier in der Kommentarfunktion nicht leisten. Bitte holen Sie sich Unterstützung von der Fachberatung des Trägers oder des Jugendamtes.

Jim 12 August 2024, 18:04

Liebes Team,

wir haben seit Längerem das Problem, dass unsere Tochter (4) von ihrem Cousin (5) dazu aufgefordert wird ihm ihre Scheide zu zeigen und er sie dann auch anfassen will. Er war selbst betroffen von sexuellen Übergriffen in einem Kindergarten und war aich schon bei einer Intervention. Anscheinend besteht aber nach wie vor grosses Interesse und er hört nocht auf. Beim letzten Vorfall hat er u sere Tochter unter Druck gesetzt, dass er nicht mehr ihr Freund sei wenn sie nicht mitmacht und dass sie niemandem davon erzählen soll. Daraufhin hat sie ihre Unterhose ausgezogen und er hat an ihrer Scheide gerieben. Sie behauptet dass das nicht schlimm sei und nur er das dürfe. Die beiden gehen ab Herbst in den gleichen Kindergarten. Wie gehe ich am besten mit der Situation um? Wie kann ich meien Tochter besser bestärken? Ich wäre Ihnen sehr dankbar um Ihre Einschätzung und ihre Tipps.
Vielen Dank und herzliche Grüße

Redaktion ErzieherIn.de : Guten Tag,
Sie sollten Ihre Tochter weiterhin bestärken, dass sie ihre Grenzen klar kommuniziert und offen mit Ihnen spricht. Dazu gibt es gute Kinderbücher, die Sie nutzen können: https://psg.nrw/kinderbuecher/
Ebenfalls sollten Sie mit den Eltern des Cousins ins Gespräch gehen und mit beiden Kindern zusammen Regeln für Rollenspiele festlegen (Was ist erlaubt, was nicht etc.).
Ebensolche Regeln sollte es in jeder Kita geben, d.h. wenn auch in der Kita Grenzen im Spiel überschritten werden, hier in den Austausch mit der Kita gehen.

Manu 28 Juli 2024, 20:40

Meine Tochter (5) wollte heute mit 2 jungs spielen. Meine Tochter hat mit später erzählt das der eine Junge (6) zu ihr sagte, sie seien nur Freunde wenn sie sich auszieht. Daraufhin hat meine Tochter wohl ihr Kleid ausgezogen, die Unterhose aber nicht. Ich habe ihr natürlich erklärt das sie sowas nicht machen darf und dies auch keine Freunde sind. Sollte ich mich am die Mutter des Jungen wenden und ihr sagen was vorgefallen ist?

Redaktion Erzieherin.de: Sie sollten den Kontakt zur Einrichtung suchen. Die pädagogischen Fachkräfte müssen mit den Kindern Regeln für u.a. Rollenspiele und Körpererkundungsspiele erarbeiten oder bestehende Regeln noch mal gemeinsam besprechen. Solle Regeln werden auch in einem Schutzkonzept festgehalten.

I.R. 09 April 2024, 19:00

Wie haben leider seit längerem das Problem.
Unser Sohn (4Jahre) wird immer wieder von einem andren Jungen in der Kita dazu gedrängt sich auszuziehen. Dann möchte der andere Junge seinen Penis in den Mund nehmen oder er soll ihn in den Po stecken. Es ist jetzt schon soweit, dass unser Sohn es und nicht mehr erzählen möchte bzw lügt, weil er si h schämt. Wir haben schon mit den Erzieher und den Eltern gesprochen... seitdem ist es noch schlimmer geworden... nun wird sich versteckt und der Junge setzt meinen Sohn unter Druck indem er sagt "Dann bist du nicht mehr mein Freund" und erzähl es nicht deinen Eltern... was können wir noch tun? Unser Sohn beschäftigt es aber er mag nicht darüber reden, weil er sich schämt....
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Redaktion ErzieherIn.de : Guten Tag,
Sie sollten nochmals das Gespräch mit den Fachkräften (+ Leitung) suchen und darum bitte, dass auch die zuständige Kinderschutzfachkraft an dem Gespräch teilnimmt. Diese ist geschult in Kinderschutzthemen und kann die Fachkräfte unterstützen. In der Kita müssen klare Regel für Körpererkundungen aufgestellt und die Kinder im Grenzen aufzeigen gestärkt werden.

