zwei U3 Kinder

Partizipation, Kinderrechte und Beschwerdeverfahren in der Kita umsetzen

Julia Klimczak

04.04.2024 | Fachbeitrag Kommentare (0)

Das Recht auf Beschwerde. Mit der Neuerung des SGB VIII, dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, wurde 2021 juristisch verankert, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu gestalten. Auch Kitas sind somit für alle Kinder mit und ohne Behinderung zuständig und rechtlich dazu verpflichtet, inklusiv zu arbeiten. Die Rechte aller Kinder, insbesondere das der Partizipation, auch in Form von Selbstvertretungen, sind verstärkt durch die §§ 4a und 8 im SGB VIII in den Fokus gesetzt.

 Beitrag: Partizipation, Kinderrechte und Beschwerdeverfahren in der Kita umsetzen (3,4MB)

Quelle: KiTa aktuell Recht 1/2024, S. 15-20

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