Personal im ASD seit 2006 fast verdoppelt
Im Mai 2018 sorgte eine Studie der Hochschule Koblenz zur beruflichen Realität im Jugendamt für Diskussionen. Anlässlich einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion äußert sich die Bundesregierung hierzu. Sie weist darauf hin, dass die Kommunen allein zwischen 2006 und 2016 die Personalressourcen der ASD fast verdoppelt haben, was unter anderem auf die steigenden Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung zurückzuführen sei. Weiterhin informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Maßnahmen, die ein effektives Frühwarnsystem auf Grundlage eines kontinuierlichen Informationsaustausches zwischen Zivilgesellschaft, Jugendämtern und Gerichtsbarkeit sicherstellen sollen.
Die Kommunen haben ihr Personal im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter (ASD) zwischen 2006 und 2016 fast verdoppelt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (PDF, 126 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (PDF, 127 KB) mit. So sei die Zahl der Vollzeitäquivalente von 7.585 auf 13.966 gestiegen. Dieser Ausbau sei auf die wachsenden Aufgaben der Jugendämter, unter anderem aufgrund steigender Fallzahlen bei Hilfen zur Erziehung, zurückzuführen.
Sexueller Kindesmissbrauch – Maßnahmen der Bundesregierung
Die FDP-Fraktion zitiert in ihrer Anfrage die Ergebnisse der Studie „Zur Arbeitssituation im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter“ (2018), die ihrer Auffassung nach eine ganz klare Sprache spreche.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode kündigen die Regierungsparteien an:
- „Gewalt jeglicher Art (auch seelische Gewalt), sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir konsequent bekämpfen. Dazu wollen wir die Forschung verbessern und die Verfahrensabläufe weiter optimieren“ (Z. 864 ff.).
- „Wir wollen die Stelle des/der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einschließlich der wertvollen Arbeit des Betroffenenrats verstetigen“ (Z. 879 ff.).
- „Der Bund wird weiterhin seiner Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs mit dem „Fonds Sexueller Missbrauch“ Rechnung tragen und darauf hinwirken, dass alle Länder ihren finanziellen Beitrag leisten“ (Z. 883).
- „Wir prüfen, wie kindliche Zeuginnen und Zeugen in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs außerhalb des Gerichtssaals durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden vernommen und diese Vernehmung in den Sitzungssaal übertragen werden kann“ (Z. 6142 ff.).
Insbesondere im Hinblick auf das zum April 2019 auslaufende Amt des UBSKM gewinnt eine zeitnahe Umsetzung der Ankündigungen der Bundesregierung an großer Bedeutung für die Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs.
In diesem Sinne fragt die FDP-Fraktion weiter, welche Maßnahmen die Bundesregierung durchführt und welche sie plant, um ein effektives Frühwarnsystem auf Grundlage eines kontinuierlichen Informationsaustausches zwischen Zivilgesellschaft, Jugendämtern und Gerichtsbarkeit sicherzustellen.
Die Bundesregierung antwortet:
Eine gut funktionierende Kooperation und Kommunikation zwischen den im Bereich des Kinderschutzes tätigen Professionen ist für einen wirksamen Kinderschutz von herausragender Bedeutung. Wesentliche Schritte auf dem Weg dahin wurden durch den Bundesgesetzgeber bereits mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Kinderschutzes (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG), das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, verwirklicht. Teil des Bundeskinderschutzgesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darin wurden u.a. Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz definiert. Der Aufbau und die Weiterentwicklung verbindlicher Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz verfolgt laut § 3 KKG das Ziel, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. Neben Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Jugendhilfe sollen dabei u.a. auch Familiengerichte einbezogen werden. Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen (vgl. auch die Antwort zu den Fragen 4 und 5).
Arbeitssituation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Im weiteren wird die Bundesregierung gefragt, wie sie die Studie „Zur Arbeitssituation im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter“ (2018) bewertet und inwiefern sie die Ergebnisse der Studie teilt, und welche konkreten Schritte geplant seien, um die dortigen Empfehlungen umzusetzen?
Die Bundesregierung antwortet:
Die Studie der Hochschule Koblenz „Zur Arbeitssituation im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter“ fand unter anderem mit der Aussage mediale Aufmerksamkeit, dass der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) angesichts der Fallzahlenbelastung personell zu schlecht ausgestattet sei und bundesweit 16.000 Stellen fehlten. Zunächst ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Personalressourcen der ASD in den letzten Jahren massiv ausgebaut wurden: Allein zwischen 2006 und 2016 haben die Kommunen die Personalressourcen der ASD fast verdoppelt. Wurden 2006 bundesweit noch rund 7.585 Vollzeitäquivalente (VZÄ) im ASD gezählt – damals noch einschließlich des Arbeitsbereichs „Förderung der Erziehung in der Familie“ –, waren es 2016 bereits 13.996 VZÄ im ASD. Dieser Ausbau steht im Zusammenhang mit wachsenden Aufgaben des ASD, unter anderem aufgrund steigender Fallzahlen bei Hilfen zur Erziehung (vgl. Fendrich, S./Pothmann, J./Tabel, A. (2018): Monitor Hilfen zur Erziehung 2018). Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass die Arbeitsbelastung einer ASD-Fachkraft über die Fallzahlen bei Hilfen zur Erziehung (HzE) nicht pauschal bestimmt werden kann, da manche Fälle viel mehr Arbeitsaufwand bzw. Arbeitsschritte benötigen als andere. Auch haben ASD-Mitarbeiter unterschiedliche Aufgaben, so dass keine gesicherten Aussagen darüber möglich sind, ob und zu welchen Anteilen ihrer Arbeitskraft die derzeit knapp 16.000 Personen im ASD sich mit HzE-Fällen beschäftigen.
In ihrer Antwort informiert die Bundesregierung zudem über Bundesprogramme und Initiativen zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs, sowie zu Themen wie Cybergrooming und der Förderung von Medienkompetenz.
Zur Frage zur gesetzlichen Neuregelung der Verstetigung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) verweist die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der eine Verstetigung der Stelle des UBSKM vorsieht.
Anfrage und Antwort als Download
- Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 19/2642, PDF 127 KB)
- Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3011, PDF 126 KB)
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 551 vom 26.07.2018