unbekannt 01 November 2023, 02:34

Liebes Team
mein Sohn hat mir heute am Abendtisch" ganz neben bei" erzählt das, vor ein paar Wochen
ein anderes Kind (gleiches Alter) sein pennis in den Mund genommen hat.....mein Sohn meinte er
wollte das nicht mehr habe aber den jungen nicht von sich herunter bekommen.
mittlerweile ist mein Sohn mit diesem besagten Jungen auf einer Schule (parallel Klasse)
was kann ich tun?
ich weiß überhaupt nicht wie ich damit umgehen soll.

LG

Redaktion ErzieherIn.de : Guten Tag,
Sie haben die Möglichkeit sich an die/ den Schulsozialarbeiter:in zu wenden oder eine Familienberatungsstelle aufzusuchen (z.B. pro familia).

Minka 18 Mai 2023, 23:01

Mein Bruder (5 Jahre) hat mir vor einer Weile erzählt, dass sein Freund (ebenfalls 5) und er ein "geheimes Spiel" spielen das wohl beeinhalten, dass sie ihre Hosen ausziehen uns sich gegenseitig im Intimbereich anfassen. Nun hielt ich das erst für komplett unschuldige Spielereien unter Kindern, heute erwähnte er allerdings, dass der andere Junge ihn manchmal auch dazu überredet und genauso umgekehrt. Ich habe daraufhin mit ihm über Konsent, dass man niemanden überreden darf oder überredet werden soll, etc. gesprochen. Er beantwortet Fragen bezüglich des Themas und "Spiels" nur sehr sehr ungern und auch nicht im Detail und scheint sehr beschämt. Nun frage ich mich ob ich mir hier evtl umsonst Sorgen mache und das normal ist oder ob hier eingegriffen werden muss?

Redaktion ErzieherIn.de : Spiele unter Gleichaltrigen, bei denen die gegenseitigen Körper erkundet werden, sind absolut normal, sollten aber immer auf beiderseitigem Einverständnis passieren.
Vielleicht sprechen Sie das Thema mal in der Kita an. Die Kita könnte ein Projekt zum Thema "Körper" starten und im Rahmen dessen partizipativ mit allen Kindern "Regeln" erarbeiten (wichtige Regeln z.B. beiderseitiges Einverständnis, Gleichaltrige, es wird nichts in Körperöffnungen gesteckt, geschützter Rahmen). So erfahren die Kinder, dass sie nichts Beschämendes tun, aber dass es Regeln gibt, an die man sich im Spiel halten muss.

A.N. 11 April 2023, 22:41

Mein Sohn 4 Jahre wurde im Kindergarten von einem 5 jährigen Jungen gedrängt seinen Po abzulecken und den Penis zu küssen. Der Junge erklärte, dass er das zuhause mit Mama und Papa auch macht und konnte somit meinen Sohn irgendwie überreden.
Was ist daraus zu schliessen?
Danke für eine Einschätzung

Redaktion ErzieherIn.de: Guten Tag,
diesen Vorfall sollten Sie mit den Fachkräften aus der Kita besprechen. Jede Kita verfügt über ein institutionelles Schutzkonzept, in welchem das Vorgehen nach solchen Vorfällen festgehalten ist sowie über Verfahrenswege bei möglicher Kindeswohlgefährdung.

Hans 08 März 2023, 17:45

Hallo mein 3jähriger Sohn ist vor 1woche im Kindergarten der finger im po gesteckt worden und das von einem 6jährigen und zwar so brutal das er tage lang schmerzen hatte. Die Kindergarten Leitung hat nun uns und den Täter für 2wochen aus dem Kindergarten ausgeschlossen und anschließend sollen beide wieder in die selbe Gruppe zurück sollten die Kinder nicht besser getrennt werden es würde ja such 3gruppen in dr Einrichtung geben.

Lisa Jares: Guten Tag,
ein trennen der Kinder in unterschiedliche Gruppen sollte nicht zwingend praktiziert werden, wie auch im Beitrag steht ist das Ziel der pädagogischen Intervention, dass sich die Kinder weiterhin begegnen können, indem eine Atmosphäre in der Kindergruppe (wieder) hergestellt wird, in der sich alle wohl und sicher fühlen. Das Geschehen muss unbedingt mit der gesamten Kindergruppe aufgearbeitet werden, ggf. auch mit externer Begleitung. Es müssen mit den Kindern Umgangsweisen erarbeitet werden, so dass sich alle damit gut fühlen.

Chèr 16 Januar 2023, 00:08

Hallo, unsere Tochter wurde vor etwa 6 Monaten Opfer eines Übergriffe im KiGa. 3 ältere Jungs haben ihr die Hose hinunter gezogen und ihr an die Scheide gefasst.... das erzählte mir meine Tochter damals glücklicherweise direkt an dem Tag als es vorgefallen war. Der Kindergarten hat sich mit allen Beteiligten auseinander gesetzt und es geklärt das so ein Verhalten gar nicht geht, allerdings wurden die Eltern der Jungs nicht benachrichtigt! Das war für mich von Anfang an schwer zu verstehen und eigentlich war es mir gar nicht recht. Ich würde wissen wollen wenn mein Kind so etwas getan hat....
Heute Abend beim zu Bett gehen, hat meine Tochter dieses Ereignis angesprochen(seither haben wir darüber vielleicht 2 x gesprochen) und meinte: ob die Eltern der Kinder das überhaupt wüssten und woher die Kkmder wissen das man das nicht mache darf. Nun weiß ich nicht ob ich das ganze nochmal im Kindergarten ansprechen soll, ob die Eltern vielleicht doch informiert werden können oder ob ich es darauf beruhen lassen soll. Ich wäre für eine Antwort ihrerseits sehr dankbar mfg

Lisa Jares: Guten Tag,
grundsätzlich muss jede Kindertageseinrichtung mittlerweile ein Schutzkonzept haben, aus dem hervorgeht wie die Kita in solchen Fällen vorgeht.
Außerdem sollte nach einem Vorfall wie Sie ihn beschrieben haben, mit allen beteiligten Gesprochen werden. Such müsste dieser Vorfall zum Anlass genommen werden um mit allen Kindern in der Kita darüber zu sprechen, welches Verhalten unter den Kindern okay ist und welches nichts.
Aber unabhängig davon, ist das Thema für Sie noch nicht abschließend geklärt und daher sollten Sie unbedingt nochmal den Kontakt zur Einrichtung suchen und ihre Bedenken und Fragen zum Vorgehen äußern.
Viele Grüße

Kathrin 29 November 2022, 22:31

Ich mache zurzeit ein Praktikum im Rahmen meines Studiums bin ich nun schon einige Monate in einer Kita tätig. Neulich saß ich neben einem 5jährigem Kind. Es gab Mittagessen und während ich einen jüngeren Kind beim Wasser einschenken half, griff das Kind unter meine Brust (über den Klamotten) und "warf" ( schwer zu beschreiben, warf ist nicht im Sinne von werfen zu Verstehen sondern eher als mit schung nach oben drücken vll.) sie mit einem Komentar nach oben dabei lachte das Kind noch, auch hinterher lachte es kurz. Völlig schockiert setze ich mich an einen anderen Tisch. Nun suche ich schon seit Stunden nach Informationen doch leider konnte ich noch keine passenden finden in denen es um übergriffiges Verhalten von Kindern zu Pädagogischen Kräften/Erwachsenen ging. Hab auch etwas Sorge das, dass Kind das nun wieder bzw. häufiger macht. Wie kann und sollte ich am besten damit umgehen ?

Danke fürs lesen und weiterführenden Tipps, Literatur etc.

Lisa Jares: Hallo Frau Kopp,
das ist ein Verhalten, dass Sie auf keinen Fall dulden müssen. Sie müssen dem Kind klar und deutlich vermitteln, dass es hier eine Grenze überschritten hat und es so Ihren Körper so nicht berühren darf.
Besprechen Sie das Verhalten auch unbedingt im Team.
Tatsächlich gibt es von übelgriffigem Verhalten von Kindern gegenüber Fachkräften wenig Literatur, jedoch muss jede Kita derzeit ein Kinderschutzkonzept entwickeln, welches zwar primär das Verhalten von Erwachsenen gegenüber Kinder beinhaltete, die Methoden können aber auch allgemein angewandt werden. Z.B. die Methode der Verhaltesnampel (von rot: das Verhalten ist absolut nicht okay bis grün: das ist okay). Eine solche Verhaltensampel könnten Sie gemeinsam mit dem Kindern entwickeln und darüber in den Dialog kommen, wo ist es z.B. okay berührt zu werden (Hilfe bei Anziehen, Hand halten) und wo eben nicht.
Hier Literaturhinweise dazu:
https://www.lvr.de/de/nav_main/metanavigation_5/nav_meta/service/publikationen_4/detailseite_publikationen_895.jsp

https://www.osiander.de/shop/home/artikeldetails/A1063881352

Rosi Brumm 11 September 2022, 19:50

Handlung: Gepräch mit den Kindern suchen und erklären, daß man im Gentalbereich nicht eincremt, da man eine Badehose trägt und die Sonne da nicht durchscheint. Außerdem gehört der Bereich nur einem selbst ganz allein. Man nennt ihn auch Intimbereich. Mfg

Bine 22 August 2022, 22:19

Wie sieht es hier aus ?
Wir wurden angefragt, zwei Brüder (3+5 Jahre alt) in Dauerpflege aufzunehmen.
Die Jungs haben bei sexuellen Übergriffen zugesehen. Sie selbst befriedigen sich selbst und gegenseitig auch oral, wenn man das in dem Alter schon so nennen darf.
Ist es möglich, mit Therapien den Kindern zu helfen das erlebte zu verarbeiten?

Sandra 23 Dezember 2021, 21:33

Auf jeden Fall eingreifen. Ein viel älterer Junge überschreitet hier vielleicht gerade die Grenze des Jüngeren. Zunächst mit dem Kleinen sprechen und in einem 4Augen Gepräch klären wie er sich fühlt. Darauf das weitere Handeln aufbauen.

Loki 19 Oktober 2020, 21:32

Hallo,
wir haben heute über sexueller Übergriffe bei Kindern diskutiert.

Der Diskussion ging die Aufgabe voran folgende Situation zu bewerten.

Ein 5jähriger spielt mit einem 2jährigen in der Kita. Sie sind vertieft in ein Rollenspiel und spielen "Wir sind am Strand".
Sie kommen darauf, dass man sich ja eincremen muss. Der 5jährige fragt den 2jährigen, ob er ihn eincremen darf. Der 2jährige bejaht das und bleibt weiter fröhlich im Spiel. Nachdem "alles" eingecremt ist, meint der 5jährige: "Aber damit du auch gut geschützt bist müssen wir dich ganz eincremen. Ist es ok für dich, wenn du deine Hose ausziehst.?"
Der 2jährige stimmt dem 5jährigen zu. "Ja, damit ich keinen Sonnenbrand bekomme." und zieht seine Hose runter. Der 5jährige cremt den 2jährigen dann überall ein (auch über die Genitalien).
Anzeichen, dass es dem 2jährigen unangenehm ist, gibt es nicht. "Böswilige" Absichten des 5jährigen ebenfalls nicht. Beide befinden sich voll im Spiel.

Ordnen Sie diese Situation ein. Begründen Sie ihr Handeln oder Nicht-Handeln.

Jetzt meine Frage: Kann man diese Situation eindeutig zuordnen und wie sollte man hier handeln.?

Für eine professionelle Stellungnahme wären ich (und meine Klasse) Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen, Loki.

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